Wie schön, dass hier die Leihe diskutiert wird. Für die gibt es klare gesetzliche Grundlagen (§§ 598 ff BGB). Vor allem aber gilt der Grundsatz, dass die Interessen von Verleiher und Entleiher ausgeglichen sein sollen (Rechtsgeschäft vs. Gefälligkeit).
Davon zu unterscheiden ist die Gebrauchsüberlassung (auch und oft: aus Gefälligkeit), die es auch ohne Zusammenhang mit Leihe, Miete etc. geben kann - das macht vor allem dann „Spaß“, wenn jemand eine nur gebrauchsüberlassene Sache „weiterverleiht“ und die dann kaputtgeht. Dazu hat nämlich der BGH entschieden, dass dann nicht wie bei der Leihe aus gesetzlicher Vorgabe heraus der der Entleihende haftet, sondern nur der Schädigende (Ende des kurzen Exkurses).
Nun kann man sicherlich darüber streiten, ob eine Inaugenscheinnahme bereits unter Gebrauchsüberlassung fiele. Muss man das auch? Mal schauen:
Die relevante Ausschluss-Passage der AHB 2008 lautet: „Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.“
Gebrauchsüberlassung, die von Miete, Leasing, Pacht und Leihe abzugrenzen sind, werden also nicht ausgeschlossen. Also ist das ganz klar ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Vermutlich war das - obwohl sie gestellt wurde - aber gar nicht die Frage. Vermutlich wollte der/die Fragestellende vielmehr wissen, ob die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen wird.
Die Haftpflichtversicherung zahlt (mit Ausnahme der Ausschlusskriterien negativ und mit Ausnahme erweiterter Vereinbarungen positiv), sofern man selber in der Haftung steht. Sie zahlt also nur dann, wenn man selber (unversichert) auch zahlen müsste. Nicht hingegen, wenn man nur moralisch den Eindruck hat, man sollte einen verursachten Schaden doch besser ersetzen.
Hier kann die Haftpflichtversicherung - wenn sie nicht aus anderen (etwa vertraglichen) Gründen als dem der Haftungspflicht der/des Versicherten zahlt - also helfen, herauszufinden, ob der/die Fragestellende den Schaden übernehmen muss. Ob er/sie das auch dann will , wenn er/sie nicht muss , entzieht sich den Möglichkeiten dieses Forums.