Versäumte Arbeit = 6 ? Ist das rechtens? BW

Hallo,

mal angenommen, ein Schüler (Baden Württemberg, Realschule) fehlt unentschuldigt bei einer Arbeit.

Ist es laut Schulrecht rechtens, diese Arbeit mit einer 6 zu bewerten?

Wenn ja, welche Paragrafen sind da anzuwenden?

Vielen Dank für die Infos

Gruß
Stefan

Hallo,

mal angenommen, ein Schüler (Baden Württemberg, Realschule)
fehlt unentschuldigt bei einer Arbeit.

Ist es laut Schulrecht rechtens, diese Arbeit mit einer 6 zu
bewerten?

Wenn ja, welche Paragrafen sind da anzuwenden?

Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung:

§ 8 (5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note „ungenügend“ erteilt.

Gruß
Kreszenz

1000 Dank!

Nachtrag
In meinem konkreten Fall war es so, dass der Schüler wegen einem Notfall kurzfristig ins Krankenhaus musste und die Mutter aufgrund der Aufregung es nicht auf die Reihe gekriegt hat die Schule zu informieren.
In diesen drei Tagen wurden daraufhin drei Arbeiten geschrieben, die dann mit einer 6 bewertet wurden.

LG
Stefan

Hallo,

Ganz schlechte Karten. e Erziehungsberechtigten sind entschuldigungspflichtig und wenn man es von der rechtlichen Seite aus beleuchtet, dann handeln die Lehrer m.E. korrekt.

Wenn der Schüler im KH war und die Mutter überfordert war, dann ab zum Schulleiter und das genau so erzählen, den Fehler eingestehen und Besserung heucheln. Bitten, dass die Arbeiten so nicht gewertet werden und damit rechnen, dass die 6en stehen bleiben.

Gibt es eine Vorgeschichte?

Gruß

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Wenn der Schüler im KH war und die Mutter überfordert war,
dann ab zum Schulleiter und das genau so erzählen, den Fehler
eingestehen und Besserung heucheln. Bitten, dass die Arbeiten
so nicht gewertet werden und damit rechnen, dass die 6en
stehen bleiben.

Gibt es eine Bescheinigung oder Abrechnung des Krankenhauses über die Behandlung des Schülers? Wenn ja mitnehmen und vorlegen, das kann den Goodwill des Schulleiters oft sehr unterstützen, wenn klar wird, daß der Betreffende tatsächlich im Krankenhaus war und nicht beim Skifahren…

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Hallo,

macht euch keine Sorgen, die Schulleitung und auch die Lehrer sind da sehr offen und kulant (nicht alle Lehrer sind doof).

Mir ging es tatsächlich um den rechtlichen Aspekt, denn ich erinnere mich an folgende Geschichte:

Ein Mitkommilitone hatte eine mündliche Prüfung verpennt, die vom Dozenten dann als 6 gewertet wurde. Der Rechtsdozent der Uni hat dann zu bedenken gegeben, dass man eine nicht gemachte Leistung nicht bewerten kann und die Notengebung daher nicht rechtens sei.
Aber das war anderes Bundesland (RP) und eben Uni (bzw. FH).
Wobei die Einschätzung des Rechtsdozenten auch meinem Rechtsverständnis entspricht. Klar mit der Gefahr, dass dies ausgenutzt werden kann.

Danke euch allen

Stefan

Hallo,

wenn beim Abitur gefehlt wird (dafür gibt es eine Art Prüfungsordnung), dann wird wenn entschuldigt gefehlt wird auch keine Note gegeben, dann gibt es einen Nachtermin. Wenn unentschuldigt gefehlt wird gibt es keine 0 Punkte, sondern das Abitur ist nicht bestanden.

Falls der Nachtermin auch noch entschuldigt versäumt wird, dann wird immer eine individuelle Lösung gesucht. Wenn alles schief läuft, dann ist das Abitur nicht bestanden und man wiederholt im nächsten Jahr unter den Bedingungen, die in der Verordnung vorgesehen sind.

Ganz anderer Aspekt:

In allen Lehrerkollegien gibt es Hardliner und Softliner, teilweise mit Spaltungen im Kollegium und mehr oder weniger offenem Mobbing unter den Kollegen.

Wenn tatsächlich 3 Hardliner in der Klasse sind, dann setzen die ihre 6en durch und berufen sich auf die Verwaltungsvorschrift ohne mit der Wimper zu zucken, ohne an die Lage des Schülers oder der Mutter zu denken, weil der Schüler und die Mutter ja dann lernen, dass sie sich an Regeln zu halten haben.

Die Softliner würden natürlich alle möglichen Bedenken einwerfen um dem Schüler und seiner Mutter in der blöden Situation zu helfen.

Wenn die Schule funktioniert, dann wird man einen Kompromiss finden, wenn sie nicht funktioniert, dann haben Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitung ein Problem.

Gruß

Moin,

Der Rechtsdozent der
Uni hat dann zu bedenken gegeben, dass man eine nicht gemachte
Leistung nicht bewerten kann und die Notengebung daher nicht
rechtens sei.

dann steht er mit seine Meinung aber recht alleine da.
Hier (NW) wurde mehrfach schon und ich glaube auch endgültig gerichtlich beschieden, daß eine nicht erbrachte Leistung mit 5 zu bewerten ist (= nicht bestanden, eine 6 gibt es hier an einer Hochschule nicht).

Argument ist, man sei angemeldet, habe somit den Antrag gestellt, an der Prüfung teilzunehmen.
Wenn man anwesend ist und die Klausur nicht abgibt (warum auch immer) kriegt man eine 5. Ist man unentschuldigt abwesend, ist der Fall adequat.
Das entspricht auch meinem Rechtsempfinden. Bei Krankheit oder anderen verhindernden Umständen kann man sich entschuldigen, das war schon zu meinen Zeiten ohne Mobiltelefon, Internet und den anderen Kommunikationsmitteln gefordert und auch möglich.

Gandalf

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Übrigens: Der Student bekam recht.

Hallo,

mal angenommen, ein Schüler (Baden Württemberg, Realschule)
fehlt unentschuldigt bei einer Arbeit.

der Knackpunkt ist ja nicht das Fehlen an sich. Der Knackpunkt ist das >unentschuldigtRSO§ 53 Bewertung der Leistungen
[…] (5) 1 Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis […] , so wird die Note 6 erteilt.

Und das finde ich auch in Ordnung so.

Gruß
Wawi

Hallo,

ja, das ist rechtens.
Du lieferst die Begründung schon selbst mit.

Gruß
numbat