Verreisen als Schwerbehinderte/r

Guten Tag,

mich interessiert wie die Beförderung Schwerbehinderter in finanzieller Hinsicht im öffentlichen Fernverkehr aussieht. Ich hab schon gehört das man als Behinderter zahlen muss, aber eine, mit dem Merkzeichen „B“ Bekleidperson kostenlos mitfahren kann. , wie isst das wenn man kein „B“ hat? Wie ist das wenn man als Schwerbe-hinderte Person allein fährt, muss man da z.B. bei der Deutschen Bahn den vollen Fahrpreis bezahlen oder gibt es da wenn man den Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke vorzeigt auch Vergünstigungen. Lässt sich eine Regelung auch auf beispielsweise die Beförderung in privaten Reise-/Bahnunternehmen ausweiten?
Wie sind da die Bestimmungen?

Wie ist das mit der Nutzung von dem öffentlichen Verkehrsmitteln in anderen Städten, die weiter als 50 km entfernt liegen, kann man da auch unter Vorzeigen des Ausweises mitfahren?

Im Internet konnt ich selbst nichts brauchbares finden.

Mir ist bekannt das man als Schwerbehinderte Person mit Ausweis 50 km vom Wohnort unentgeldlich mit dem öffentlichen Personennahverkehr reisen kann.

Wisst ihr darüber mehr Bescheid?

Über eure Antworten freue ich mich

tschau

Hallo phippser,

Wie ist das wenn man als Schwerbehinderte Person allein fährt, muss
man da z.B. bei der Deutschen Bahn den vollen Fahrpreis
bezahlen

ja

oder gibt es da wenn man den Schwerbehindertenausweis
mit gültiger Wertmarke vorzeigt auch Vergünstigungen.

Die Bahncard50 gibt es billiger ab 70 %: http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/preise…

Lässt sich eine Regelung auch auf beispielsweise die Beförderung in
privaten Reise-/Bahnunternehmen ausweiten?
Wie sind da die Bestimmungen?

Hm, meine Schwester (blind) konnte bei den bisher genutzten privaten Bahn-Unternehmen mit den gleichen Tarifen rechnen wie bei der DB. Aber generalisieren kann man das wohl nicht.

Wie ist das mit der Nutzung von dem öffentlichen
Verkehrsmitteln in anderen Städten, die weiter als 50 km
entfernt liegen, kann man da auch unter Vorzeigen des
Ausweises mitfahren?

In Verkehrsverbünden ja.

Im Internet konnt ich selbst nichts brauchbares finden.

Mir ist bekannt das man als Schwerbehinderte Person mit
Ausweis 50 km vom Wohnort unentgeldlich mit dem öffentlichen
Personennahverkehr reisen kann.

Das steht jeweils in dem persönlichen Streckenverzeichnis, wie weit man wirklich fahren kann.

Grüße,

Karin

hi,

danke für deine Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Philipp

moin,

ich habe 100% und das b und musste meine zugfahrten einmal über ~80 km und das 2te mal ca. 110 km nix bezahlen.
meine begleitperson kam jedesmal kostenlos mit.
aber ka warum und wieso!

cya
pirat