Verpflichtende Essensteilnahme zulässig?

An der Schule meiner Kinder wird gerade über eine verpflichtende Teilnahme am Schulmensaessen diskutiert.(1-2 Tage pro Woche.) Ist so etwas überhaupt rechtlich zulässig?
Der Mensabetreiber (beauftragtes Unternehmen) erhofft sich dadurch natürlich eine gesicherte Menge an verkauften Mahlzeiten. Für die Eltern heißt es aber, gerade bei mehreren Kindern an dieser Schule, auch deutlich höhere Kosten. Bei 3 Kindern mit je einem langen Tag wären 10,50 Euro die Woche fällig. Zuhause gekocht werden muss aber trotzdem noch, da die Kinder natürlich nie am gleichen Wochentag ihren langen Schultag haben.
Mensa als Angebot: O.K. Aber verpflichtend? Wie sieht es rechtlich aus?

Gruß Peer

Hallo!

Ich weiß es zwar rechtlich nicht genau, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass so etwas möglich ist.

Was die Schule anordnen kann, ist, dass die Kinder in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen, also sich nicht in umliegenden Geschäften eindecken.
Aber das Mitnehmen von eigenem Essen kann aus meiner Sicht nicht verboten werden.

Sollte es sich um eine gebundene Ganztagsschule handeln (was ich mir bei „nur“ zwei Tagen Mittagsschule nicht vorstellen kann) kann die Schule außerdem verbieten, dass die Kinder über Mittag nach Hause gehen, ansonsten nicht. Das heißt, wenn Sie in Schulnähe wohnen und wollen, dass Ihre Kinder daheim essen, kann die Schule hier meienr Ansicht nach nichts dagegen tun.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Überlegungen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Lieber Peer80,
Deine Anfrage ist schwierig zu beantworten. Da ist zunächst das föderale Prinzip, das die die Schule und den Erziehungsauftrag betreffenden Fragen in die Hoheit der Bundeslländer gibt. Es ist vorstellbar, aus dem Erziehungsauftrag der Schule eine verpflichtende Teilnahme am Mittagessen abzuleiten. Aber das ist sehr einzelfallabhängig. Ist die Ganztagsschule z.B. eine gebundene oder offene Form? D. h. sind die Kinder verpflichtet an den Ganztagsangeboten teilzunehmen? Dürfen die Kinder in der Mittagspause überhaupt die Schule verlassen? Zu klären wäre ferner, ob es einen die Teilnahme am Mittagessen bertreffenden Gremienbeschluss der Schule gibt. Wie verhält sich die Schulleitung zu dieser Frage? Ist die gemeinsame Essensaufnahme im Rahmen der sozialen Erziehung im Schulprogramm verankert? Viele Fragen im Einzelnen. Hilfreich könnte eine Anfrage bei der Rechtsabteilung der zuständigen Schulverwaltung (Kultusministerium, Schulbehörde, Oberschulamt - wie immer die Einrichtung im jeweiligen Bundesland heißen mag)sein.
Ich hoffe einige Anregungen gegeben zu haben. Eine Beantwortung mit ja oder nein ist von außen ohne Detailkenntnis nicht möglich.
guten Mut
TWU

Nein, auch an einer gebundenen Ganztagsschule kann niemand dazu gezwungen werden, am Schulessen teilzunehmen.
Möglich wäre, dass man sich für eine bestimmte Anzahl von Tagen im Voraus verpflichtet für eine verpflichtende Abnahme oder auch Nichtteilnahme, so dass der Betriebsablauf gesichert ist.
Der Unternehmer trägt grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko

Hallo,
Rechtlich ist dies nicht zulässig. Natürlich versuchen das die Schulen, es hat ja nicht nur Nachteile, wenn Kinder in der Schule eine warme Mahlzeit erhalten und das auch regelmäßig. Auf alle Fälle sollte man Widerspruch einlegen, am besten sich mit mehreren Eltern,vor allem den Elternsprecher der Klasse, zusammentun.

Gruß M.

Rechtlich ist es sehr fragwürdig, ob jemanden im freien Willen gebrochen werden darf, damit eine Dienstleistung verkauft wird. Vorallem handelt es sich hier um ein Unternehmen, der wirtschaftlich den Vorteil bezieht, dass Kinden längere Zeit in der Schule sein MÜSSEN!

Es gibt keine klare Regelung, wie so oft im deutschen Recht. Es obliegt mir daher nicht eindeutige Aussagen zu treffen, aber klar ist:

NIEMAND KANN SIE ZU ETWAS ZWINGEN, AUßER DAS VATERLAND VERANLASST DIESES!

Es ist keine Pflicht Kinder in der Mensa zu verkostigen, aber es ist die Pflicht des Verantwortlichen, der das Kind betreut, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder ausreichend ernährt und geschützt sind.

Es wäre aber schwachsinnig von der Schulleitung eine solche Regelung durchzusetzen, somal die Schule im Normalfall keinerlei Pflichten gegenüber dem Unternehmen der Mensa hat, sondern eher noch Forderungen stellen kann.

Sollte eine solche FAß durchgesetzt werden, berechnen Sie der Schule doch einfach mal, dass Ihr Kind zur Schule geht. Das wäre übrigens ebenfalls unzulässig.

Erfassen Sie sich am besten eine Petition, wo alle Eltern der Kinder unterschreiben können, ob eine Zwangsernährung der richtige Weg ist und geben Sie diesen den Schulleiter. Allerdings muss die Petition folgende Kriterien erfüllen:

1.) Es muss eindeutig FÜR oder GEGEN etwas sprechen (z.B. PETITION GEGEN ZWANGSESSEN IN DER MENSA)

2.) Es reicht nicht nur die Unterschrift. Am besten Sammeln Sie bei der Petition folgende Angaben: 1.) Vor- und Nachname 2.) Anschrift 3.) Unterschrift

So kann der Schulleiter auch nachvollziehen, wo die Leute wohnen, die Ihre Petition unterstützen.

