ich möchte meine Eigentumswohnung noch zur Lebzeit an das leibliche Kind weitergeben. Ist es besser umzuschreiben oder zu verschenken? Gibt es da Unterschiede bezüglich Erwerbssteuer etc.? Oder abzuwarten, bis die Wohnung nach meinem Tod quasi automatisch vererbt wird?
und wo siehst du da den Unterschied?
Besser gesagt, was meinst du mit Umschrieben?
Zum Notar gehen und im Grundbuch den Namen ändern lassen
ok, und was passiert deiner Meinung nach beim Verschenken?
Das gibt es so - zumindest in Deutschland - nicht. Wir reden hier von einer Schenkung, für die dann je nach Wert der Wohnung ggf. Schenkungssteuer fällig wird.
Vielleicht war die Frage nicht korrekt gestellt. Jetzt richtig:
Beim Notar umschreiben lassen (=verschenken) oder nach dem Tod auf reguläre Vererbung warten? In welchem Fall entstehen für den „neuen Besitzer“ weniger Kosten?
Du hast uns nicht verraten, wie hoch der Wert der Wohnung ist.
Die Schenkungssteuer für leibliche Kinder beginnt ab 400.000 €
Ob Erbe oder Schenkung macht da kein Unterschied. Je nach vermögen ist es Besser einen Teil schon vor den Ableben zu verschenken und so dann das Erbe zu minimieren um Weniger Steuer zahlen zu dürfen.
Dabei müssen die Freibeträge und die Zeit zwischen Schenken und Ableben mit beachtet werden.
Du musst Dir den aktuellen Wert ansehen, und eine gewisse Prognose für deine Lebenserwartung und die Wertentwicklung der Immobilie anstellen. Dann schaust Du Dir dein sonstiges Vermögen an, und stellst auch dazu eine Prognose zu dessen Entwicklung an. Denn zu beachten ist, dass es beim Vererben schließlich nicht nur um die Wohnung sondern um den „ganzen Kuchen“ mit Soll und Haben geht. Schließlich nimmst Du Dir eine Steuertabelle für Erb- und Schenkungssteuer, und schaust, ob aktuell unter Berücksichtigung des Freibetrages schon für die Wohnung alleine Steuer anfallen würde, und wie sich die Situation im Falle des prognostizierten Erbfalls darstellen würde. Dabei berücksichtigen, dass der Freibetrag alle zehn Jahre genutzt werden kann. D.h. bei recht hohem Vermögen kann sich eine frühe Schenkung lohnen, weil es dann hoffentlich zu mehrfachen Ausnutzung des Freibetrags kommt. Bei geringem Vermögen hat die Sache keinen steuerlichen Vorteil.
Weiterhin zu beachten ist natürlich die Möglichkeit der Überleitung eines Schenkungswiderrufs eines Sozialleistungsträgers für den Fall einer Verarmung nach der Schenkung und deren zeitliche Beschränkung auf zehn Jahre. Da sollte man aber nicht vorschnell Hurra schreien! Wenn man tatsächlich längerfristig auf Unterbringung und Pflege angewiesen ist, macht es schon einen ganz erheblichen Unterschied, ob man auf Sozialleistungsniveau oder als Selbstzahler die letzten Jahre verbringen muss/kann.