Hallo zusammen,
Ich bin derzeit als Beamter des Landes Berlin, Laufbahngruppe mittlerer Dienst, Laufbahn Polizeivollzugsdienst, Besoldungsgruppe A7 tätig.
Wie es immer so ist, möchte ich aus privaten Gründen woanders hin. Generell benötigt man als Polizeibeamter bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland einen geeigneten Tauschpartner, der im Gegenzug für einen in das Bundesland kommt. Da sich das bei mir zum einen der Tatsache geschuldet, dass ich nur im mittleren Dienst beschäftigt bin und zum anderen dass das Land Berlin eines der unattraktivsten Länder für Tauschgesuche ist, jedoch nahezu ausschließlich lässt, habe ich mir überlegt, mich auf eine externe Stellenausschreibung einer anderen Behörde zu bewerben, wo ich in der gleichen Laufbahngruppe eingestellt werden würde. Die Laufbahn würde sich hierbei jedoch ändern. Mit der Stellenausschreibung ist ein etwa vierwöchiges Auswahlverfahren verbunden.
Nach meinem Kenntnisstand würde der Dienstherr, bei dem ich mich bewerben würde, zunächst für die Dauer des Auswahlverfahrens und im Falle des Bestehens mit dem Ziel der Einstellung auch für die Dauer einer Probezeit (6 Monate) ein Abordnungsersuchen an meinen jetzigen Dienstherrn entsenden und bei fester Übernahme ein Versetzungsantrag. Beidem müsste das Land Berlin zustimmen - so zumindest die Ausführungen der Sachbearbeiter im Personalwesen meines Dienstherrn.
Meine Frage lautet nun, kann mir der Dienstherr, also das Land Berlin, die Bewerbung verweigern indem sie sagen, dass sie mich ohne Tauschpartner nicht ziehen lassen bzw. ich mich auf eine höhere Stelle bewerben müsste oder muss mich Berlin „ziehen“ lassen, wenn mich der andere Dienstherr „haben“ möchte?