Verschiebung der vertraglich geregelten Arbeitszeit

Darf der Arbeitgeber die vertraglich gergelte und seit 10 Jahren bestehende Arbeitszeit „einfach so“, mündlich und ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nach hinten verschieben, ohne Nennung von Gründen bzw. als Grund angeben dass eine Kollegin ebenfalls in der Zeit arbeitet (aber nicht mal halb so lang da ist)? Darf dies dann einfach beschlossen und mitgeteilt werden druch den AG oder ist der AN dazu zu befragen?

Vielen Dank.

Hallo,

arbeitsvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen darf ein AG einseitig nur im Wege der Änderungskündigung nach § 2 KSchG versuchen zu ändern.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html

Das sog. „Direktionsrecht“ nach § 106 GewO
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
greift nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Regelungen.

Der betroffene AN muß also den AG darauf hinweisen und Einhaltung verlangen. Tut der AN nichts, hat er irgendwann die einseitige Änderung akzeptiert.

Hi,
super, vielen Dank für die Antwort. Daraus entnehme ich, dass, wenn es vom AN angesprochen wird, dass es z.B. eine Belastung darstellt, muss der AG das rückgängig machen?? Oder wird er eher eine Kündigung aussprechen?

Hallo,

zuerst einmal muß er auf Verlangen die Änderungen rückgängig machen, die nicht durch den Arbeitsvertrag gedeckt sind.

Ob der AG dann mit einer Änderungs- oder Beendigungskündigung reagiert, kann ich nicht einschätzen, da ich nicht weiß, wie dein AG „tickt“.
Gibt es denn bei Euch im betrieb einen BR ? der hätte bei dieser Frage volle Mitbestimmung.

Außerdem hoffe ich, daß Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht hast, sei es durch Gewerkschaft, sei es durch private RSV.

&Tschüß
Wolfgang

Nur zur Verdeutlichung!

Hi!

Bitte lies genau, was Wolfgang schreibt!

Der erste Blick sollte der in den Arbeitsvertrag sein, evtl. greift ein Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung!

VG
Guido

Vielen Dank euch allen.