Verschiedene Krankmeldung und Wochenende dazwischen ohne AU

Hallo ihr Lieben, mich packt gerade eine Panik, mir ist gerade aufgefallen dass ich nun versehentlich ein Problem haben könnte.
Hab schon gegoogelt, aber leider nichts was direkt zu meinen Problem passt gefunden.

Ich weiß zwar dass eine Lohnfortzahlungspflicht vom Arbeitgeber für sechs Wochen besteht,wenn in laufe der Zeit eine andere Krankheit hinzu kommt zählt diese mit.

Gut mein Problem nun ist, dass ich fast eine Woche lang Krankgeschrieben war, und meiner Chefin gesagt habe dass ich Montag sicher wieder fit bin. (da ein Infekt)
Krankgeschrieben war ich von Dienstag - einschließlich Freitag.

Nun war es so, dass ich leider chronisch Krank bin und einen Mix aus psychischen Krankheiten leide, die sich Rapide entwickeln.

Somit war ich von Dienstag - Freitag krankgeschrieben und aber dann erst wieder ab Montag bis auf weiteres von Meiner Psychiaterin.

Da ich nur von Mo - Fr Arbeite und ohne Ausnahme stets Samstag und Sonntag nicht Arbeite und frei habe, Montags aber wieder erhebliche Probleme hatte Arbeiten zu gehen, stellt sich nun die Frage ob ich Probleme bekomme, da ja das Wochenende über keine Krankmeldung besteht.

Da meine psychische Krankheit länger geht, und sicherlich weit über die sechs Wochen Lohnfortzahlung hinaus, hab ich nun Angst dass mir die Krankenkasse sowie mein Arbeitgeber mir vorwefen kann das ich nicht durchgehend krankgeschrieben war und für mich konsequenzen folgen.

Könnt ihr mir da helfen?
Was für Konsequenzen könnten auf mich zukommen?

Ich danke euch und hoffe dass es evtl auch Erfahrungen gibt von euch.
Im Falle mir würde eine Konsequenz blühen, wie könnte ich dagegen vorgehen?

Lieben Gruß Sabine

Hallo,

ich gebe ehrlich zu, dass ich nicht verstehe, wo Deine Probleme liegen und woraus Du negative Konsequenzen für Dich befürchtest.

Die 6 Wochen Lohnfortzahlung beziehen sich auf das ganze Jahr. Dabei ist es egal, ob der AN 6 Wochen am Stück krank ist oder 6 mal eine Woche oder immer mal wieder einen Tag, so dass ingesamt 6 Arbeitswochen zusammen kommen.

Die einzigen Konsequenzen sind menschlicher Natur. Es ist gut vorstellbar, dass der AG enttäuscht ist, seinen AN nicht so einsetzen zu können, wie es geplant war.

Grüße

Sorry Pierre,

das hier

ist so pauschal falsch. es gibt nämlich noch die 6-Monats-Blockfrist des § 3 Abs. 1 Nr. 1 EFZG:

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Außerdem gelten die Blockfristen sowieso nur dann, wenn die AU wegen derselben Krankheit entsteht.

@Sa_Ki: Für Tage, an denen Du nicht arbeiten mußt, brauchst du auch keine AU-Bescheinigung. Und wenn zwischen AU 1 und AU 2 auch nur eine „theoretische Sekunde“ besteht und es sich nicht um dieselbe Erkrankung handelt, beginnen alle Fristen von Vorne.
Du solltest aber vorsichtshalber mal die ICD-10-Nummern auf den AU-Bescheinigungen kontrollieren, ob die sich gleichen.

&Tschüß
Wolfgang

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Ok, danke für die schnellen Antworten, ich freue mich sehr darüber, also es sind komplett verschiedene Krankheiten die nicht zusammen hängen.
Mir ginge es eher darum, dass ich dachte es wäre ein Problem wenn ich zwischen beiden Krankheiten keine Au habe, also für die Tage Samstag und Sonntag an dennen ich eh nicht arbeite.

Gut, und zu den fristen bedeutet das nun auch dass die Frist von der zweiten Krankheit nicht zusammen hängt mit den Infekt, bedeutet also die sechs Wochen frist beginnt ab den Montag an den ich mich wegen meiner psychischen Erkrankung krankschreiben lassen habe?
Da es ein neuer Arbeitgeber ist, bei den ich noch nicht wegen meiner psychischen Erkrankung krankgeschrieben war, muss er von diesen besagten Montag aus sechs Wochen zahlen.
Also wäre das Wochenende dazwischen irrelevant, weil da eine Pause herscht, und diese Krankheit wird nun nicht zu den sechs Wochen gezählt?

Ausgangslage war doch wie folgt: Krankheit 1 von Dienstag bis Freitag; Krankheit 2 ab dem darauf folgenden Montag, richtig?

In diesem Fall beginnt mit der zweiten Erkrankung, sofern dies eine komplett neue Erkrankung war/ist und nicht mit der ersten Erkrankung zusammenhängt (Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Erkrankung Nr. 1 ein grippaler Infekt, und Krankheit Nr. 2 psychologischer Natur wäre) eine neue 6-Wochen-Frist.

Etwas anders wäre es, wenn Sie tatsächlich durchgehend krank gewesen wären, Krankheit 2 also ab dem Freitag bzw. dem Samstag 0:00 Uhr begonnen hätte. In diesem Fall beginnt keine zweite 6 Wochen Frist.

PS: Sie sagten es handelt sich hierbei um einen neuen Arbeitgeber - in den ersten vier Wochen ab Beginn der Beschäftigung haben Sie noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gem. Entgeltfortzahlungsgesetz (§3 Absatz 3 EFG). Diesen Anspruch „erarbeiten“ Sie sich erst ab dem 29. Tag seit Beschäftigungsbeginn.

Gute Besserung!

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Ja genau so ist die Ausgangslage.
Gut, dann hab ich verstanden :smiley:

Vielen Dank für eure Antworten, nun weiß ich dass die verschiedenen Krankheiten nicht zusammen gezählt werden, und am Montag der erste Tag der sechs Wochen Frist begonnen hat.
Arbeite schon länger als vier Wochen dort :slight_smile:
Aber danke für diese Info des weiß nämlich auch fast keiner.

Gruß Sabine

Hallo,

es tut mir leid, aber hierbei

muß ich den Korinthenkacker-Modus einschalten, weil Deine Antwort so pauschal falsch ist.

Wenn AU 1 am Freitag endet (und zwar um 24:00 Uhr) und AU 2 am Samstag (um 0:00 Uhr) beginnt, dann ist das genau die von Juristen ersonnene „theoretische Sekunde“, die dazu führt, daß ein neuer EFZ-Anspruch entsteht.

&Tschüß
Wolfgang