Verschollenes Mietkautionssparbuch

Hallo @ all!

Ehrlich gesagt weiß ich nicht ganz genau, ob meine Frage hier richtig platziert ist, aber ich versuche es mal…

Der M übergibt beim Einzug dem VM ein auf den Namen des M`s ausgestelltes Sparbuch, das exakt den vereinbarten Kautionsbetrag enthält, jedoch absolut keine Vermerke über den Verwendungszweck!

Über 12 Monate lang weigert sich der VM dem M eine Empfangsbestätigung auszuhändigen und behauptet plötzlich das Sparbuch NIE erhalten zu haben!
Daraufhin meldet der M das Sparbuch seiner Bank als nicht auffindbar und läßt das Konto sperren!

Nach knapp 24 Monaten ist das Mietverhältnis beendet!

Der VM händigt dem M das Sparbuch natürlich NICHT aus, versucht aber ohne den M darüber zu informieren und ohne seine Zustimmung dieses Sparbuch bei der zuständigen Bank einzulösen ( warum die Bank das Sparbuch nicht beschagnahmt hat ist noch nicht geklärt)!

Nun weigert sich die Bank dem M sein Geld auszuzahlen, weil dieser nicht im Besitz der O-Urkunde ist!
Die Bank versteckt sich weiter hinter den haltlosen Behauptungen des VM angebliche Ansprüche aus dem nicht mehr bestehenden Mietrverhältnis zu haben, nennt aber weder mündlich und schon gar nicht schriftlich eine rechtliche Grundlage für die Auszahlungsverweigerung gegenüber dem M.

Was kann der M nun tun um an sein Geld zu kommen???

Hi,

die Frage wäre im Brett „Banken“ zwar besser aufgehoben, aber hier kurz meine Einschätzung der Sache:

  1. Die Bank hat Recht, Dir ohne Urkunde nichts auszuzahlen, denn die Urkunde ist wesentlicher Bestandteil des Konstruktes „Spareinlage“.
    So diese Urkunde verloren gegangen ist, muss, um Verfügungen zuzulassen, die Ersturkunde für kraftlos erklärt werden.
    Dies geschieht bei kleineren Beträgen oft unbürokratisch zu Risikolast der Bank (aber zu Deinen Kosten, bei größeren Beträgen ist die (für Dich sehr teure) Variante des öffentlichen Aufgebotsverfahren Mittel der Wahl (hier sind schnell etliche 100 € weg - nicht fü die Bank aber für Amtsgericht und Schaltung der Anzeige in der Tagespresse), um Rechtssicherheit zu erlangen.

Warum stellt man Dir diese Ersatzurkunde nun nicht aus?

Hier kann ich nur vermuten, möchte aber einige Hinweise zur Verpfändung von Rechten (Dein Herausgabeanspruch gegen die Bank) geben:

  1. Lt § 1205, 1 BGB ist zur Bestellung des Pfandrechts lediglich Einigung (die hattet Ihr ja) und Übergabe (die auch, da der Sparurkunde als hinkendes Inhabepapier ja das Recht am Geld folgt)erforderlich.

  2. Hättest Du ihm die Kohle bar gegeben hätte er nach § 233 BGB ebenfalls ein Pfandrecht an dem Geld - auch ohne schriftliche Vereinbarung.

Das Problem ist hier nur die Beweisbarkeit der Behauptung des VM, dass dieses Geld Mietkaution war und Du ihm das Geld nicht aus anderen Gründen übergeben hast (sichere Aufbewahrung in seinem Safe oder was weiss ich noch alles).

Grundsätzlich legal wäre übrigens auch eine etwaige Erklärung von Mieter und VErmieter gegenüber der Bank, dass dieses Sparbuch als Sicherheit für Schäden aus dem Mietverhältnis, also als Kaution, zu hinterlegen.
Eine Schrifform ist nicht vorgesehen

Die Bank steht also hier zwischen den Fronten, erstens, Dir die Kohle zu verweigern macht Dich sauer und könnte Deinen Vermieter ungerechtfertigt bereichern (mit Hilfe der Bank), es nicht zu tun hätte die gleichen Folgen, nur eben mit vertauschten Rollen.

Das naheliegende wäre also für den Banker, keinem das Geld u geben und zu warten, ob Ihr Euch einigt, oder einer von Euch mit einem Titel oder einem Urteil ankommt, dass die Auszahlung des Guthabens schuldbefreiend für die Bank ermöglicht.

Das wird wohl auch das Ende vom Lied für Dich sein: entweder einigen oder klagen.
Die Bank kann sich aber kaum anders verhalten, um sich nicht in die Position zu manövrieren, Schadenersatz leisten zu müssen- in Höhe der streitigen Summme.

Viel Erfolg

Uwe

geh zur polizei

gruß

peter

Danke Uwe für diese Ausführungen… ich werde meine Frage noch einmal vorsichtshalber in „Banken“ reinsetzen!!

Hallo Paula,

Der M übergibt beim Einzug dem VM ein auf den Namen des M`s
ausgestelltes Sparbuch, das exakt den vereinbarten
Kautionsbetrag enthält, jedoch absolut keine Vermerke über den
Verwendungszweck!

