Versand in die Schweiz

Hallo, ich habe folgende Frage und komme mit der Recherche gerade nicht weiter bzw es steht widersprüchliches auf den Seiten: Ich möchte ein Päckchen (unter 2 KG) von Deutschland in die Schweiz senden. Es ist ein Geschenk und der Wert ist unter 200 Euro. Geschickt wird mit DHL. Nun muss ich die CN 22 ausfüllen. Soweit so gut. Muss ich nun ein Proforma ebenso ausfüllen? Manche Seiten sagen dass es nur für gewerbliche Zustellungen notwendig ist. Die anderen sagen dass es so oder dabei sein muss. Zudem wurde etwas erwähnt dass man vor dem verschicken den Zoll aufsuchen soll damit sie den Inhalt prüfen können.
Würde mich freuen wenn jemand Bescheid wüsste.

Vielen Dank

Tom

Hi.

Kommt drauf an. Wenn es sich um zollpflichtige Ware handelt, dann ja. Die Schweiz gilt halt als EU Ausnahmegebiet. Wenn die Ware nicht in dem Bereich der Zollrelevanz liegt, dann nicht. Es macht halt einen Unterschied, ob du z.B. Tabakwaren, oder eine gebrauchte Jeans verschickst.
DHL scheint da auch keinen Unterschied zwischen privat, oder gewerblich zu machen.
Ruf doch einfach bei dem Unternehmen deines Vertrauens an und du hast die Gewissheit.
Vor dem Versand den Zoll zu kontaktieren ist natürlich unsinnig. Zumindest nicht wenn es sich um zollfreie Ware handelt.

Salü,

mit dem Aufwand, den Du bisher zur Frage getrieben hast, hättest Du schon ein halbes Dutzend Proforma-Rechnungen schreiben können.

Schöne Grüße

MM

In der Zeit, in der du den Post geschrieben und recherchiert hast, hatte ich schon einige Proformarechnungen geschrieben.

Du kannst das machen, musst es aber nicht. Die Angaben in deiner Proforma werden nämlich ziemlich wahrscheinlich falsch sein. Oder kennst du den Ursprung des Geschenks?

Den Zoll vor Versand aufzusuchen ist überflüssig, wenn sich jemand die Ware anschaut, dann im Empfangsland, sprich: du müsstest damit zu einer Dienststelle der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Mach die CN22, kleb eine Proforma im Umschlag an die Außenseite und gut ist

Dankeschön

Sag mal kapierst du die Frage nicht? Frag mich wieso jemand hier ist der solche Antworten gibt. Depp

Noja, zur kaufmännischen Grundlagenschulung für solche Flachschippen wie Dich, die lieber haufenweise kostbare Lebenszeit mit Wortwolken in irgendwelchen Foren verplempern, als ruckzuck einen Zettel zu tippen und an ein Paket zu klemmen. Trottel.

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Nein, macht es nicht. Es macht nur einen Unterschied, ob man Tabak oder Jeans erhält.

Gewerblich muss man uU ganz andere Dinge beibringen. So z. B. ein ABD. Das brauche ich privat nie.

De facto gibt es zur Zeit keinerlei Ausfuhrzölle, somit sind alle Produkte zollfrei. Wir reden hier ja immer noch vom Versand. Auf der Einfuhrseite - nach der aber nicht gefragt wurde - sieht es anders aus.

Meine Kommentare sind übrigens nicht kleinkariert sondern bilden jahrelange Erfahrung im Bereich Zoll und der hierbei geforderten Genauigkeit ab.

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