Verschweigt Wikipedia wichtige Ersatzansprüche?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversiche…

Seit wann und aufgrund welcher Rechtsvorschrift werden Personenschäden nicht mehr erstattet von der Kfz-Haftpflicht?

Und seit wann und aufgrund welches § wird der zeitliche Aufwand Geschädigter für die Abwicklung des Schadenfalles nicht entschädigt?

Meines Erachtes werden sehr viele Unfallopfer und Medizingeschädigte an der Nase herumgeführt und bleiben schlu§endlich auf großen Teilen fremdverschuldeter Schäden sitzen, weil hier offensichtlich sehr viel Willkür möglich ist …

Leseschwäche?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversiche…

Seit wann und aufgrund welcher Rechtsvorschrift werden
Personenschäden nicht mehr erstattet von der Kfz-Haftpflicht?

Gesetzliche Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden , 1.120.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (alt: 2,5 Mio, 500.000, 50.000) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden.
50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.

Wo genau war noch gleich das Problem?

Du meinst, Betroffene, die ein Rechtsproblem haben, müßten erst Jura studieren, um im Notfall ein Recht verwirklichen zu können?

Leute, die einen Unfall hatten und wissen möchten, welche Entschädigungsleistungen ihnen zustehen, weil der Anwalt sie nicht umfassend und nachvollziehbar aufgeklärt hat, nur scheibchenweise wie üblich, die meisten Rechtsanwälte auch nicht nachweisen können, daß sie ihre Mandanten korrekt aufgeklärt haben, suchen dann unter „Entschädigungsleistungen“ und sind noch ein bißchen mehr verwirrt als zuvor. Darum geht es ja. Sonst wäre ja zumindest der 249 BGB erwähnt auf der Seite …

Das Volk ist nicht so blöde, wie das Juristen Recht wäre.

erst lesen, dann meckern

Du meinst, Betroffene, die ein Rechtsproblem haben, müßten
erst Jura studieren, um im Notfall ein Recht verwirklichen zu
können?

Nein, ich meine, daß man einen Wikipedia-Artikel erst lesen sollte, bevor man sich über seinen Inhalt beschwert.

Im übrigen ist Wikipedia nicht dafür zuständig, umfassende Rechtsauskünfte zu erteilen. Man schlägt ja auch nicht im Lexikon nach, wenn man sich mit seinem Vermieter über die Nebenkostenabrechnung streitet.

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Das Volk ist nicht so blöde, wie das Juristen Recht wäre.

ich sehe grad den gegenbeweis.

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Hallo,

Das Volk ist nicht so blöde…

wenn du dich schon „Weisseinbisselmehr“ nennst, dann sei doch nicht so blöd und stelle hier Fragen…!

Den Namen hast du dir - wie ich vermute - aus folgendem Grund gegeben; du hoffst, dass du deine beantworteten Fragen zum Anlass nehmen kannst, um dem antwortenden Volk zu zeigen, wie blöde es doch ist…!

Gruß
rolli