Guten Tag,
mich interessiert wie die Beförderung Schwerbehinderter in finanzieller Hinsicht im öffentlichen Fernverkehr aussieht. Ich hab schon gehört das man als Behinderter zahlen muss, aber eine, mit dem Merkzeichen „B“ Bekleidperson kostenlos mitfahren kann. , wie isst das wenn man kein „B“ hat? Wie ist das wenn man als Schwerbe-hinderte Person allein fährt, muss man da z.B. bei der Deutschen Bahn den vollen Fahrpreis bezahlen oder gibt es da wenn man den Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke vorzeigt auch Vergünstigungen. Lässt sich eine Regelung auch auf beispielsweise die Beförderung in privaten Reise-/Bahnunternehmen ausweiten?
Wie sind da die Bestimmungen?
Wie ist das mit der Nutzung von dem öffentlichen Verkehrsmitteln in anderen Städten, die weiter als 50 km entfernt liegen, kann man da auch unter Vorzeigen des Ausweises mitfahren?
Im Internet konnt ich selbst nichts brauchbares finden.
Mir ist bekannt das man als Schwerbehinderte Person mit Ausweis 50 km vom Wohnort unentgeldlich mit dem öffentlichen Personennahverkehr reisen kann.
Wisst ihr darüber mehr Bescheid?
Über eure Antworten freue ich mich
tschau