Verpflichtung nach Meisterschule

Ist es rechtlich zulässig dass wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Meisterschule mit Prüfung ect. bezahlt, dass dann der Arbeitgber den Arbeitnehmer mit einem Vertrag dazu verpflichtenn kann für eine bestimmte Zeit im Betrieb zu bleiben und wenn eine Kündigung innerhalb dieser Zeit erfolgt, dass dann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Geld zurückvordern kann?

Danke im Vorraus für rasche Antworten.

Hallo

Ist es rechtlich zulässig

Kurz und bündig: Ja.

dass wenn ein Arbeitgeber einem
Arbeitnehmer die Meisterschule mit Prüfung ect. bezahlt,

Oder meinst du er macht das aus Wohltätigkeit, ohne

dass
dann der Arbeitgber den Arbeitnehmer mit einem Vertrag dazu
verpflichtenn kann für eine bestimmte Zeit im Betrieb zu
bleiben

dass er was dafür bekommt, nämlich die Arbeitskraft, damit sich die Investition lohnt?

Ansonsten

und wenn eine Kündigung innerhalb dieser Zeit erfolgt,
dass dann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Geld zurückvordern
kann?

will er halt seine Investition zurück.

Verständlich und rechtlich einwandfrei.

Gruß
Wawi

Das ist gängige Praxis in vielen Unternehmen, wenn der AG die Ausbildung bezahlt, dann verpflichtet er den Mitarbeiter auf eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu bleiben, da er ja erhebliche Ausgaben hatte. Der Arbeitnehmer hätte dies ja nicht unterschreiben brauchen und hätte so wahrscheinlich auch die Weiterbildung nicht bekommen oder selbst tragen müssen.
Viele Arbeitnehmer zahlen ihre Meisterschule selbst und da sind ca. 10000,- € sicher noch zu wenig angesetzt.

Es gibt, glaube ich, mehrere Urteile zu dem Sachverhalt und die Gerichte prüfen ja den Einzelfall. Es wurde da in der Vergangenheit sehr unterschiedlich geurteilt. Es steht dem Arbeitnehmer sicher frei im Unternehmen zu kündigen und abzuwarten wie der AG sich verhält.  

Es steht aber jedem frei diese Sache an ein Gericht heranzutragen oder sich rechtlich über einen Anwalt beraten zu lassen.
Mfg.

Falsches Brett> Arbeitsrecht
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