Mein Vater wurde in Spanien nach einem Sturz mit Oberschenkelhalsbruch einer Operation unterzogen. Er erhielt ein neues Hüftgelenk und verbrachte in der Folge noch einige Tage auf der Intensivstation bis er starb. Der Rechnungsbetrag der Klinik belief sich auf gut 17.000 Euro. Der Betrag musste vor Einlieferung in die Klinik bar ausgelegt werden. Aufgrund der Notfallsituation war eine Absprache zwischen Krankenhaus und Versicherung offenbar nicht zustande gekommen bzw. nicht erfolgreich gewesen.
Die deutsche Versicherung, bei der mein Vater privat zu gesetzlichen Konditionen versichert war, zahlte mit Verweis auf DRG 147B weniger als 50% der Krankenhausrechnung. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass weitere Gutachten, die veranlasst würden, zu Lasten des Versicherungsnehmers gingen.
Hat jemand Erfahrungen mit vergleichbaren Sachverhalten bzw. einen Ratschlag, was in solchen Fällen zweckmäßigerweise erfolgen sollte?