Hallo!
Weiß jemand zufällig, was im Folgenden mit der Formulierung „interne Büroverhältnisse“ gemeint ist?
Die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten erstrecken sich auch auf interne Büroverhältnisse des Berufsträgers, sowie auf seine gegebenenfalls bekannt werdenden persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse.
Beinhalten diese „internen Büroverhältnisse“ bspw. auch das Wissen um:
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die Organisationsstruktur/das Organigramm des Unternehmens, in welches das „Büro“ eingebettet ist,
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den Zeitpunkt, zu dem eine bestimmte, für das „Büro“ verantwortliche Abteilung ins Leben gerufen wurde,
wenn hierüber im Außenauftritt des Unternehmens (z.B. Webseite) keine Infomationen verfügbar sind?
Kontext: Es geht um die Frage, welche Informationen in eine Kammerbeschwerde einfließen dürfen, ohne dass Verschwiegenheitspflichten missachtet werden. Die Formulierung „interne Büroverhältnisse“ ist hier recht vage.
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Beiträge!