Verschmelzung oder Vereinigung von zwei Flurnummern

Hallo,

mein Grundstück besteht aus zwei Flurnummern. Auf einer Flurnummer steht das Haus, und auf der anderen Gargen und eine Halle. Nun möchte ich einen Anbbau machen, und die Abstandsflächen des Anbau fallen in die anderen Flurnummer. Ich möchte nun einen Bauantrag einreichen. Die Frage ist nun ob ich beide Flurnummern verschmelzen kann oder ob es hier zu Problemen kommen kann ??. Ich habe mal gehört es gibt die Verschmelzung ( kostengünstig ) und die Vereinigung die ich dann beim Notar auch noch beglaubigen muss ??

Wenn im Grundbuch ein einheitliches Grundstück, bestehend aus mehreren Flurstücken, eingetragen ist, muss gar nichts geändert werden. Die Abstandflächen beziehen sich auf das Grundstück im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken, nicht auf mehrere Flurstücke innerhalb eines Grundstücks. Grundstücke, die mehrere Flurstücke umfassen, sind nicht selten. Nur umgekehrt geht es nicht. D.h. mehrere Grundstücke können sich nicht ein Flurstück teilen. Will man eine solche Lage lösen, muss das betroffene Flurstück geteilt werden. Die Teile müssen dann aber nicht zwingens mit den anderen Flurstücken der neu einzutragenden Grundstücken vereinigt werden.

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Zunächst würde ich mal beim zuständigen Bauamt nachfragen, wie Du Dich verhalten sollst. Das dürfte das Einfachste sein. Vielleicht machst Du Dir im Moment zu viele Gedanken.

Ist das bei Dir so? Sind die beiden Flurstücke im Grundbuch unter der gleichen laufenden Nummer im Bestandverzeichnis gebucht? Die Frage hat einen Grund, denn das Grundbuchamt versteht unter „Grundstück“ möglicherweise eine andere Fläche als Du es im Gespräch mit Deinem Nachbarn siehst.

Wenn das Bauamt irgendwelche Probleme sieht, dann würde ich als nächstes mal beim Grundbuchamt nachfragen, was zu tun ist. (Meistens sind die Rechtspflegerinnen nett und hilfsbereit, wenn man freundlich und höflich fragt.)

Hallo Joerg,

nein die Flurstücke haben verschiedene Nummern, aber gehören beide mir und liegen nebeneinander. Das Einzige was hoffentlich keine Probleme macht, dass eines Privat und eines Landwirtschaft ist ??.
Die Grenze muss ja nur aufgelöst werden, weil die Abstandsflächen von Anbau etwas in die Fläche der Landwirtschaft reinragt.

Das war nicht die Frage. Was steht im Grundbuch?

Ein neuer Aspekt! Privatvermögen und Betriebsvermögen? Da würde ich mal meinen Steuerberater fragen.

Frag beim Bauamt nach, ob das wirklich notwendig ist. Vielleicht ist eine Baulast die Lösung.

Musst Du einen Bauantrag stellen? Was sagt Dein Architekt dazu?

Ja der Baunatrag ist fertig, ich muss ihn nur noch einreichen. Das Bauamt sagt dass die Linie eingezeichnet werden soll, was später aufgelöst werden soll und dass es reicht wenn ich nachträglich einen Anftrag bringe. Mein Anbau geht leicht in die anderen Flurnummer ( die wie gesagt mir gehört ) aber eben Landwirtschaft ist. Ich spreche mit meinen Steuerberater welche Auswirkungen so eine Verschmelzung , " Auflösung " hätte und ob das überhaupt möglich ist.

Aha.

Das bedeutet jetzt was?

Also steht dein Gebäude auch teilweise auf dem anderen Flurstück? Nicht nur die Abstandsflächen?

Ganz ehrlich: Du kennst Dein Problem genau und weisst (hoffentlich) wo Du damit hin möchtest. Aber sonst kennt es niemand hier. Kannst Du es bitte so beschreiben, dass sich eine fremde Person ein einigermassen genaues Bild machen kann?

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da würde ich dann deinen Steuerberater mal mit einbeziehen. Oder ist das keine aktive Landwirtschaft mehr?
Verschmelzen von Flurstücken ist idr. ohne großes Bohei möglich - außer wir sprechen dann auch noch über Belastunden der Grundstücke, d.h. Grundschuld, Hypotheken, da kann es Sinn machen, dass die Grundstücke getrennt bleiben.

Weiterhin sollte es auch kein Problem sein, wenn es durch den Neubau zu einer Baulast auf dem anderen Grundstück kommen sollte - da es Dir gehört kannst Du das auch locker eintragen lassen. Könnte gerade wenn das Steuerrecht wegen aktiver Landwirtschaft mit rein spielt ggf. die sinnvollere Variante sein.