Versetzung in Gefahr

Hi, mein problem ist folgendes, ich stehe in der schule momentan sehr schlecht in mathe und geschichte und werde warscheinlich 2 fünfen auf dem jahreszeugnis bekommen.ich bin momentan 10.klasse Gymnasium in Rheinland Pfalz.und mich würde interessieren ob ich diese noten mit anderen fächern ausgleichen kann und somit versetzt werde. meine aktuellen noten sind Deutsch 4 , Englisch 3, Französisch 4 , Mathe 5 , Sport 1, Physik 2 , chemie3 ,bio 3, geschichte 5,musik 3 , Kunst 3 , Sozialkunde 3, Erdkunde 2 und Religion 2.

Also meines Wissens nach kannst Du die 5 in Mathe mit einer 3 in Deutsch oder
Englisch ausgleichen, die 5 in Geschichte mit den Nebenfächern wie Erdkunde,
Chemie & so.
Aber die Konferenz muss, glaube ich, noch „zustimmen“ das Du die mit den Fächern
ausgleichen darfst.
Meines Wissens nach.

MfG
Helge

Hallo!
Leider kenne ich das Rheinland-Pfälzische Schulgesetz nicht, da ich aus NDS komme. Aber Folgendes könnte Dir weiter helfen:
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/SchulO_RP_2009.htm#Sc…

dort steht
§ 66
Versetzung im Gymnasium

(1) Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn sie oder er in keinem Fach eine Note unter ,ausreichend" oder nur in einem Fach die Note ,mangelhaft" hat. Darüber hinaus ist eine Schülerin oder ein Schüler zu versetzen, wenn die unter ,ausreichend" liegenden Noten ausgeglichen werden.

(2) Für den Ausgleich gilt:

§ 65 Abs. 5 gilt entsprechend.

Ab der Klassenstufe 6 können unter ,ausreichend" liegende Noten in Deutsch, der ersten und zweiten Pflichtfremdsprache und Mathematik - im Falle des Peter-Altmeier-Gymnasiums (Musikgymnasium) auch Musik - nur durch Noten in einem anderen dieser Fächer oder in der Klassenstufe 6 auch im Pflichtfach Naturwissenschaften ausgeglichen werden. In der Klassenstufe 10 (Eingangsklasse) des Aufbaugymnasiums können unter ,ausreichend" liegende Noten in Deutsch, der ersten Pflichtfremdsprache und Mathematik nur durch Noten in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. An Gymnasien mit Latein als erster Pflichtfremdsprache tritt mit Einsetzen der dritten Pflichtfremdsprache diese an die Stelle der zweiten. An allen Gymnasien können unter ,ausreichend" liegende Noten in sonstigen Fächern auch durch die Noten der Wahlfächer Fremdsprache, Naturwissenschaften und Informatik sowie mit Genehmigung der Schulbehörde durch die Noten weiterer Wahlfächer ausgeglichen werden.

Ein Ausgleich ist nicht möglich, wenn in vier Fächern oder in drei Fächern, sofern im letzteren Fall mehr als ein Fach zu der in Nummer 2 genannten Fächergruppe gehört, Noten unter ,ausreichend" vorliegen.

Hoffe, das hilft Dir weiter.
Grüße aus dem Norden!

Hallo Asco!
Ich bin Lehramtsstudentin in Bayern und ich kann dir nur sagen wie es hier bei uns läuft, ich
denke diesbezüglich wird es bei dir nicht anders sein. Generell wirst du nicht versetzt sobald
du mindestens zwei mal die 5 oder eine 6 hast! Welche Noten man da in den anderen
Fächern hat, spielt dabei keine Rolle. Sorry! Ich wünsch dir viel Glück die Noten
auszugleichen und dass du das Jahr schaffst!
Beste Grüsse,
schneggle86

Hi, mein problem ist folgendes, ich stehe in der

schule

momentan sehr schlecht in mathe und geschichte und

werde

warscheinlich 2 fünfen auf dem jahreszeugnis

bekommen.ich bin

momentan 10.klasse Gymnasium in Rheinland Pfalz.und

mich würde

interessieren ob ich diese noten mit anderen fächern
ausgleichen kann und somit versetzt werde. meine

aktuellen

noten sind Deutsch 4 , Englisch 3, Französisch 4 ,

Mathe 5 ,

Sport 1, Physik 2 , chemie3 ,bio 3, geschichte 5,musik

3 ,

Kunst 3 , Sozialkunde 3, Erdkunde 2 und Religion 2.

Sorry aber ohne viel nachzudenken springt mir direkt
deine 4 in Französisch und Deutsch ins Auge. Das ist
gar nicht gut.Du brauchst im Hauptfach 2 3er um eine 5
auszugleichen. Im Nebenfach also Geschichte sehe ich
gar keine Probleme schon aus dem Grund das du in Sport
eine 1 hast. Du steckst so ziemlich in der Klemme würde
ich sagen. Gib dein bestes jetzt ,frag nach Referaten
nach und bemühe dich. Meistens sind die Lehrer dann
noch gewillt eine 4- draus zu machen

Hi Asco443!
Du hast in einem Hauptfach eine 5 und in einem wichtigen Nebenfach. Jetzt gibt es neue Versetzungsbestimmungen. Die besagen, dass man mit einer Note 5 in einem Hauptfach versetzt werden kann, wénn man zum Ausgleich gute Noten(1,2,3)vorallem in den anderen Hauptfächern hat( Nebenfächer gelten auch). Nach dieser Regelung hättest du eine sehr gute chance, versetzt zu werden. Doch diese Bestimmungen gelten in Sacsen- anhalt, und ich weiß nicht ob das in deinem Bundesland auch der Fall ist.
Am besten informierst du dich bei deinem Klassenlehrer.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte und ich bedanke mich für dein Vertrauen.

Liebe Grüße,
Jade* ( homepage: desinerin.npage.de für weitere Fragen)

Sorry, war WE nicht da… hast du schon mal gegoogelt?
Oder frag doch einfach noch mal auf dem Sekretariat nach, wer dir dazu was sagen kann. Oder Euer Vertrauenslehrer, die stehen doch auf jeden Fall für so etwas zur Verfügung Viel Erfolg!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

tut mir leid, aber so genau kenne ich mich damit nicht aus, ich kann dir daher nicht weiterhelfen.
viel grüße

Hallo,
ich bin in Bayern Grundschullehrerin. Weil die Versetzungsbestimmungen in jedem Bundesland anders sind, kann ich Dir leider keine Auskunft geben.
Es gibt aber sicher auch in Rheinland-Pfalz Beratungslehrer oder eine Schulberatungsstelle. Dort kannst Du sicher die Auskunft bekommen, die Du brauchst.
Ich wünsche Dir alles Guten und viel Erfolg!