Verrechnungsscheck

Hallo
ich wollte gestern einen Verrechnungsscheck in Auslandswährung bei der Postbank einreichen. Die Gebühr sollte 15 Euro betragen. Daraufhin meinte die Postbank-Angestellte, ich solle es doch mal in einer Wechselstube versuchen. Das würde günstiger sein. Geht das überhaupt? So wie ich weiß, muß ein Verrechnungsscheck immer über Konto laufen.

Hallo!

Warum sollte denn eine Wechselstube es annehmen oder nicht annehmen ? Der Scheck ist ja sicherlich nicht an bestimmten Einlöser gebunden. Es liefe dann über das Konto der Wechselstube. Nur warum ? Man müsste doch viele Tage/Wochen abwarten bis gutgeschrieben und nicht mehr vom Scheckaussteller zurückgebucht werden kann. Die eigene Bank kann ja jederzeit die Gutschrift wieder zurückbuchen.Eine fremde Einrichtung doch nicht.
Also warum sollten die das machen ? Aus Gutmütigkeit oder Mitleid . Wo wäre deren Gewinn und Nutzen dabei ?

Du könntest aber auch Deinen Nachbarn fragen „Nimmst Du den Scheck an und gibst mir den Tageskurs in Euro bar raus ?“

Kann ja sein, man macht es.

MfG
duck313

der scheck ist ein zahlungsmittel, du kannst damit zahlen und bezahlt werden sozusagen.
steht auf deinem scheck „zahlbar an… oder inhaber“ ist er ein inhaberscheck und kann von jedem eingelöst werden.

du kannst also prinzipiell auch deine einkäufe bei aldi an der kasse damit zahlen.

was sie meint wird wohl sein: geh zur wechselstube, frage ob sie dir das geld wechseln (denn das ist dein scheck - viele geldscheine in einem, wenn wir das mal vereinfacht sagen wollen) und dann wechseln sie den einfach, du unterschreibst auf der rückseite und sie können den dann bei ihrer bank einlösen, du bist ihn los und hast dein bargeld…

mehr als nein sagen können sie nicht. ansonsten frage bei der ausstellenden stelle (also wer auch immer dir den gegeben hat) ob sie dir einen auf euro lautenden scheck ausstellen könnten.

Hi,

abwarten bis gutgeschrieben und nicht mehr vom
Scheckaussteller zurückgebucht werden kann.

Vom Aussteller? Wäre mir neu, daß der einen Scheck zurückbuchen könnte. Das ist ja keine Lastschrift, nicht wahr? Ein Scheck kann höchstens mangels Deckung platzen.

Gruß S (kein Fachmann)

hi

zurückbuchen könnte. Das ist ja keine Lastschrift, nicht wahr?
Ein Scheck kann höchstens mangels Deckung platzen.

oder weil er gefälscht ist, weil die Vorlagefrist überschritten wurde, weil das Konto des Ausstellers mittlerweile gelöscht ist…

Gruß
Edith

hi

was sie meint wird wohl sein: geh zur wechselstube, frage ob
sie dir das geld wechseln (denn das ist dein scheck - viele
geldscheine in einem, wenn wir das mal vereinfacht sagen
wollen) und dann wechseln sie den einfach, du unterschreibst
auf der rückseite und sie können den dann bei ihrer bank
einlösen,

Die Wechselstube wird mit ziemlicher Sicherheit nicht das Risiko eingehen, daß der Scheck platzt und sie durch die Röhre schaut und den Scheck daher nicht annehmen

Gruß
Edith

1 Like

Wenn der Aussteller des Scheckes seriös ist…
hi

…wird er Dir den Betrag auch überweisen. Da sollten dann sowohl für Dich als auch für den Aussteller geringere Spesen anfallen und Du bist noch dazu auf der sicheren Seite und hast das Geld.
Ein Scheck kann aus unterschiedlichen Gründen platzen

Gruß
Edith

oder gesperrt wurde…

Moin,

zunächst ist ein Verrechnungscheck immer nur über eine Kontengutschrift einzulösen. Eine Barauszahlung ist untersagt und das Streichen dieses Vermerks gilt als nicht erfolgt. (Art 39 ScheckG).

