Hallo einen schönen guten Tag an Alle,
ich habe gleich 2 Fragen:
1.) Ich war ein einem Gemälde interessiert und hatte es auch abgespeichert. Das Angebot lief ab und niemand hatte geboten.
Jetzt war ich interssiert an dem Bild und fragte, ob er/sie das Bild nochmal einstellen könnten. Das hat er/sie auch gemacht.
Aber jetzt habe ich auf einer Versteigerung ein anderes Bild gekauft und bin an dem Erstgenannten nicht mehr interessiert. Bin ich jetzt zum Kauf verpflichtet? Es ist immerhin ziemlich teuer.
2.) Vor einiger Zeit hat meine Mutter einen Tisch ersteigert, er wurde von einem gewerblichen Verkäufer lieblos auseinander gerissen, es kam Platte und Gestell getrennt in einem Paket zusammengepfercht und schlecht verpackt an. Wir haben uns extrem geärgert, als wir feststellen mussten, dass auch noch die Schrauben fehlten.
Der Verkäufer behauptet, die Schrauben wären dabei, das stimmt aber nicht wir haben gesucht und gesucht und keine gefunden. Hat der gewerbliche Verkäufer eine negative Bewertung verdient?
Vielen Dank für Antworten
MfG
Christiane