Darf der Arbeitgeber die vertraglich gergelte und seit 10 Jahren bestehende Arbeitszeit „einfach so“, mündlich und ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nach hinten verschieben, ohne Nennung von Gründen bzw. als Grund angeben dass eine Kollegin ebenfalls in der Zeit arbeitet (aber nicht mal halb so lang da ist)? Darf dies dann einfach beschlossen und mitgeteilt werden druch den AG oder ist der AN dazu zu befragen?
Vielen Dank.