Sie sollten auf jedenfall prüfen, ob der Schulleiter von einem Mehrumsatz der Mensa profitieren würde, z.B. durch Vetternwirtschaft. Denn wenn z.B. der Bruder des Schulleiters die Mensa leitet, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine persönliche Bereichung inbegriffen ist. Sicherlich hilft Ihnen da eine Auskunft über das Unternehmen bei Ihrer ansässigen Industrie- und Handelskammer.

Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.

Hallo,

es ist irre wichtig zu wissen in welchem Bundesland du bist, ebenso ob es sich um eine Privatschule handelt oder eine öffentliche.

In einer Privatschule kann das durch den Vertrag geregelt werden.

In Baden Württemberg kenne ich keine Stelle im Schulgesetz, aus der man die Pflicht zur Essensteilnahme ableiten könnte.

Wir hätten es auch lieber, dass in unserer neuen Mensa mehr Schüler essen würden, erzwingen kann und darf man das nicht.

In der näheren Umgebung kenne ich keine Schule, die das Mittagessen zur Pflicht macht. Bei uns wurde - um die Mensa interessanter zu machen - an einem Tag bei den 5ern und 6ern in Abstimmung mit den Eltern ein einmaliges „Pflichtessen“ veranstaltet um den Kindern das Angebot und die Lokalität zu zeigen, dann haben die Klassenlehrer in der Klassenlehrerstunde einfach abgefragt wer mit zum Essen geht, dann hat es sich verselbständigt.

Wenn es Pflicht wäre, dann müsste es kostenlos sein. Beim Schwimmunterricht zahlt man ja auch keinen Schwimmbadeintritt.

hth

hth

Hallo,

bisher ist es noch nicht soweit, das Schulen über das Einkommen der Eltern verfügen können. Somit ist eine verpflichtende Teilnahme, bzw. Essenszwang der Mensa rechtlich nicht zulässig.

Eine Mensa ist ein freiwilliges Angebot. es soll ja auch Schüler geben, die eben nicht jedes Essen vertragen oder essen dürfen - aus welchen gesundheitlichen Gründen auch immer. Logischerweise müßten diese ja dann durch ein ärztliches Attest vom mensazwang befreit werden.
Das zeigt ja, wie lachhaft das ist.

Sollte die Schule darauf bestehen, würde ich schriftlich sowie persönlich beim zuständigen Schulamt
vor sprechen.

Im Grunde geht es hier wohl eher darum den Betreiber der Mensa finanziell zu befriedigen, damit er den Standort aufrecht erhält. Meist liegt das eher im Interesse der Lehrer, die dort sicherlich täglich speisen - also so uneigennützig ist das seitens der Schule recht selten.

Kurz geschrieben:

Der Mensabesuch stellt keine Schulveranstaltung (schulische Veranstaltung) an sich dar und ist somit nicht verpflichtend.
Ein Mensabesuch findet zu Pausenzeiten statt, die der Erholung und Nahrungsaufnahme dienen.

Welche Nahrung ein Schüler aufnimmt, unterliegt in der Regel der Erziehungsberechtigung der Eltern.

LG
tina

Hallo,

eine verpflichtende Esstensteilnahme ist nicht möglich, außer in einem Schulvertrag hätte man sich dazu vertraglich verpflichtet.
Allerdings sollte auch an das Kind gedacht werden. Wenn Mittagsunterricht ist und keine Möglichkeit, ein anderweitig ein ordentliches Essen einzunehmen, sollte das Angebot auf alle Fälle angenommen werden.

Gruss Siegfried

Hallo Peer,
eine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen ist schon deshalb nicht möglich, da es sein könnte. dass Mahlzeiten angeboten werden, die aus medizinischen / gesundheitlichen Gründen nicht von jeder/M Schüler/in eingenommen werden dürfen.
Ganztagsschulen - auch wenn sie eine „kommunale Küche“ haben - versuchen immer wieder, verlässliche Mittagessenzahlen zu erreichen - was im Grunde auch nachvollziehbar und wegen einer günstigen Preisgestaltung wünschenswert ist. Es ist daher zum Beispiel in einigen Schulen üblich, dass von einer regelmäßigen Essnsteilnahme ausgegangen wird (Bezahlung z.B. über Bankeinzug) und sich die/er einzelne Schüler/in jeweils abmelden muss, wenn kein Mittagessen eingenommen werden soll (z.B. Krankheit, Unterrichtsausfall für einezelne SchülerInnen…).
Festzuhalten bleibt: Eine generelle Pflicht zur Teilnahme am Mittagessen für alle kann nicht durch die Schule erzwungen werden.
Gruß
Egolf

Hallo Peer,
in der Regel ist das Mensaessen in der Schule ein freiwilliges Angebot, zu dem Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtet werden können.
Unklar ist die Rechtslage, wenn eine Schule eine Mittagsbetreuung durchführt, in deren Rahmen ein Mittagessen verteilt wird. Ist die Mittagsbetreuung verbindlich, also eine verbindliche Schulveranstaltung, dann wird auch die Teilnahme am Mittagessen als verbindlich angesehen. Manche Schulen vertreten auch die Auffassung, dass auch bei einer freiwilligen Mittagsbetreuung mit der Anmeldung zur Mittagsbetreuung eine Verbindlichkeit zur Teilnahme an den Veranstaltungen und damit auch am Mensaessen besteht.
Trotzdem bin ich der Auffassung, dass auch in diesen Fällen niemand zur Teilnahme am Mittagessen gezwungen werden kann.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz