Hallo,
Angestellter, über der Versicherungspflichtgrenze und seit 2007 privat krankenversichert, plant seine Arbeitszeit zu reduzieren. Damit würde er unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Was bedeutet das für seine private Krankenversicherung? Wird er wieder Pflichtversicherter der GKV oder wird (wegen der verringerten Arbeitszeit) das Gehalt quasi wieder auf eine wie auch immer definierte durchschnittliche Arbeitszeit „hochgerechnet“?
Zusatzfrage: Zum Gehalt werden alle vertraglich vereinbarten Entgelte gezählt. Nicht vereinbarte und nicht regelmäßige Sonderzahlungen und Prämien aber nicht?
Grüße