Verrechnungsscheck VON einer Bank ausgestellt (fuer Gericht)

Guten Abend,

um bei einer Zwangsversteigerung teilzunehmen brauche ich einen Verrechnungsscheck der von einem Kreditinstitut ausgestellt ist (also nicht von mir sondern von der Bank ausgestellt).

Weil ich gehoert habe dass einige Bankangestellte oft nicht wissen was man damit meint wollte ich kurz fragen wie genau so ein Verrechnungsscheck der von einer Bank ausgestellt ist und praktisch meine Bonitaet garantieren soll (zumindest zu 10% des Verkehrswertes…) aussehen soll (also welche Formulierung darauf stehen muss…) damit dieser vom Gericht anerkannt wird.

Gruss und Dank
Desperado

Das ist ein bankbestätigter Scheck über genau die Summe die drauf steht. Also nicht über 100 % sondern nur die 10 %. Ist dir das zu doof  - Bargeld lacht.
Dene ist deine Bonität egal, da die deine 10% nehmen und dann nochmal versteigern…

Das Problem ist nicht die Bankangestellte, sondern das es mit deiner Erklärung schwer werden könnten das so ner Bankangestellte zu erklären.

Ein solcher Scheck ist ein „Bankscheck“ - die Fachleute, auch die Gerichtsleute bei einer Zwangsversteigerung wissen, was damit gemeint ist. Dann müsste noch geklärt werden, ob dieser Bankscheck „bestätigt“ sein muss - dann muss die Bundesbank (oder eine Filiale, nämlich Landeszentralbank) diesen noch bestätigen. Das ist aber heute nicht mehr üblich.

Gruß
Verbraucher-Box

Das ist ein bankbestätigter Scheck über genau die Summe die
drauf steht.

Das wäre schlecht, weil ein solcher Scheck nach § 4 Scheckgesetz verboten wäre.

Das Problem ist nicht die Bankangestellte, sondern das es mit
deiner Erklärung schwer werden könnten das so ner
Bankangestellte zu erklären.

Da wiederum hast Du recht.

Hallo Desperado,
es ist sicher nicht das tägliche Geschäft einer Zweigstelle, aber doch bedauerlich, dass die Mitarbeiter nicht wissen, wohin sie sich wenden sollen, um einen Bankscheck zu ordern.

Ein Scheck dieser Art ist von der Bank ausgestellt und auf ihr eigenes LZB-Konto gezogen; in seltenen Fällen wird sogar eine Bestätigung der LZB verlangt. Diese Schecks werden nur in der Zentrale oder großen Geschäftsstellen ausgestellt, an diese muss sich der Mitarbeiter der Zweigstelle wenden.

Viel Erfolg
HJR

Howdy,

Ist dir das zu doof  - Bargeld lacht.

so??? Das Amtsgericht hier vor Ort akzeptiert kein Bargeld mehr, und das in HG hat das vor einem Jahr auch nicht haben wollen… nur BB bestätigte Schecks oder Vorabüberweisung.

Allerdings: Je nachdem, wie „schnell“ die Immobilie „weg“ muss und wie niedrig der Preis angesetzt ist, kann es schon mal sein, dass der Gläubiger ganz auf Sicherheiten verzichtet.

Beispiel: Eine halbe Ruine wurde hier vor Ort z-versteigert. Der angesetzte Preis 80000 Euronen. Auf den Hinweis an den Gläubiger (Sparkassenvertreter), dass man ohnehin nicht mitbieten könne, weil man die Sicherheit nicht dabei hätte, kam die Auskunft: „Ich glaube, wir können hier auf eine Sicherheit verzichten“ und im Verlauf der Versteigerung wurde das dann auch bei einem (anderen) Bieter angewandt (die ganze Immobilie wurde schlussendlich allerdings nicht verkauft, da das Gebot zu niedrig war).

Gruß
E.