Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich möchte gerne wissen, wie es rechtlich ausschaut, wenn ein Privatverkäufer ein Paket verschickt(Ebay) und den Artikel aber nicht entsprechend richtig/ korrekt verpackt, so dass sich dadurch ein erheblicher Transportschaden nicht vermeiden lässt, kann dieser nun dafür verantwortlich gemacht werden und dass ich da mein Geld zurück bekomme ? Habe heute ein 19"Drummodul (Musik-Studioteil) bekommen. Dieses war in ein Karton gepresst der von seinen maßen kleiner war als das Modul selbst mit seinen Rack-Halterungen.Diese hatten sich durch den Karton gedrückt (sowie auch das Modul selbst) und beim Transport wohl abgebrochen(Alu) und es rasselt im inneren des Gerätes. Also; DASS Modul war in den Karton reingedrückt mit unten und oben etwas Folie und zwei-drei Papiere und absolut nicht die geringste Pufferzone bzw.vernünftige Polsterung und auch ohne Hinweis, Vorsicht etc…Habe ich in dem Fall das Recht auf meiner Seite? Und wie gehe ich vor? Das Gerät einfach zurückschicken und das Geld zurück verlangen mit der Begründung und Frist. Oder das Gerät erst mal als Beweismittel samt Karton behalten und mit Begründung und gesetzter Frist das Geld zurück verlangen? Ich danke für jede Antwort und Rat. Gruß Norbert
Prinzipell stellt sich also die Frage nach der Übernahme des Transportrisikos. Das ist ein umstrittenes Thema, es gibt da aber ein Grundsatzurteil des OLG Hamm:
OLG Hamm (Urteil vom 24.05.2011 - 2 U 177/10):
Die vor Einführung der Regelung des § 474 II 2 BGB beim Versendungskauf allein geltende Vorschrift des § 447 BGB, nach deren Absatz I die Gefahr übergeht, sobald der Verkäufer die Sache der mit der Versendung beauftragten Person übergibt, bewirkt, dass der Käufer den Kaufpreis trotz Verlust oder Beschädigung der Sache auf dem Transportweg voll bezahlen muss…
Quelle: Palandt/Weidenkaff, 70. Auflage 2011, § 447 BGB Rz. 17.
Aber : Die Anordnung der Unanwendbarkeit der Vorschrift beim Verbrauchsgüterkauf durch § 474 II 2 BGB bewirkt, dass diese für den Käufer missliebige Folge beim Verbrauchsgüterkauf nicht eintritt, er also im Falle des Verlustes der Kaufsache auf dem Transportweg - in Fällen, in denen das wie hier zur Leistungsbefreiung des Verkäufers nach § 275 BGB führt - von seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises frei wird, § 326 I BGB, bzw., wenn er schon gezahlt hat, ihm der Kaufpreis zurück zu erstatten ist, § 326 IV BGB.
Es ist also schwierig, ich kenne allerdings nicht die genauen AGB´s des Verkäufers - bzw . in diesem Fall von Ebay.
Prinzipell würde ich zunächst nicht zahlen und zwar mit der Begründung, das das Gerät nicht die beschriebenen Eigenschaften hat bzw. entgegen der Verkaufsofferte defekt bei Dir eingetroffen ist.
Bei entsprechend sorgfältiger Verpackung - wofür du ja auch bezahlt hast - wäre dieser Schaden sicherlich nicht entstanden - das ist aber nicht deine Sorge.
Du bemängelst jetzt schriftlich ! die Sendung und verlangst dein ( bereits gezahltes ? ) Geld zurück , gleichzeitig bietest du die (unfreie) Rücksendung der Ware an.
Das ist ein privater Rat - ich bin kein Rechtsanwalt und nicht zur rechtlichen Beratung befugt.
LG Chris
[email protected]
Hallo,
wenn ein Privatverkäufer ein Paket verschickt(Ebay)
Warenschulden sind Holschulden! D.h., dass bei Privatverkäufen, der Käufer ab Versand für die Ware zuständig ist und dementsprechend für Beschädigungen.
Artikel aber nicht entsprechend richtig/ korrekt verpackt, so
dass sich dadurch ein erheblicher Transportschaden
War das Paket versichert verschickt worden? Wenn nicht, gibt es hier schlechte Möglichkeiten.
vermeiden lässt, kann dieser nun dafür verantwortlich gemacht
werden und dass ich da mein Geld zurück bekomme ?
Nur auf die Kulanz des Verkäufers ist zu hoffen.
Habe ich in
dem Fall das Recht auf meiner Seite? Und wie gehe ich vor? Das
Gerät einfach zurückschicken und das Geld zurück verlangen mit
der Begründung und Frist. Oder das Gerät erst mal als
Beweismittel samt Karton behalten und mit Begründung und
gesetzter Frist das Geld zurück verlangen?
Bei Privatverkäufen ist darauf zu achten, dass der Versand versichert erfolgt, da ansonsten IMMER der Käufer verantwortlich ist. Evtl. den Verkäufer und das Versandunternehmen kontaktieren. Ansonsten unter „Lehre für´s Leben“ abspeichern.
Ich danke für jede
Antwort und Rat. Gruß Norbert
Bitte und Gruß
Kinga
Danke sehr für deine Antwort LG. Norbert
Danke sehr für deine Antwort! LG. Norbert
Danke sehr für deine Antwort! LG. Norbert.