Hallo Paula,
Der M übergibt beim Einzug dem VM ein auf den Namen des M`s
ausgestelltes Sparbuch, das exakt den vereinbarten
Kautionsbetrag enthält, jedoch absolut keine Vermerke über den
Verwendungszweck!
Über 12 Monate lang weigert sich der VM dem M eine
Empfangsbestätigung auszuhändigen und behauptet plötzlich das
Sparbuch NIE erhalten zu haben!
Daraufhin meldet der M das Sparbuch seiner Bank als nicht
auffindbar und läßt das Konto sperren!
Nach knapp 24 Monaten ist das Mietverhältnis beendet!
Der VM händigt dem M das Sparbuch natürlich NICHT aus,
versucht aber ohne den M darüber zu informieren und ohne seine
Zustimmung dieses Sparbuch bei der zuständigen Bank einzulösen
( warum die Bank das Sparbuch nicht beschagnahmt hat ist noch
nicht geklärt)!
Nun weigert sich die Bank dem M sein Geld auszuzahlen, weil
dieser nicht im Besitz der O-Urkunde ist!
ist korrekt
Die Bank versteckt sich weiter hinter den haltlosen
Behauptungen des VM angebliche Ansprüche aus dem nicht mehr
bestehenden Mietrverhältnis zu haben, nennt aber weder
mündlich und schon gar nicht schriftlich eine rechtliche
Grundlage für die Auszahlungsverweigerung gegenüber dem M.
dann verlange einfach eine schriftliche Stellungnahme. Welche haltlosen Behauptungen stellt der Vermieter denn auf, um an das Geld zu kommen ? Hat er möglicherweise Ansprüche aus der Wohnungsübergabe ( Mängel, Schäden ) und sind diese dem Mieter angezeigt worden ? Hat er noch Ansprüche aus bestrittenen Mietminderungen und(/oder Nebenkosten ? Gab es eine schriftliche Wohnungsübergabe ? Sind dort Mängel aufgeführt ? Gab es eine mündliche Übergabe unter Zeugen und was wurde bemängelt ?
Die Frage der Aushändigung hat in Bereich Banken wenig zu suchen, weil es sich hier um den Sonderfall der Mietkaution handelt. Mit der Aushändigung des Sparbuches - also auch ohne die Absicherung, dass es sich um ein Kautionssparbuch handelt - gibt der Mieter zumindest zu erkennen, dass er das Guthaben auf dem Sparbuch als Kaution verwendet.
Einmal von der Frage der Behandlung des Sparbuches durch die Bank abgesehen - wenn heute so argumentiert wird - und würde man dieser Auffassung folgen, dass der Vermieter nicht über das Guthaben im begründeten Fall verfügen kann, wäre dann ja davon auszugehen, dass während der Mietzeit nie Kaution hinterlegt wurde. Die Bank hat dieses Sparbuch nicht zu sperren, auch nicht zu beschlagnahmen, was sie ohnehin nicht kann. Und wenn auch hier die Formalitäten nicht zutreffen, so wird man keineswegs hier ableiten können, dass das Sparbuch nicht als Kaution hinterlegt wurde und somit nach den einschlägigen Vorschriften auch zu behandeln ist. Vielleicht sieht jemand anderes den Fall juristisch nicht so, dann bitte um eine Korrektur.
Ein solcher Vorgang wie hier ist typisch für Prozesse, die bis zum OLG und BGH gehen und sodann für Mieter und Vermieter in der Zukunft zu erheblichen Verschärfungen der Vorschriften führen. Denn hier erhebt sich doch die Frage, ob ein Vermieter dem Mieter vertrauen darf, wenn er ein Sparbuch erhält, das nicht als Kautionsguthaben deklariert ist.
Wobei der Vermieter hier ohnehin die A…karte zieht, wenn der Mieter sein Sparbuch für ungültig erklären lässt und das Geld abhebt.
Was kann der M nun tun um an sein Geld zu kommen???
Gruss Günter