Verschiedene fragen zu Rechnungen richtig ausstellen

hallo,
ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht, im bereich hausmeisterservice, gartenservice, dienstleistungen aller art…

der startschuss fällt ab april, also bis dahin muss alles geregelt sein, das ich so loslegen kann.

ich habe meine rechnung selbst erstellt und gebe auf meiner rechnung folgendes an:

  • anschrift des kunden
  • meine firmenanschrift, sowie tel., email., homepage…
  • rechnungs-datum (z.b. januar/04 oder märz/06…)
  • rechnungs-nr.
  • steuernr.
  • „KEIN AUSWEIS DER MEHRWERTSTEUER GEMÄß §19 ABS. 1 USTG.“ ich nehme die kleinunternehmerregelung in anspruch (ist vermerkt auf jede rechnungsseite)
  • beschreibung der dienstleistung bzw. materialkauf, fahrten…
  • datum der erbrachten tätigkeit
  • stundenzahl bzw. stückzahl
  • preis pro einheit/ stückzahl
  • summe und endsumme
  • kontodaten (Bank und paypal und paypal.me)
    und zu guter letzt
    -____________________________________________________-
    datum,ort / firmenstempel mit unterschrift

so möchte ich die rechnungen verschicken.

frage 1: habe ich etwas vergessen oder falsch gemacht? muss (bzw. darf) ich die rechnung überhaupt unterschreiben, oder reicht datum,ort und firmenstempel aus?

frage 2: wie mache ich das wenn eine barzahlung erbeten wird? schreibe ich dann ganz normal eine rechnung und hefte dann später eine quittung über den barzahlungserhalt dran? oder muss ich auf der rechnung zusätzlich vermerken das ich eine quittung über eine barzahlung ausgestellt habe?

frage 3: kann ich dann diesen quittungsblock nehmen ( https://www.amazon.de/Quittungsblock-Kleinunternehmer-§19-50-Blatt/dp/B00O6UTMCM?tag=remu-21 ) und unter buchungsvermerke „barzahlung für rechnung januar/04“ schreiben?

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und schonmal danke im vorraus. LG

Servus,

ist überflüssig. Nur bei Steuerbefreiungen muss ein entsprechender Hinweis auf die Rechnung. Überlege Dir, ob Du den Kunden auf die Nase binden willst, dass die Bude noch nicht so recht läuft. Die Rechnung ist dann zwar einfacher zu verbuchen, wenn gleich jeder weiß, dass sie nicht fehlerhaft ohne Ausweis von USt ausgestellt ist, aber es zeigt halt auch, dass Deine Umsätze nicht berauschend sind.

Unterschrift ist nicht nötig, solange Du für Kunden in Deutschland arbeitest. Andere Länder sehen das anders, u.a. Polen hat Finanzbehörden, die ungefähr mit der früheren rumänischen Securitate vergleichbar sind.

Firmenstempel ist auch nicht nötig. Der Herr Telekom schickt Dir seine Rechnungen immer ‚ohne alles‘, das kannst Du auch machen.

Die bei Dir aufbewahrte Rechnungskopie braucht nur einen Vermerk über die Zahlung, wenn das für Dich irgendwie sinnvoll oder nützlich ist. Am einfachsten ist, wenn Du von vornherein den gesamten Rechnungsausgang über Debitoren buchst, dann siehst Du auf einen Blick an den einzelnen Kundenkonten, wie die Zahlung erfolgt ist und vor allem, welche Rechnungen noch offen sind.

Ja, aber auch jeden anderen aus dem Schreibwarenhandel. Was machst Du denn, wenn Du schon 2018 kein Kleinunternhmer mehr bist? Wenn Du von vornherein einen Quittungsblock verwendest, der auch ein Feld für USt vorsieht, kannst Du den weiter benutzen; das geht mit diesem hier nicht.

Schöne Grüße

MM

wow, danke für die rasche antworten.
ja hab vergessen dabeizuschreiben das ich im ersten jahr steuerfrei bleiben möchte und nicht über 17.500 € weg möchte.

ja das problem wird sein das viele leute bar und vor ort zahlen wollen, auch ältere menschen…
denen könnte ich dann aber eine quittung austellen und die durchschrift mit an die rechnungsdurchschrift anheften oder beilegen und vermerk machen das per barzahlung bezahlt wurde?

wenn ich dieses jahr aber ne quittung ausstelle muss es aber einer seiner mit §19, weil ich ja 2017 die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen möchte

Ich hoffe, dass du nicht Umsatzsteuer und Einkommensteuer zusammenwürfelst. Einkommensteuer muss immer gezahlt werden auf Einkünfte. §19 ist nur Umsatzsteuer.

Data

Also ich kenne das so das der Umsatz alles enthält auch unkosten, zB eine Rechnung von 1000 Euro, da hab ich dann 500 Euro für Sand vorgelegt, 250 Euro für Bagger Miete ausgelegt und 250 Euro Arbeitslohn. Das wären dann in diesen fall 750 Euro unkosten die ich ja wieder bekomme von Auftraggeber und nur die 250 Euro Arbeitslohn mein Gewinn wäre. Dann müsste doch eigentlich der Gewinn mein Einkommen sein und nicht der Umsatz, der ist ja 1000 Euro ?

Und ich möchte keine Umsatzsteuer zahlen, das sagt ja dieser Paragraph aus

da hab ich dann 500 Euro für Sand vorgelegt,

500,- EUR (brutto) = 420,- EUR (netto)

250 Euro für Bagger Miete ausgelegt

250,- EUR (brutto) 210,- EUR (netto)

250 Euro Arbeitslohn

250,- EUR (brutto) 210,- EUR (netto)

Das wären dann in diesen fall 750 Euro unkosten die ich ja wieder bekomme von Auftraggeber und nur die 250 Euro Arbeitslohn mein Gewinn wäre.

