Verpflichtung zum Kauf und Ärger mit Verkäufer

Hallo einen schönen guten Tag an Alle,

ich habe gleich 2 Fragen:

1.) Ich war ein einem Gemälde interessiert und hatte es auch abgespeichert. Das Angebot lief ab und niemand hatte geboten.
Jetzt war ich interssiert an dem Bild und fragte, ob er/sie das Bild nochmal einstellen könnten. Das hat er/sie auch gemacht.
Aber jetzt habe ich auf einer Versteigerung ein anderes Bild gekauft und bin an dem Erstgenannten nicht mehr interessiert. Bin ich jetzt zum Kauf verpflichtet? Es ist immerhin ziemlich teuer.

2.) Vor einiger Zeit hat meine Mutter einen Tisch ersteigert, er wurde von einem gewerblichen Verkäufer lieblos auseinander gerissen, es kam Platte und Gestell getrennt in einem Paket zusammengepfercht und schlecht verpackt an. Wir haben uns extrem geärgert, als wir feststellen mussten, dass auch noch die Schrauben fehlten.
Der Verkäufer behauptet, die Schrauben wären dabei, das stimmt aber nicht wir haben gesucht und gesucht und keine gefunden. Hat der gewerbliche Verkäufer eine negative Bewertung verdient?

Vielen Dank für Antworten

MfG

Christiane

Hallo1

zu 1)  Er hat also nochmals das Bild als Auktion eingestellt ?
Gut,aber entscheidend ist doch,ob man auch darauf geboten hat und ob man den Zuschlag bekommen hatte !
Hat man nicht geboten,dann besteht auch kein Kaufvertrag.

Übrigens,wenn man ursprünglich interessiert war,warum hat man nicht beim 1. Mal ersteigert,bzw. dem Verkäufer nach dem erfolglosen Ende  angeboten,es zu kaufen,auch zu anderem Preis ?

zu 2)

gewerblicher Händler hätte verdient,das der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt und den ganzen Mist rücksendet bzw. abholen lässt.
Wenn man es unbedingt haben wollte,dann die fehlenden Schrauben nachfordern bzw. dafür Geldersatz fordern,wenn man die nun selbst im Fachhandel beschaffen müsste.
Es ist Sache des Händlers ob und wie die Schrauben beim Kunden ankommen.

MfG
duck313

Hallo Christiane,

  1. Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst. War der Verkäufer gar gewerblich, hättest du sowieso ein Widerrufsrecht.

  2. Was der Verkäufer behauptet, ist irrelevant - er hat die fehlenden Schrauben nachzuliefern -> Stichwort: Sachmängelhaftung. Was die Bewertung angeht, das ist deine eigene Entscheidung. Wichtig ist, dass sie sachlich ist und keine Unwahrheiten enthält. Ich persönlich würde, wenn der VK nicht kooperiert definitiv rot bewerten.

Hallo schönen guten Abend duck313,

vielen Dank für die Antwort.

Hallo1

zu 1)  Er hat also nochmals das Bild als Auktion eingestellt ?
Gut,aber entscheidend ist doch,ob man auch darauf geboten hat
und ob man den Zuschlag bekommen hatte !
Hat man nicht geboten,dann besteht auch kein Kaufvertrag.

Danke, dann bin ich beruhigt:smile:

Übrigens,wenn man ursprünglich interessiert war,warum hat man
nicht beim 1. Mal ersteigert,bzw. dem Verkäufer nach dem
erfolglosen Ende  angeboten,es zu kaufen,auch zu
anderem Preis ?

Er/Sie hat es wieder zum gleichen Preis eingestellt, aber ich möchte es nicht mehr, darum werde ich auch nicht bieten.

zu 2)

gewerblicher Händler hätte verdient,das der Kunde sein
Widerrufsrecht ausübt und den ganzen Mist rücksendet bzw.
abholen lässt.
Wenn man es unbedingt haben wollte,dann die fehlenden
Schrauben nachfordern bzw. dafür Geldersatz fordern,wenn man
die nun selbst im Fachhandel beschaffen müsste.
Es ist Sache des Händlers ob und wie die Schrauben beim Kunden
ankommen.

Irgendetwas stimmt da nicht, der Verkäufer behauptet, er hätte die Schrauben geschickt, und eine Unverschämtheit ist es auch, da Möbel auseinanderzurupfen.
Ich werde ihm eine negative Bewertung androhen.

MfG
duck313

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo schönen guten Abend blaccbox,

vielen Dank für die Antwort.

Hallo Christiane,

  1. Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du
    nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest
    mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst. War der
    Verkäufer gar gewerblich, hättest du sowieso ein
    Widerrufsrecht.

Nein, sie ist Privatverkäuferin. Kein Gebot=kein Kaufvertrag:smile:

  1. Was der Verkäufer behauptet, ist irrelevant - er hat die
    fehlenden Schrauben nachzuliefern -> Stichwort:
    Sachmängelhaftung. Was die Bewertung angeht, das ist deine
    eigene Entscheidung. Wichtig ist, dass sie sachlich ist und
    keine Unwahrheiten enthält. Ich persönlich würde, wenn der VK
    nicht kooperiert definitiv rot bewerten.

