Versäumnisurteil - Vollstreckungsauftrag

Wer kennt sich aus? Ich hatte in meiner Eigentumswohnung Mietnomaden und es wurde ein Versäumnisurteil ausgestellt. Da der Ehemann noch unterhaltspflichtig für mehrere Kinder war, konnte der Gerichtsvollzieher kein Geld bekommen.Das Ehepaar ist jetzt geschieden und die Frau hat Privatinsolvenz angemeldet, damit steht nur noch der Mann für die Forderung zur Verfügung. Ich habe nun mehrere Jahre gewartet, bis die Kinder eigenständig sind und möchte nun meine Forderungen (hoher 5stelliger Betrag) einziehen lassen. Ich war beim Amtgericht, dort wurden mir Unterlagen für einen Vollstreckungsauftrag ausgehändigt, die so kompliziert sind, dass ich mich nicht da heran traue. Meine Frage lautet: wo bekomme ich Hilfe und habe ich überhaupt eine Chance, noch an mein Geld zu kommen, wenn nur noch eine Person zur Verfügung steht? Ich habe auch nach 15 Jahren keine Ahnung, wo derjenige jetzt wohnt und welche Kosten auf mich zu kommen. Hat da jemand Erfahrung und kann mir einen Rat geben? Danke schon mal.

Das ist ein klassischer Fall für einen Rechtsanwalt. Ob hier tatsächlich etwas zu holen ist, kann der natürlich auch nicht in der Glaskugel lesen. Man wird da einige Euro auf den Tisch legen müssen, damit dieser dann zunächst mal versucht eine aktuelle Adresse zu bekommen, … um am Ende zu sehen, was dabei herauskommt.

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Danke für die Antwort, ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung mehr, da muß ich wohl erst mal schauen, ob die Kosten überschaubar sind.

Nur mal so: wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, der sich nicht je Stunde, sondern nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlen lässt, richten sich die „Kosten“ nach dem Streitwert und das wiederum heißt, dass im Erfolgsfall (ganz grob gesagt) 2/3-3/4 des erstrittenen Geldes in Deine Tasche wandert.

Versuche mit ihm ein fixes Honorar oder einen Stundensatz nebst konkretem Auftrag und Aufwand zu vereinbaren. In einer etwas größeren Kanzlei, die regelmäßig Forderungsmanagement betreibt, ist das ein Job, der ohnehin hochgradig automatisiert von den ReNo gemacht wird. Da fällt kaum echte, teure Anwalts-Arbeitszeit an. Eine Vergütung nach RVG sollte man in einer so unsicheren Situation versuchen zu vermeiden. Denn wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, musst Du den Anwalt bezahlen.

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