Hallo
auf welche Norm bezieht sich denn die Kennzeichnung von
Kunststoffen, die in Anhang IV der Verpackungsverordnung
aufgezählt wird?
Da sie erfrischende ca. 15 Seiten kurz ist, habe ich mir die VerpackV Paragraph 14 inklusive Anhang IV angesehen. Warum meinst du, dass es sich um eine Norm handelt. Ich interpretiere das eher als „Festlegung“. Man hat halt beschlossen,dass die Materialien mit Buchstaben und Nummern gekennzeichnet werden. Oder?
Denke das sind die kleinen Ziffern, die bei Verpackungen auch
immer in dem recyclingdreieck stehen…aber wer weiss
genaueres?
Ich interpetiere es auch so. Falls es jemand genauer weiss: Wo kann man das im Detail nachlesen?
LG Barbara