Mein Vater hat die fehlenden Schrauben gerade im Baumarkt besorgt, kann etwas passieren, wenn wir den Verkäufer eine negative Bewertun geben? Ich werde ihm erstmal androhen, es zu tun.

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo!

zu 2)

Ein gewerblicher Händler muss nachweisen, die Schrauben und Zubehör haben den Kunden auch erreicht. Das könnte er überhaupt nicht.
Wenn Rückfragen nach den Schrauben oder statt dessen Geldersatz/Kaufpreisreduzierung nicht zum Erfolg führen, ist eine negative Bewertung nicht falsch.
Da schreibt man dann wahrheitsgemäß rein " Montagezubehör fehlt" oder ähnliches

Meinetwegen auch „schlampig verpackt“, nur was solls ? Es hat ja offenbar trotzdem den Kunden unbeschadet erreicht, außer eben das Kleinteile fehlen.

mfG
duck313

Hallo hier schreibt noch mal Christiane, vielen Dank an dich.

Gott sei Dank ist dieses empflindliche kleine Möbel hier unbeschädigt angekommen, so wie dieser Mann das verpackt hat.

Also wir schreiben dann: "schlampig verpackt, Montagezubehör fehl"t in die Bewertung.

Ich kann mir schon denken, warum der das Tischchen zerrupft hat, damit er Portokostem bei DHL spart, mon Dieu was sind wir sauer.

LG

Christiane

Hallo

Gott sei Dank ist dieses empflindliche kleine Möbel hier unbeschädigt angekommen, so wie dieser Mann das verpackt hat.

Also, er hat es nicht zerrupft, sondern auseinandergeschraubt?

Meiner Meinung müsste übrigens auch dabei stehen, wenn ein Möbel zur Selbstmontage geliefert wird. Wenigstens in den AGB.

Also wir schreiben dann: "schlampig verpackt, Montagezubehör fehl"t in die Bewertung.

Ich würde die Bewertung erst schreiben, wenn er das Montagezubehör bzw. dessen Geldwert ersetzt hat, da die Bewertung demotivierend wirken könnte.

Viele Grüße

Ebay-Gebühren erstatten
Hallo

  1. Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst.

Ich finde, wenn der Verkäufer das Bild nur deshalb wieder einstellt, weil man sagt, man möchte es kaufen, dann müsste man ihm die Ebay-Gebühren für das Einstellen ersetzen, jedenfalls wenn er es bei der Gelegenheit nicht anderweitig verkauft kriegt. Er hätte ja sonst bei einem teuren Gegenstand vermutlich gewartet, bis wieder eine Ebay-Aktion ohne Einstellgebühren kommt.

Ob es eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt, weiß ich nicht, aber ich finde, es gibt eine moralische Verpflichtung. - Es sei denn, man hätte deutlich gemacht, dass man das Bild nur vielleicht kaufen will.

Viele Grüße

1 Like

Hallo schönen guten Tag,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Hallo

  1. Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst.

Ich finde, wenn der Verkäufer das Bild nur deshalb wieder
einstellt, weil man sagt, man möchte es kaufen, dann müsste
man ihm die Ebay-Gebühren für das Einstellen ersetzen,
jedenfalls wenn er es bei der Gelegenheit nicht anderweitig
verkauft kriegt. Er hätte ja sonst bei einem teuren Gegenstand
vermutlich gewartet, bis wieder eine Ebay-Aktion ohne
Einstellgebühren kommt.

Ob es eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt, weiß ich nicht,
aber ich finde, es gibt eine moralische Verpflichtung. - Es
sei denn, man hätte deutlich gemacht, dass man das Bild nur
vielleicht kaufen will.

Ich habe nur geschrieben, das ich an dem Bild interessiert bin, nicht das ich es kaufen möchte. Wenn er die Einstellgebühren retour haben möchte, so soll er mich kontaktieren.

Viele Grüße

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo vielen herzlichen Dank für den Tipp.

Liebe Christiane

  1. NEIN, du bist keine Kaufverpflichtung eingegangen, sondern hast nur noch einmal um ein Angebot gebeten.

  2. JA, denn darüber würde sich jeder ärgern - und genau dafür sind Bewertungen da, nämlich davor zu warnen.

Liebe Grüsse
Carolus Magnus
sackstark.info

Der Verkäufer des Tisches veräppelt uns
Hallo schönen guten Morgen,

wie unten beschrieben fehlen immer noch die Schrauben zu dem antiken Tisch.
Wir haben bei ebay einen Fall eröffnet und der Verkäufer versprach, Ersatzschrauben zu schicken. Es ist kein Paket gekommen, wieder behauptet er, er hätte die Schrauben abgeschickt, bzw. sie müssten längst bei uns sein. So allmählich glauben wir, das der uns veräppeln möchte. Was denkt Ihr?

LG

Christiane

die Schrauben sind da - muss man einen Verkäufer bewerten?

Zu 1) Es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Zu 2) Wie richtig zu bewerten ist, wird hier gezeigt: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/loeschung-einer-negativen-bewertung-bei-ebay-unter-welchen-voraussetzungen-darf-die-entferung-einer-unrichtigen-bewertung-verlangt-werden/