Nachdem unser Sohn seinen fehlenden Lohn beim Arbeitsgericht eingeklagt hat, und die erste Verhandlung, Nov.2015, statt fand, bekam er heute Das Versäumnisurteil, Vollstreckbare Ausfertigung, zugeschickt. Nächste Woche steht noch eine Verhandlung an, da nicht alle fehlenden Löhne gleichzeitig eingeklagt werden konnten. Auf der letzten Seite des Urteils, der letzte Satz lautet:" Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt."
Bedeutet das, unser Sohn muss-soll einen Vollstreckungsbeamten Beauftragen?
Oder kann mir jemand sagen wie der bestmögliche weitere Weg ist.
Danke.
Ich glaube, dafür wäre es wichtig zu wissen, warum keine Löhne mehr gezahlt wurden. Insolvenz des Arbeitgebers? Oder hatte der einfach nur keine Lust zu zahlen?
Bei Insolvenz muss man meines Wissens schnell sein.
Letztes Jahr kam der Arbeitgeber in Zahlungsverzug, bei allen Mitarbeitern, sagte er könne die beiden Bäckergesellen nur noch bis Dezember 2015 beschäftigen, Insolvenz steht keine an, heute noch besteht die Bäckerei, doch zahlte er immer später das Geld aus bis er dann gar nicht mehr zahlte und so stehen bis heute die Löhne für August, Oktober und November aus (abzüglich einer Anzahlung von 500€ für August) , ein Schlichtungs Termin war schon, daher auch das Versäumnisurteil, nur was sollten wir jetzt tun?
Vollstreckungsgericht oder Gerichtsvollzieher
einfach mal beim zuständigen Gericht anrufen, da wird einem geholfen
Hallo
So wie du das schilderst, kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass der Arbeitgeber doch finanzielle Probleme hat, sie aber nicht zugeben will. Jedenfalls würde ich sowas vermuten. Und deswegen würde ich gucken, dass ich so schnell wie möglich mein Geld kriege. Du bist ja nicht der einzige Gläubiger.
Wie man da vorgeht, weiß ich nicht. Ich denke, am schnellsten geht es, wenn man zu einem Gerichtsvollzieher geht und den beauftragt. Aber wie gesagt, das denke ich nur.
Viele Grüße