Ich bin angestellt bei einem sogenannten Personaldienstleister. Eingestellt und eingesetzt war ich seit mehr als fünf Jahren im Tarifgebiet West. Jetzt droht mir die Versetzung ins Tarifgebiet Ost. Welchen Tarif muss mir der Arbeitgeber zahlen? Die Versetzung erfolgt nicht auf eigenen Wunsch.
Hallo,
gibt es irgendwelche arbeitsvertraglichen Regelungen zum Einsatzgebiet ?
Was ist im Arbeitsvertrag zur Vergütung geregelt ?
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
das Einsatzgebiet beschränkt sich zum Glück nur auf das Bundesgebiet. Zwischenzeitlich habe ich herausgefunden, das die Niederlassung in der ich arbeiten soll zwar in den neuen Bundesländern liegt, jedoch der Abteilung unterstellt bzw. zugehörig ist ,in der ich eingestellt bin. Somit dürfte sich meine Frage fast beantwortet haben, die Bezahlung muss also wie bisher erfolgen.
Ich gehe einfach mal davon aus da bis dato kein anderer Arbeitsvertrag angeboten wurde und der Einsatz schon nächsten Montag beginnen soll.
Änderungen können lt Vertrag nur schriftlich vorgenommen werden und bedürfen dem beiderseitigen Einverständnis.
Dieser Änderung würde ich eh nur unter Vorbehalt zustimmen und eine rechtliche Prüfungen vornehmen lassen.
Danke für deine Antwort und dein Interesse an meiner Frage.
Gruß Sven