Verrechnung der Stunden beim Feiertag

Hallo!

Ein Arbeitnehmer bekommt einen Lohn für eine 34 Stundenwoche.

Im Sommer arbeitet er Montag bis Mittwoch je 9 Stunden, Donnerstag 5 Stunden und Freitag 7 Stunden = 39 Std. (+ diverse Überstunden)

Im Winter arbeitet er Montag bis Mittwoch je 7 Stunden, Donnerstag frei und Freitag 6 Stunden = 27 Std. um seine Überstunden wieder abzubauen.

Jetzt fällt im Winter ein Feiertag auf den Donnerstag. Wie wird dieser Feiertag gerechnet, da er im Winter normalerweise am Donnerstag nicht arbeitet?

Normalerweise sollte es doch mit 0 Stunden gerechnet werden, da er ohne diesen Feiertag frei gehabt hätte.

Gibt es irgendwie einen Gesetzesauszug darüber?

Hallo!

Hallo

Ein Arbeitnehmer bekommt einen Lohn für eine 34 Stundenwoche.

Im Sommer arbeitet er Montag bis Mittwoch je 9 Stunden,
Donnerstag 5 Stunden und Freitag 7 Stunden = 39 Std. (+
diverse Überstunden)

Im Winter arbeitet er Montag bis Mittwoch je 7 Stunden,
Donnerstag frei und Freitag 6 Stunden = 27 Std. um seine
Überstunden wieder abzubauen.

Jetzt fällt im Winter ein Feiertag auf den Donnerstag. Wie
wird dieser Feiertag gerechnet, da er im Winter normalerweise
am Donnerstag nicht arbeitet?

Gar nicht

Normalerweise sollte es doch mit 0 Stunden gerechnet werden,
da er ohne diesen Feiertag frei gehabt hätte.

Ja, Sollstunden für Do sind aufgrund des geschilderten Arbeitszeitmodelles „0“

Gibt es irgendwie einen Gesetzesauszug darüber?

Klar doch, § 2 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

Satz 1 bedeutet im Umkehrschluß: War der AN für den gesetzlichen Feiertag nicht zur Arbeit eingeteilt, besteht auch kein Anspruch auf Vergütung

Hallo.

Sehe ich genauso. Dann leg ich ihm das mal vor.

Herzlichen Dank.

Überstunden-Verrechnung
Hallo

Im Winter arbeitet er Montag bis Mittwoch je 7 Stunden,
Donnerstag frei und Freitag 6 Stunden = 27 Std. um seine
Überstunden wieder abzubauen
.

Hier ist zu prüfen, wie dieser Sommer / Winter Ausgleich zustande kommt. Wenn nominell jeden Donnerstag 7 Überstunden abgezogen werden, so müssen diese 7h natürlich entweder gutgeschrieben, nicht abgezogen oder ausbezahlt werden. Denn an diesem Tag entfällt das „um“ von oben

Gruß
achim

Hallo Achim.

Sein Vorschlag war damals diese Regelarbeitszeit.

Er macht im Sommer (Mai - September) wesentlich mehr Stunden, als die Regelarbeitszeit. Von ihm kam dann der Vorschlag seine Regelarbeitszeit so wie oben beschrieben festzulegen. Damit würde er dann einen Großteil der Überstunden vom Sommer abbauen.

Es wird ein Überstundenkonto geführt. Jede Woche werden die tatsächlich gemachten Stunden mit den bezahlten 34 Stunden verrechnet.

Hallo,

Es wird ein Überstundenkonto geführt. Jede Woche werden die
tatsächlich gemachten Stunden mit den bezahlten 34 Stunden
verrechnet.

Zusammen mit

Donnerstag frei … um seine Überstunden wieder abzubauen

lässt das auf 7h (oder 6h48m) für Donnerstag schließen.

Aus meiner Sicht: Sollarbeitszeit ist Mo-Do 7h, Freitag 6h, egal ob Sommer oder winter ist. Freitags-Feiertag : 6h gutgeschrieben ohne arbeit, sonst 7h. Alternativ kann bei euch auch jeder Tag mit 6h48m berechnet werden, beides wäre üblich.

Gruß
achim