Rohgewinn.

Dann müsste doch eigentlich der Gewinn mein Einkommen sein und nicht der Umsatz, der ist ja 1000 Euro ?

Umsatz ist die Gesamtmenge deiner Einnahmen. Wenn bei einem Umsatz von 1000,- EUR nur 250,- EUR Jahres-Rohgewinn abfallen, dann fallen beim max Umsatz von 17.000,- EUR, 4.250,- EUR Rohgewinn an. Davon müssen dann noch Spritkosten und und und bezahlt werden.
Die Insolvenz kann ich riechen.

PS:
Kleinunternehmer: 500,- + 250,- + 250,- = 1000,- EUR Zahlbetrag
USt-Pflichtig: 420,- + 210,- + 250,- + 19% = 1050,- EUR Zahlbetrag - Vorsteuer (sofern der Kunde Unternehmer ist) = 882,- EUR

Hallo

Da habe ich aber andere Informationen. Meine Informationen gehen dahin, dass wenigstens sowas auf der Rechnung vermerkt sein muss: „Ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG“

Übrigens muss es doch nicht sein, dass bei einem Kleinunternehmer der Laden schlecht läuft. Es kann ebenso sein, dass er gerade erst anfängt (was ja hier tatsächlich der Fall ist) oder sein Unternehmen nebenberuflich betreibt.

Viele Grüße

Hallo

Mach dir auf jeden Fall Gedanken darüber, wie du die Rechnungen numerieren willst. Mit einem blöden System kann man sich die Arbeit sehr erschweren. Denk auch drüber nach, dass du die Rechnungsnummern ja vermutlich immer irgendwo eintippen musst. Wenn du dabei jedes Mal z. B. die Shifttaste benutzen musst, hält das auf.

Und es würde sehr helfen, wenn sich die Rechnungs-Nummern bei den üblichen PC-Programmen automatisch in die richtige Reihenfolge sortieren. Z. B. wenn du das Jahr in der Rechnungsnummer erscheinen lassen willst, sollte das am Anfang stehen. Z. B. 2017-0001 wäre die erste Rechnung, die du erstellst.

Wenn du es umgekehrt machen würdest, dann würden sich die Rechnungen aus den verschiedenen Jahren automatisch vermischen. Z. B. 1-2017, 1-2018, 1-2019, 2-2017, 2-2018 usw., und man müsste irgendwas machen, damit sie im PC richtig sortiert sind.
Und die 000 sind wichtig, weil sich sonst die Rechnung 2017-2 nach der Rechnung 2017-11 einsortiert, während 2017-0002 vor der 2017-0011 kommt.

Einfach sämtliche Rechnungen von 1 bis unendlich durchnummerieren würde ich nicht machen. Erstens werden die Zahlen irgendwann astronomisch hoch, zweitens könnte man die irgendwann gar keinem Zeitpunkt mehr zuordnen.

Nur als Hinweis, falls du noch nicht drüber nachgedacht hast.

Viele Grüße

Die hast Du nicht von der Quelle. Schau mal in § 4 Abs 4 Nr.8 UStG nach: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Der Grund, warum das überall herumgeistert, dass auf Kleinunternehmerbesteuerung hingewiesen werden muss, ist, dass diese oft mit einer Steuerbefreiung verwechselt wird. Auch hier hilft es, wenn man nicht irgendwelchen Salbader, sondern die Quelle liest. Dann sieht man schnell, dass es dabei nicht um eine Steuerbefreiung geht.

Ein Hausmeisterdienst, der Einnahmen von weniger als 1.500 € hat, hat „netto“ verfügbar weniger als einen Tausender im Monat - je nachdem, welche Kfz- und Maschinenkosten anfallen, vielleicht 800 €. „Gut“ ist was anderes.

Schöne Grüße

MM

Es schwirren viele Informationen rum. Deswegen gibt es ja Experten, die man fragen kann. Oder man könnte auch in das UStG schauen…

MM hat durchaus recht.

Servus,

auch wenn das „Pfennigware“ ist - für einen extra Quittungsblock mit „Kleinunternehmerformularen“, von dem ich noch nicht weiß, wie viel davon ich überhaupt brauchen werde, bevor dann künftig die Regelbesteuerung losgeht, wäre ich zu geizig.

Solange Du keine USt ausweist, d.h. auf eine Quittung schreibst „einschließlich 19% USt“ oder einen USt-Betrag offen ausweist, d.h. als Zahl hinschreibst, kannst Du jedes beliebige Quittungsformular verwenden.

Schöne Grüße

MM

Schau mal:

http://www.steuerberater-gaby-muenchen.de/wp-content/uploads/2013/03/Rechnung-das-muss-drinstehen-für-Handwerker.pdf

Nachtrag: Man muss im Jahr mehr als 17.500 verdienen Umsatz machen, dann muss man MwSt abführen: Siehe auch: https://www.lexoffice.de/lexikon/kleinunternehmerregelung-§19

Servus,

was soll denn das hier

bitte heißen?

Und was ist mit Unternehmern, die zur Regelbesteuerung optiert haben?

Und warum nennst Du von den zwei Grenzen aus § 19 Abs 1 UStG nur eine?

Und was hat das eigentlich mit der vorgelegten Frage nach Mindestangaben auf einer Rechnung zu tun?

Schöne Grüße

MM

Servus,

der Unterschied zwischen der verlinkten Darstellung und dem bereits genannten und verlinkten Original ist, dass in § 4 Abs 4 UStG ein bissle mehr drinne steht als in der hübschen Liste, die Du hier reingehängt hast.

Es gibt keinen Anlass, eine so übersichtliche Regelung aus dem UStG zu verstümmeln.

Schöne Grüße

MM