Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkauf

Hallo zusammen,

die Frage, die ich habe ist schon recht speziell, aber vielleicht kann hier trotzdem jemand weiterhelfen, da ich erstmal keine Lust habe, einen Steuerberater zu fragen, der mir dann nur sagt, dass es nicht funktioniert.

Also, meine Frage zielt darauf ab, inwieweit es einen Rechtsanspruch für Verluste aus einem Wertpapiergeschäft gibt, das auf einer Firmenübernahme mit Barausgleich basiert, dem ich nicht aktiv zugestimmt hatte resp. dazu keine Option bestand, womit per Saldo ziemliche Verluste einhergehen, ich aber grandioserweise den Barausgleich versteuern muss. Vermutlich nicht einfacher macht die Angelegenheit, dass es sich um kanadische Wertpapiere handelt.

Vielen Dank für die Antworten!

Grüße, Miihael

Was soll dir eine eher unqualifizierte Antwort aus dem Netz da helfen? Der Sachverhalt und dein Geschäft selbst sind zu komplex, als das dir hier jemand ernsthaft was sagen könnte und wenn, kannst du nicht beurteilen wie gut die Antwort ist und sie nutzt dir wenig, da hier niemand dafür haftet.

Ich kapiere bei deiner Beschreibung nicht mal, warum du überhaupt diese Verluste machst. Wenn du in dem Zusammenhang aber Einkommen erzielst, dass du versteuern musst, sollten diese Verluste mindestens damit zu verrechnen sein. Die Tücke liegt dann ‚nur‘ noch darin, ob dein Finanzamt diesen Zusammenhang auch sieht :wink:

Auch wird aus deiner Beschreibung nicht klar, ob du das Wertpapiergeschäft in Deutschland oder in Kanada steuerpflichtig ist und spätestens beimThema ‚Doppelbesteuerung‘ wird hier alles zur Kaffeesatzleserei!

Hallo,
Portfolio liegt wo, Deutschland oder Kanada?

Hallo,

die Aktien werden in Deutschland gehalten.

Grüße, Michael

in Deutschland.

Warum nutzt Du nicht die Kommentarfunktion, sondern stellst eine Antwort (zu Deiner Frage) ein? So lesen die übrigen Beantworter nicht, was Du denen mitteilen wolltest!

Guten Morgen,

die Aktien werden in Deutschland gehalten.

Grüße, Michael

Danke Dir - muss man wissen…

Ah, danke. Dann kann man grob sagen: Du bräuchtest die Wertlos-Buchung von Deinem Depotführer (Bank?). Dann in der Steuererklärung in der Anlage KAP-INV die Verluste geltend machen.

Vielleicht nennst Du mal die Firma, um die es geht, und die Maßnahme (Squeeze-Out, Delisting, etc.?).

Hallo hroptatyr,

vielen Dank für die Info!

Es handelt sich um die WKN A1C0RA (Tahoe Resources). lch habe leider zu wenig Ahnung, um Dir diese Frage bzgl. Sueeze-Out Delisting etc. zu beantworten. Vielleicht schaust Du mal rein und kannst eher mir die Antwort geben… :smile:
Vielen Dank für Deine Mühe!

Grüße, Michael

Zusatzbemerkung: Die o.g. Bude ist von der CA6979001089 'übernommen worden zu einem Tiefstpreis. Auf diesen Niveau hätte ich das Papier niemals verkauft. D.h. ich habe jetzt mehr Anteile an der CA6979001089 und zudem gab es einen lächerlichen Barausgleich.
Kann ich diese Verluste dennoch zur Anrechnung bringen?

Ok, hab ich jetzt auf dem Schirm. Die Optionen waren: 3.40 USD oder 0.2403 PAAS Aktien pro THO Aktie, letztere Option wurde bevorzugt. Heißt steuerlich, Dein Einstand hat sich ver-4.1615-facht. Also falls Du vorher 1000 THO zu 10 CAD gekauft hast, hast Du jetzt (steuerlich) 240 PAAS zu 41.61 CAD. Der Barausgleich diente lediglich dazu, Bruchstücke von Aktien zu vermeiden.

Du kannst die Verluste ganz einfach zur Anrechnung bringen, indem Du alle (PAAS) Aktien jetzt einfach verkaufst und wieder zurückkaufst. Alternativ hilft es, einen entgeltlichen Depotübertrag zu machen, dabei werden virtuell Deine Aktien verkauft und im neuen Depot gekauft, zum gleichen Preis. Was günstiger ist, klärst Du am besten mit Deinem Broker/Deiner Bank.

Eins interessiert mich doch: Gibt es bei Deiner Bank/Deinem Broker keine Steuerübersicht und/oder (Steuer-)Mitteilungen? Aber wenigstens die Jahresdepotabstimmung gibt es doch, oder?

Hallo,

herzlichen Dank für die wirklich hilfreichen Infos. Ich werde jetzt die PAAS-Anteile glattstellen und wieder kaufen - ich ich auch drauf kommen können… .-)

Die ING hat mir (bisher) nur Info zur Bestandsveränderung bzw. zum Barausgleich zukommen lassen…