Über 12 Monate lang weigert sich der VM dem M eine
Empfangsbestätigung auszuhändigen und behauptet plötzlich das
Sparbuch NIE erhalten zu haben!
Daraufhin meldet der M das Sparbuch seiner Bank als nicht
auffindbar und läßt das Konto sperren!

Nach knapp 24 Monaten ist das Mietverhältnis beendet!

Der VM händigt dem M das Sparbuch natürlich NICHT aus,
versucht aber ohne den M darüber zu informieren und ohne seine
Zustimmung dieses Sparbuch bei der zuständigen Bank einzulösen
( warum die Bank das Sparbuch nicht beschagnahmt hat ist noch
nicht geklärt)!

Nun weigert sich die Bank dem M sein Geld auszuzahlen, weil
dieser nicht im Besitz der O-Urkunde ist!

ist korrekt

Die Bank versteckt sich weiter hinter den haltlosen
Behauptungen des VM angebliche Ansprüche aus dem nicht mehr
bestehenden Mietrverhältnis zu haben, nennt aber weder
mündlich und schon gar nicht schriftlich eine rechtliche
Grundlage für die Auszahlungsverweigerung gegenüber dem M.

dann verlange einfach eine schriftliche Stellungnahme. Welche haltlosen Behauptungen stellt der Vermieter denn auf, um an das Geld zu kommen ? Hat er möglicherweise Ansprüche aus der Wohnungsübergabe ( Mängel, Schäden ) und sind diese dem Mieter angezeigt worden ? Hat er noch Ansprüche aus bestrittenen Mietminderungen und(/oder Nebenkosten ? Gab es eine schriftliche Wohnungsübergabe ? Sind dort Mängel aufgeführt ? Gab es eine mündliche Übergabe unter Zeugen und was wurde bemängelt ?

Die Frage der Aushändigung hat in Bereich Banken wenig zu suchen, weil es sich hier um den Sonderfall der Mietkaution handelt. Mit der Aushändigung des Sparbuches - also auch ohne die Absicherung, dass es sich um ein Kautionssparbuch handelt - gibt der Mieter zumindest zu erkennen, dass er das Guthaben auf dem Sparbuch als Kaution verwendet.

Einmal von der Frage der Behandlung des Sparbuches durch die Bank abgesehen - wenn heute so argumentiert wird - und würde man dieser Auffassung folgen, dass der Vermieter nicht über das Guthaben im begründeten Fall verfügen kann, wäre dann ja davon auszugehen, dass während der Mietzeit nie Kaution hinterlegt wurde. Die Bank hat dieses Sparbuch nicht zu sperren, auch nicht zu beschlagnahmen, was sie ohnehin nicht kann. Und wenn auch hier die Formalitäten nicht zutreffen, so wird man keineswegs hier ableiten können, dass das Sparbuch nicht als Kaution hinterlegt wurde und somit nach den einschlägigen Vorschriften auch zu behandeln ist. Vielleicht sieht jemand anderes den Fall juristisch nicht so, dann bitte um eine Korrektur.

Ein solcher Vorgang wie hier ist typisch für Prozesse, die bis zum OLG und BGH gehen und sodann für Mieter und Vermieter in der Zukunft zu erheblichen Verschärfungen der Vorschriften führen. Denn hier erhebt sich doch die Frage, ob ein Vermieter dem Mieter vertrauen darf, wenn er ein Sparbuch erhält, das nicht als Kautionsguthaben deklariert ist.

Wobei der Vermieter hier ohnehin die A…karte zieht, wenn der Mieter sein Sparbuch für ungültig erklären lässt und das Geld abhebt.

Was kann der M nun tun um an sein Geld zu kommen???

Gruss Günter

Hallo Günter,

erstmal ein Dank für Deinen Beitrag!

Jetzt die Antworten auf Deine Fragen:
Es hat tatsächlich eine mängelfreie Wohnungsübergabe( zum 31.12.2003 ) stattgefunden, dies wurde schriftlich fixiert und unabhängig davon gab es 2 Zeugen seitens des Mieters und 1 seitens des Vermieters.
Nach Monaten versuchte der VM plötzlich unberechtigte Ansprüche über Anwälte durchzusetzen, gelang ihm aber nicht, er drohte dann zwar mit Klagen, bis dato ist aber keine Klageschrift o.ä. eingegangen.

Der VM hat hier nicht unbedingt die A-karte gezogen, denn es war sein ausdrücklicher Wille die Kaution in dieser und sonst keiner Form zu bekommen, sein eigenartiges Verhalten nicht zuletzt im Bezug auf die verweigerte Empfangsbestätigung ließ den M dann mißtrauisch werden und eben das Konto sperren.

Das Sparbuch für ungültig zu erklären und das Geld abzuheben ist nicht möglich, lt. Bank!!

Und nu???

geh zur polizei

weswegen?

Theoretisch müsste sie die Herausgabe des Buchs zivilrechtlich einklagen…

Und was hat die Polizei dann damit zu tun?

Gruß Ivo