Versand nach Chile, Zollerklärung

Hallo

Ich habe ein Teil nach Chile verkauft und hätte dazu ein paar Fragen:

  1. Die Zollerklärung, die ich mir im Internet heruntergeladen habe, ist so winzig, dass ich sie nur mit der Lupe lesen und vor allen Dingen nicht so klein schreiben kann. Darf man sie auch einfach vergrößern? Oder muss sie zwingend Postkartenformat haben?

  2. Für den Empfänger wäre es ja zweifellos günstiger, wenn ich ‚Geschenk‘ ankreuze. Aber ist das Paket dann auf 0,00 Euro versichert? Oder kann man trotzdem einen Wert angeben, der dann mit dem Porto zusammen die Versicherungssumme darstellt?

Oder wäre es überhaupt kriminell, ‚Geschenk‘ anzukreuzen? - Sonst kann man aber nur Retoure, Dokumente, Warenmuster und Anderes ankreuzen.

Viele Grüße

Hallo

Ich habe ein Teil nach Chile verkauft und hätte dazu ein paar
Fragen:

  1. Die Zollerklärung, die ich mir im Internet heruntergeladen
    habe, ist so winzig, dass ich sie nur mit der Lupe lesen und
    vor allen Dingen nicht so klein schreiben kann. Darf man sie
    auch einfach vergrößern? Oder muss sie zwingend
    Postkartenformat haben?

Nein,es ist so klein,weil es außen ans Paket geheftet werden muss.
Ich nehme ja an, Du meinst Formular CN 22/23 ?
http://www.dhl.de/de/paket/information/zollinformati…

Man kann aber z.B. Blatt CN 23 vergrößern und ins Paket legen und als Hinweis darauf den kleinen Aufkleber CN 22 aufs Paket kleben.
oder CN 23 falten und in eine Klarsichthülle auf der Paketvorderseite anbringen.

Auf Rückseite des CN 23 stehen die Hinweise zum Ausfüllen.
Man kann sich die Vordrucke auf der DHL-Seite vergrößert anzeigen lassen!

  1. Für den Empfänger wäre es ja zweifellos günstiger, wenn ich
    ‚Geschenk‘ ankreuze. Aber ist das Paket dann auf 0,00 Euro
    versichert? Oder kann man trotzdem einen Wert angeben, der
    dann mit dem Porto zusammen die Versicherungssumme darstellt?

Warum willst Du ihn vermeintlich begünstigen ?
Du verkaufst Ware,also tragen den Wert auch ein.

Auch bei „Geschenk“ muss man einen Wert eintragen ! Sollte es beim chilenischen Zoll geöffnet werden,dann würde man einen Wert ansetzen.

Mit der Transportversicherung gegen Verlust/Bruch hat das nichts zu tun. Die haftet mit einer pauschalen Höchstsumme,z.B. 500 €. Im Verlustfall muss man doch sowieso gegenüber dem Transporteur seine Forderungen anmelden.
Erst dann gibt man den Wert an.

MfG
duck313

Hallo

  1. Die Zollerklärung, die ich mir im Internet heruntergeladen
    habe, ist so winzig, dass ich sie nur mit der Lupe lesen und
    vor allen Dingen nicht so klein schreiben kann. Darf man sie
    auch einfach vergrößern? Oder muss sie zwingend
    Postkartenformat haben?

Wichtig ist nur, dass eine Zollinhaltserklärung vorliegt. Speditionen wollen oft einen Frachtbrief (CMR), Fluggesellschaften einen Air Waybill (AWB) sehen, du kannst auch eine (Proforma) Rechnung beifügen oder einen Streifen Klopapier mit allen notwendigen Angaben anheften - im Prinzip egal. Wichtig ist nur, dass die Zollbehörden beim Ex- und später dem Import Angaben über die Ware und den Versand bekommen.

Wenn es ein Standardformular/Vordruck gibt nimmst du den, ggf. auch vergrößert.

  1. Für den Empfänger wäre es ja zweifellos günstiger, wenn ich
    ‚Geschenk‘ ankreuze. Aber ist das Paket dann auf 0,00 Euro
    versichert? Oder kann man trotzdem einen Wert angeben, der
    dann mit dem Porto zusammen die Versicherungssumme darstellt?

Ein Warenwert muss angegeben werden damit die Behörden den Wert der Ware erfahren. Ob jemand für die Ware zahlt oder nicht (Geschenk, Ersatzlieferung, Garantieleistung etc. …) ist dabei nicht relevant. Du musst deswegen einen realistischen (!) Warenwert angeben. Ein iPhone ist beispielsweise 600 EUR wert, egal ob es verkauft oder verschenkt wird. Also muss dieser Wert deklariert werden. Was dementsprechend auch nicht geht „Geschenk, proforma 1 EUR“ hinschreiben, denn das ist ja meist nicht der wirkliche Wert der Ware.

Die Versicherungssumme ist eine andere Kiste. Hier legst du die Erstattung bei Verlust gegenüber dem Transportführer (Paketdienst…) fest. Das interessiert keine Behörde…

Oder wäre es überhaupt kriminell, ‚Geschenk‘ anzukreuzen? -
Sonst kann man aber nur Retoure, Dokumente, Warenmuster und
Anderes ankreuzen

Nö, kriminell nicht. Nur wird der chilenische Zoll die Sendung erstmal festhalten wenn die Deklaration offensichtlich nicht stimmig ist. Dadurch ist also nichts gewonnen.

Gruß,

MecFleih