Verringerung Arbeitszeit und PKV

Hallo,

Angestellter, über der Versicherungspflichtgrenze und seit 2007 privat krankenversichert, plant seine Arbeitszeit zu reduzieren. Damit würde er unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Was bedeutet das für seine private Krankenversicherung? Wird er wieder Pflichtversicherter der GKV oder wird (wegen der verringerten Arbeitszeit) das Gehalt quasi wieder auf eine wie auch immer definierte durchschnittliche Arbeitszeit „hochgerechnet“?

Zusatzfrage: Zum Gehalt werden alle vertraglich vereinbarten Entgelte gezählt. Nicht vereinbarte und nicht regelmäßige Sonderzahlungen und Prämien aber nicht?

Grüße

Hallo,

wenn das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, wird man pflichtig. Keine Befreiung vorgesehen.

Ausnahme: die Arbeitszeit wird auf max. die halbe normale Arbeitszeit reduziert. Dann gibt es eine Befreiungsmöglichkeit auf Antrag.

Das mit den nicht garantierten Sonderzahlungen ist richtig.

Viel Glück

Barmer

Hallo

ach noch was…

wenn das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt,
wird man pflichtig. Keine Befreiung vorgesehen.

ich dachte unter 50(?) kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und wieder zurück in die PKV? Gibt es diese Sonderregel nicht mehr?

und: Wenn innerhalb 12 Monate das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze wieder übersteigt, muss man wieder zurück in die PKV?

Ausnahme: die Arbeitszeit wird auf max. die halbe normale
Arbeitszeit reduziert. Dann gibt es eine Befreiungsmöglichkeit
auf Antrag.

Das mit den nicht garantierten Sonderzahlungen ist richtig.

Danke!

Hallo,

ach noch was…

wenn das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt,
wird man pflichtig. Keine Befreiung vorgesehen.

ich dachte unter 50(?) kann man sich von der
Versicherungspflicht befreien lassen und wieder zurück in die
PKV? Gibt es diese Sonderregel nicht mehr?

Bei Arbeitszeitreduzierung gilt die von dem Kollegen bereits erwähnte Regelung. Vollendung 50.Lj. ist nicht relevant.

und: Wenn innerhalb 12 Monate das Gehalt die
Versicherungspflichtgrenze wieder übersteigt, muss man wieder
zurück in die PKV?

Bei einer „normalen“ Gehaltserhöhung: Nein. Anders könnte es bei Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit aussehen.
Gruß J.K.

Völlig korrekt.

Zur Ergänzung: Es kommt bei einer Überschreitung der JAEG im laufenden Beschäftigungsverhältnis darauf an, wann im Jahr die Erhöhung erfolgt, um zu beurteilen, per wann dann die Versicherungsfreiheit eintritt.