Verpflichtung zum Erhalt von FFH-LRT in Baden-Württemberg (außerhalb Natura-2000-Gebieten)

Hallo! Wo steht, ob/inwieweit Grundbesitzer zum Erhalt von FFH-Lebensraumtypen verpflichtet sind:

  • auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten
  • durch (eigenes) aktives Tun (muss er z. B. eine Flachlandmähwiese mähen?)
  • durch Duldung (Mahd durch Naturschutzbehörden z. B.)
  • speziell in Baden-Württemberg

Was passiert, wenn der Grundbesitzer nicht aktiv wird (es einfach so laufen läßt, was so wächst…)?

Es geht nicht um das Verbot z. B. von Umbruch, Aufforstung, Sandabbau etc. (beim Beispiel Mähwiese) und auch nicht darum zu erklären, dass eine Mähwiese gemäht (oder ggf. beweidet) werden müßte um sie zu erhalten… - es geht nur drum: „wo steht, dass FFH-LRT außerhalb Natura-2000 aktiv erhalten werden muss?“…
Danke Kai

Servus,

wenn Du hier keine konkrete Antwort erhältst, frag mal meinen Bruder - ich fände es ausgesprochen überraschend, wenn der nicht wüßte, wo das steht.

https://www.bund-bawue.de/ueber-uns/organisation/landesgeschaeftsstelle/gottfried-may-stuermer/

Schöne Grüße

MM