Ich wurde sozusagen strafversetzt, in einem neuem Bereich wo die Löhne niedriger sind. Es hieß, entweder Kündigung oder Versetzung mit neuem Vertrag. Jetzt habe ich aber gehört, dass das Versetzen zwar möglich ist aber einen neuen Vertrag hätte ich nicht unterschreiben müssen, schon gar nicht mit einem niedrigeren Lohn. Was im übrigen auch in dem neuen Tarifvertrag steht der rückwirkend zum 01.01.21 gilt. Meine Frage, war das rechtens und wenn nicht, kann ich dagegen vorgehen. Danke im Voraus
Äh, wie jetzt ?
Genau das hast Du aber gemacht. Und seit wann muss man sich nicht an Verträge halten ?
Ich meine Versetzen! Meine Option war entweder Kündigung oder Versetzten und als ich dann Versetzt wurde musste ich einen neuen Vertrag unterschreiben der andere Arbeitszeiten und einen niedrigeren Lohn beinhaltete.
Was genau wurde Dir wann angeboten und was hast Du wann unterschrieben?
Welche Bezeichnungen wurden dabei (schriftlich) verwendet?
Ich würde mich an deiner Stelle nicht lange in einem Forum imformieren. Potenzielle Einspruchsfristen sind meisten recht kurz. Gehe zu einem Anwalt zur Erstberatung.
Ob Du den neuen Vertrag unterschreiben musstest oder nicht ist IMHO nahezu irrelevant, weil Du ihn ja scheinbar unterschrieben hast. Viel vorrangiger ist aber eh, ob die Versetzung überhaupt zulässig war (Nachvollziehbaren Versetzungsgrund, warum fiel die Wahl auf dich und nicht auf wen anderes in der Abteilung usw.)
Hallo,
da in diesem Punkt die Rechtsprechung des BAG sehr rigide zu Lasten der AN ist, dürfte mit der Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag die Sache erledigt sein.
Die Hürden für eine Anfechtung eines unterschriebenen Arbeitsvertrages (auch Änderungsvertrag) sind sehr hoch und die Beweispflicht in Sachen Nötigung/Täuschung liegt voll beim Arbeitnehmer.
Dabei kommt es auch überhaupt nicht darauf an, wie der AG die Sache selbst bezeichnet, sondern nur auf den materiellen Inhalt. Ob das als „Versetzung“ oder sonst was tituliert wird, ist grundsätzlich schnurz.
Deswegen bei einem Änderungsvertrag im Arbeitsrecht immer Bedenkzeit verlangen, ein seriöser Gegenüber wird das einräumen. Wird keine Bedenkzeit eingeräumt, ist die Sache idR sowieso faul.
&tschüß
Wolfgang