Hallo,
Ich hoffe ich bin hier richtig aber ich weiß nicht ob ich mit
dem Zollamt auch zum Ämter-Brett gehöre…
Ey, hier biste rischtisch.
Grundlagen finden sich hier: /t/faq-zoll-und-import/4873917
Momentan sitze ich ja in China und kaufe Literatur für mein
weiteres Studium ein. Das ist vor allem Literatur, die man in
D nicht, nicht mehr, oder nur schwer bekommt. Vieles davon
gebraucht (und runtergehandelt also der Preis auf dem Buch ist
nicht der gezahlte Preis) aber auch ein paar neue Sachen.
Es gibt die Möglichkeit Waren mit universitärem Bezug oder zu kulturellen und Bildungszwecken mittels einer Zollbefreiung abgabenfrei einzuführen. Infos dazu gibt es hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…
Auf der das Paket begleitenden Rechnung sollte explizit auf den Bildungscharakter der Bücher hingewiesen werden. Wenn das Paket hier zur Zollabwicklung ansteht weist man den Paketdienst oder die Spedition am Besten auch nochmal explizit auf die Zollbefreiungsverordnung und die abgabenfreie Einfuhr hin. Bücher sind zwar zollfrei und haben auch nur einen Steuersatz von 7%, aber auch das ist Geld.
Ich weiß, dass Bücher zollfrei sind, aber wie steht es z.B.
mit alten dokumenten und Manuskripten?
Wenn das auch Lehrmaterial ist: siehe oben. Es wird dann genauso gehandhabt wie bei Büchern weil es dann primär auf den Bildungs-Hintergrund der Ware ankommt.
Vorsicht allerdings mit antikem Material oder Kunstgegenständen: in keinem Land der Welt ist die Ausfuhr gestattet und du möchtest ja keinen Ärger bekommen…
Und: Da das Porto hier horrend teuer ist (62€ pro Sendung
unter 25kg) überlege ich mir wie ich das ganze am besten
versende, ich hatte ursprünglich daran gedacht ein Paket nur
mit Bücher zu versenden und ein anderes mit dem restlichen
Krimskrams (chinesische Seidenkisten, Mitbringsel, alte Socken
), aber bei den Kosten würde ich das ganze lieber als ein
Paket schicken…
Die Einfuhr der Bücher / Manuskripte funktioniert besonders elegant wenn du einen Prof an einer Heimatuni hast, wohin man die Ware senden kann. Dann ist der universitäre Bezug der Waren allein schon anhand des Adressaten bewiesen. Vielleicht hast du einen entsprechenden Kontakt?
Ein gemeinsamer Versand der Waren ist nicht generell unmöglich. Bei einem kritischen Zöllner gestaltet es sich aber einfacher wenn es kein Mischmasch von 1 Paket mit 2, 3 verschieden abzuwickelnden Zollverfahren gibt.
Wie kann ich verhindern dass sowas nochmal passiert? Extra
einpacken darf ich ja nicht (keine Pakete im Paket-Regelung)
und dafür sorgen, dass ich keinen Ärger mit dem Zoll bekomme?
Ich wüsste nicht warum du die Waren nicht feuchtigkeitsgeschützt verpacken solltest. Seitens des deutschen Zolls gibt es da kein mir bekanntes Verbot.
Ich hatte eine auf mein Anliege gerichtete Mail an die
entsprechende adresse beim deutschen Zoll geschickt, bekomme
aber seit über einer Woche keine Antwort und glaube auch nicht
dass da noch eine kommt…
Zöllner sind Beamte, die brauchen etwas Zeit…
Und wie funktioniert das eigentlich mit dem Zollgebühren
zahlen?
Der Paketdienst muss eigentlich immer eine Verzollungsvollmacht vom Warenempfänger einholen. Bei geringen Summen wird das aber oft dennoch nicht gemacht weil der eventuelle Verlust (wenn der ungefragte Warenempfänger später die Zahlung verweigert) preiswerter ist als wenn man stundenlang versucht Kontakt zum Warenempfänger zu bekommen.
Bei größeren Beträgen will man aber meistens doch eine schriftliche Verzollungsvollmacht haben.
Lässt sich die Sache nicht zeitnah klären geht das Paket normalerweise zurück.
Die Verzollung wird dann also durchgeführt und der Paketdienst streckt die Einfuhrgebühren vor. Bei Auslieferung des Pakets an den Empfänger zahlt dieser die vom Paketdienst ausgelegten Kosten direkt an den Paketfahrer.
Gewerbliche Einführer können auch einen Vertrag mit dem Paketdienst machen. Dann werden die Modalitäten zukünftiger Abwicklungen festgehalten (beispielsweise: generelle Verzollungsvollmacht, Paketdienst braucht nicht bei jeder Sendung nachfragen…) und die Gebühren müssen dann nicht an den Paketfahrer erstattet werden sondern werden z. B. monatlich abgerechnet.
zàijiàn, 88
MecFleih