Verschwiegenheitserklärung bei Geschäftsaufgabe - Formulierung bei Bewerbung?

Hi @!

Fall:

Arbeitnehmer AN hat Ende November 2014 eine Kündigung erhalten („glücklicherweise“ sogar 3 Monate früher, als gesetzlich vorgeschrieben). Ende März endet das Arbeitsverhältnis - wegen  Geschäftsaufgabe durch den Arbeitgeber!  (Nicht Insolvenz - schlicht und ergreifend Geschäftsaufgabe). 

Der AG hat die Mitarbeiter  „gebeten“, aufgrund im Raum stehender Kosten und Zahlungsforderungen an Kunden eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Bis all diese offenen Punkte rechtlich geklärt sind, haben sich die Mitarbeiter verpflichtet, Stillschweigen zu wahren  („man hätte sie auch einfach nicht unterschreiben können“ -> ist den Mitarbeitern bewusst - sie wollten aber eventuelle (Rechts)streitigkeiten und böses Blut vermeiden).

Der AG wird den Mitarbeitern „super Zeugnisse“ ausstellen usw. usf. und irgendwann gegen Ende Januar, Anfang Februar die Geschäftsaufgabe bekannt geben; ein genauer Termin steht noch nicht fest…darüber hinaus „steht der AG keinem im Weg, der früher gehen kann / möchte“ und wird  „„bald“ für Rückfragen (von potentiellen neuen Arbeitgebern des AN) zur Verfügung stehen“.

Das Problem: Die Mitarbeiter möchten sich verständlicherweise bereits jetzt schon auf aktuelle Stellenanzeige bewerben. 

So müssen die Arbeitnehmer im Anschreiben am formulieren, dass

  • nicht vonseiten des Arbeitnehmers oder aufgrund mangelnder Fähigkeiten dessen das Arbeitsverhätnis gekündigt wird;

es aber gleichzeitig vermeiden, zu erwähnen, dass

  • das Unternehmen den Betrieb einstellt.

Es ist ein Dilemma: 
Einerseits laufen die AN Gefahr, dass durch das Warten auf die Bekanntmachung und das Zeugnis (und somit die Komplettierung der Bewerbungsunterlagen) interessante Stellen besetzt werden. 
Andererseits können sie Bewerbungen derzeit nur unvollständig abschicken, was (auch bei einem Verweis auf eine evtl. Nachreichung) evtl. ein schlechtes Bild erzeugt.

Die AN suchen eine passende  Formulierung für das Anschreiben , mit der sie es vermeiden, einen schlechten Eindruck zu machen (Nach dem Motto „Hm, der war nur 1 1/2 Jahre im Unternehmen? War der zu blöd / schlecht, um dort zu arbeiten?!“).

Vielleicht etwas bzgl. „Interna“ oder „Loyalität“ oder gar „Verschwiegenheit“… Vielleicht kann man auch auf die Nachreichung der Unterlagen und die Möglichkeit auf Rückfragen beim derzeitigen AG verweisen.

Gruß, 

zach

Moin,

Das Problem: Die Mitarbeiter möchten sich verständlicherweise
bereits jetzt schon auf aktuelle Stellenanzeige bewerben. 

wo ist das Problem?

Wenn ich mich auf eine offene Stelle bewerbe, dann ist es die Stelle, genau die, die ich immer schon haben wollte.
Zumindest muss man das dem neuen Arbeitgeber so darstellen.
Warum Du die alte Stelle verlassen willst, interessiert niemanden, keiner wird fragen.

Gandalf

Hallo,

  1. es wäre unklug, im Bewerbungsschreiben darauf aufmerksam zu machen, dass man gezwungen ist, sich um eine andere Stelle zu bewerben. Dadurch machst du dich nicht attraktiv. Den potentiellen AG interessiert nur, welchen Mehrwert er garade durch dich hätte.
  2. es ist nicht ungewöhnlich, dass man noch kein Arbeitszeugnis über die gegenwärtige, noch nicht beendete Beschäftigung vorlegen kann. Dass man diese später nachreichen würde, ist für das weitere Verfahren unerheblich. Diese 1 1/2 Jahre werden wohl kaum entscheidend sein.

Zur Verschwiegenheitserklärung:

  1. welche rechtlichen Konsequenzen wären mit deren Mißachtung verbunden?
  2. man muß doch nicht im Bewerbungsschreiben und beim Vorstellungsgespräch den Namen des gegenwärtigen AG benennen.

Gruß
Otto