Hallo,
Es ist eine schwierige Situation, weil er das Recht hat, 20 Minuten geprüft zu werden. Manche Vorsitzenden verlangen, dass der Kandidat diese 20 Minuten absitzt. Andere wiederum dokumentieren im Protokoll, dass der Prüfling sich verweigert. So bekommt er, da er erschienen ist, Null Punkte.
Ich kann dir nur versichern, dass in so einer Situation die Telefonleitung zwischen Schulleitung und dem Juristen im Regierungspräsidium glüht um nicht einen Verfahrensfehler zu riskieren, falls es dem Prüfungsleiter zum ersten Mal passiert.
Wahrscheinlich ist ihm die Hundertpunkteregel und die 3-Fach-Regel bekannt und er kann tatsächlich nicht mehr durchfallen.
Ich hatte auch mal einen Schüler, der sich so verhalten wollte, am Ende waren es doofe Sprüche und er kam mit einem durchschnittlichen Ergebnis aus der Prüfung.
Vielleicht muss er irgendwann irgendwem dieses Zeugnis zeigen und 00 in der mündlichen Prüfung liefert selten einen gelungenen Gesprächseinstieg.
Gruß