Wieso Dich der Postbank - Angestellter zu einer Wechselstube schickt ist unverständlich. Hier wird Geld gewechselt und kein klassisches Bankgeschäft betrieben. Ferner haben Wechselstuben immer ihre eigenen Kurse. Falls die wider Erwarten den Scheck einlösen würden (vermutlich würden sie den zum Inkasso hereinnehmen, d. h. sie warten bis sie eine Bezahltmeldung der bezogenen Bank erhalten, bevor sie ihn auszahlen), Du keine oder weniger Kosten hättest, machen die das über den Kurs wieder wett.

Fazit: Reich den Scheck direkt auf Dein Konto ein

Hallo,

zunächst ist ein Verrechnungscheck immer nur über eine
Kontengutschrift einzulösen. Eine Barauszahlung ist untersagt
und das Streichen dieses Vermerks gilt als nicht erfolgt. (Art
39 ScheckG).

das gilt für die bezogene Bank. Jeder kann einen Scheck zu einem beliebigen Preis ankaufen, wenn sich Käufer und Verkäufer einig werden. Ob das nun zehn Euro in bar sind oder zwei Säcke Äpfel.

Gruß
C.

Howdy,

das gilt für die bezogene Bank. Jeder kann einen Scheck zu
einem beliebigen Preis ankaufen, wenn sich Käufer und
Verkäufer einig werden. Ob das nun zehn Euro in bar sind oder
zwei Säcke Äpfel.

richtig und Art 14ff ScheckG sagen uns auch, wie das (korrekterweise) gemacht werden muss.

Wenn man, im Ggs. zum UP, einen indossierten Scheck selber einlösen möchte, sollte man sich aber auf einen längeren Aufenthalt in der Bank/Sparkassen-Filiale einstellen. Denn viele Filialmitarbeiter haben das Wörtchen Indossament das letzte Mal vor 30 Jahren in der Ausbildung gehört und müssen erstmal an „höherer Stelle“ nachfragen, wie sie jetzt mit einem entsprechenden Scheck umzugehen haben.

Gruss
E.

Hallo,

Wenn man, im Ggs. zum UP, einen indossierten Scheck selber
einlösen möchte, sollte man sich aber auf einen längeren
Aufenthalt in der Bank/Sparkassen-Filiale einstellen.

wieso indossiert? Einen Verrechnungsscheck kann jeder einreichen. Ein Indossament ist dafür nicht erforderlich.

:smiley:enn

viele Filialmitarbeiter haben das Wörtchen Indossament das
letzte Mal vor 30 Jahren in der Ausbildung gehört und müssen
erstmal an „höherer Stelle“ nachfragen, wie sie jetzt mit
einem entsprechenden Scheck umzugehen haben.

Kann ich nicht nachvollziehen. Täglich werden vermutlich zigtausende Orderschecks durch die Gegend geschickt: als Versicherungsentschädigung, als Gutschrift für Abonenntenwerbung, als Rückerstattung bei Gewährleistungsmängeln usw.

Gruß
C.

Hi,

wieso indossiert? Einen Verrechnungsscheck kann jeder
einreichen. Ein Indossament ist dafür nicht erforderlich.

von der Theorie her kann das jeder versuchen, derjenige kann damit aber auch ebenso regelmäßig abgewiesen werden. In einer Studie, die meine Frau kürzlich im Rahmen einer Studienarbeit durchgeführt hat, gaben 90% der befragten Banken/Sparkassen an, dass sie einen Verrechnungsscheck nur dann einlösen, wenn der Name im „An“ Feld auf dem Scheck mit dem des Einlösenden identisch ist oder ein Indossament vorgefunden wird (auch wenn sie dieses nicht als Indossament bezeichnen konnten). Den Hinweis, dass wir hier einen Inhaberscheck vorliegen haben, würden sie ignorieren.

Meine Sparkasse, die sich 400km von dem oben genannten Studienort befindet, behandelt das auf Nachfrage in der Regel genauso (bei mir aufgrund anderer Tatsachen allerdings nicht).

Will man also auf der ganz sicheren Seite sein, so lässt man sich den Scheck gemäß Art14ff übertragen.

Gruß
E.