Verpflichtete Hauptschulprüfung in S-H

Mein Sohn ist in der 9. Klasse der Realschule in Schleswig-Holstein und ist zur Teilnahme an der Hauptschulprüfung verpflichtet worden. Nicht auf Grund seiner Zensuren, sondern weil sein Arbeitsverhalten wohl keinen Realschulabschluss zuläßt. Er hat einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,4. Er leides unter Legasthenie. Ich habe jetzt Widerspruch gegen diese Prüfung eingelegt und habe heute das Elterngespräch bei der Direktion. Hat jemand mit solchen Problemen auch schon Erfahrungen gemacht.

Hallo,

bedeutet dies, dass er gar nicht für die Prüfung in der 10. zugelassen wird? Dagegen würde ich schon Widerspruch einreichen.
Wird die Legasthenie aktuell berücksichtigt?

Jedoch: Was ist daran problematisch, jetzt zusätzlich (!) die Prüfung für den Hauptschulabschluss mitzuschreiben?

Schafft er den Realschulabschluss, ist das gut, und die vorherige Hauptschulprüfung wird ihm sicher nichts „versauen“ - vielmehr war sie evl. eine Übung, um mit Prüfungssituationen besser zurecht zu kommen.

Schafft er den Realschulabschluss nicht, kann er immer noch auf den evl. geschafften Hauptschulabschluss zurückgreifen - besser, als nach nicht geschafftem Realschulabschluss erst mal sicher ohne Abschluss dazustehen.

Viele Grüße,
Nina

Hallo!
Wie auch schon Nina sagte, ist ja erstmal nichts Schlimmes dabei.

Bei uns an der Schule ist es auch so, dass Schülern, die in irgendeiner Form gefährdet sind, den Realschulabschluss zu packen, nahe gelegt wird, die Schulfremdenprüfung abzulegen.

In den allermeisten Fällen bestehen die Schüler diese Prüfung. In ganz vielen Fällen bekommen die Schüler zusätzlich wieder Anreiz auf Schule (warum auch immer?) und bestehen dann auch die Realschule. Die haben dann an Erfahrung gewonnen.
Sollten sie die Realschulprüfung nicht bestehen (wenige Fälle!), haben sie zumindest was in der Tasche.

LG
Stefan