Hallo,
Beispielperson X wurde aufgefordert bei einer Vorabbefragung für den Zensus mitzumachen. Es wird explizit im Brief erwähnt, dass die Teilnahme verpflichtend ist.
Er soll auf eine Webseite gehen, einen Code eingeben… aber die Person hat gar kein Internet.
Für diesen Fall steht keine zweite Option auf dem Brief vermeldet, die Regierung geht also davon aus, dass jeder Zugriff aufs Internet hat und sich damit auch ausreichend auskennt.
Eine Tel. ist noch vermeldet - aber unter der ist seit Tagen niemand erreichbar weil die Nummer ständig besetzt ist, es wurde ca. 10 mal versucht dort anzurufen.
Darf eine Behörde die Teilnahme bei etwas verpflichten, was der Person aber unmöglich gemacht wird?
Wie oft ist die Person verpflichtet zu probieren dort anzurufen? 10 mal 100 mal 1000 mal?
Gruß und Dank
Desperado