Hallo
- Die Zollerklärung, die ich mir im Internet heruntergeladen
habe, ist so winzig, dass ich sie nur mit der Lupe lesen und
vor allen Dingen nicht so klein schreiben kann. Darf man sie
auch einfach vergrößern? Oder muss sie zwingend
Postkartenformat haben?
Wichtig ist nur, dass eine Zollinhaltserklärung vorliegt. Speditionen wollen oft einen Frachtbrief (CMR), Fluggesellschaften einen Air Waybill (AWB) sehen, du kannst auch eine (Proforma) Rechnung beifügen oder einen Streifen Klopapier mit allen notwendigen Angaben anheften - im Prinzip egal. Wichtig ist nur, dass die Zollbehörden beim Ex- und später dem Import Angaben über die Ware und den Versand bekommen.
Wenn es ein Standardformular/Vordruck gibt nimmst du den, ggf. auch vergrößert.
- Für den Empfänger wäre es ja zweifellos günstiger, wenn ich
‚Geschenk‘ ankreuze. Aber ist das Paket dann auf 0,00 Euro
versichert? Oder kann man trotzdem einen Wert angeben, der
dann mit dem Porto zusammen die Versicherungssumme darstellt?
Ein Warenwert muss angegeben werden damit die Behörden den Wert der Ware erfahren. Ob jemand für die Ware zahlt oder nicht (Geschenk, Ersatzlieferung, Garantieleistung etc. …) ist dabei nicht relevant. Du musst deswegen einen realistischen (!) Warenwert angeben. Ein iPhone ist beispielsweise 600 EUR wert, egal ob es verkauft oder verschenkt wird. Also muss dieser Wert deklariert werden. Was dementsprechend auch nicht geht „Geschenk, proforma 1 EUR“ hinschreiben, denn das ist ja meist nicht der wirkliche Wert der Ware.
Die Versicherungssumme ist eine andere Kiste. Hier legst du die Erstattung bei Verlust gegenüber dem Transportführer (Paketdienst…) fest. Das interessiert keine Behörde…
Oder wäre es überhaupt kriminell, ‚Geschenk‘ anzukreuzen? -
Sonst kann man aber nur Retoure, Dokumente, Warenmuster und
Anderes ankreuzen
Nö, kriminell nicht. Nur wird der chilenische Zoll die Sendung erstmal festhalten wenn die Deklaration offensichtlich nicht stimmig ist. Dadurch ist also nichts gewonnen.
Gruß,
MecFleih