Hallo zusammen,
die Frage, die ich habe ist schon recht speziell, aber vielleicht kann hier trotzdem jemand weiterhelfen, da ich erstmal keine Lust habe, einen Steuerberater zu fragen, der mir dann nur sagt, dass es nicht funktioniert.
Also, meine Frage zielt darauf ab, inwieweit es einen Rechtsanspruch für Verluste aus einem Wertpapiergeschäft gibt, das auf einer Firmenübernahme mit Barausgleich basiert, dem ich nicht aktiv zugestimmt hatte resp. dazu keine Option bestand, womit per Saldo ziemliche Verluste einhergehen, ich aber grandioserweise den Barausgleich versteuern muss. Vermutlich nicht einfacher macht die Angelegenheit, dass es sich um kanadische Wertpapiere handelt.
Vielen Dank für die Antworten!
Grüße, Miihael