Verpflegungsmehraufwand am regulären Arbeitsort

Hallo,

ich wohne in Ort A und arbeite in Ort B (ca. 200 km Entfernung). Ich muss im Schnitt drei Tage pro Woche vor Ort arbeiten. Da die Strecke so weit ist, übernachte ich zwei Nächte am Arbeitsort (Hotel/AirBnB). Diese Übernachtungen kann ich als Werbungskosten absetzen. Kann ich zusätzlich auch den Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Ich finde immer nur die Information dass dieser Verpflegungsmehraufwand nur bei Dienstreisen Anwendung findet. Ich befinde mich aber am regulären Arbeitsort.

Hallo,

Verpflegungsmehraufwand erfordert Abwesenheit von der Wohnung und von der ersten Tätigkeitsstätte. Somit kannst du für die Tage an der ersten Tätigkeitsstätte keinen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Ausnahme nur bei doppelter Haushaltsführung für die ersten drei Monate, dies dürfte aber bei wechselnden Unterkünften am Ort der ersten Tätigkeitsstätte nicht vorliegen.

Grüße

Bernd Thomas