Verpflegungskosten beim Außendienst

Guten Tag zusammen,
wenn man als Servicetechniker im Außendienst tätig ist dh. immer unterwegs deutschlandweit von Montag bis Freitag in Hotels übernachtet. wer soll die Verpflegungskosten dann übernehmen? muss der Arbeitgeber sie übernehmen?
Falls nicht, wie kann man sie dann vom Steuer absetzen?

Grüße

Hallo!

Das kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung so sein, muss aber nicht.

Man gibt die Abwesenheitstage in der Anlage N der Einkommensteuererklärung an.

Schöne Grüße!

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