Versetzung Schwerbehinderter

^Kann ein Schwerbehinderter mit GdB 100%nach 1,5 Jahren Krankheit, geringerer Qualifikation und 30 Jahren zugehörigkeit,in eine andere Filiale versetzt werden, die 18 km weiter entfernt ist?
Hat der Betriebsrat die Möglichkeit zu widersprechen?

Hallo,

das lässt sich nicht beantworten ohne

  1. einen Blick in den Arbeitsvertrag (fester Arbeitsort vereinbart?)
  2. Kenntnis der Art und Weise der Versetzung (Weisungsrecht oder Änderungskündigung, für letztere müsste das Integrationsamt eingeschaltet worden sein) und
  3. Hintergrund der Versetzung (welche Gründe? Fällt die Tätigkeit in Filiale A weg und gibt es auch keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit in Filiale A, dann ist es durchaus möglich, auch bei einem GdB von 100% einen Behinderten zu versetzen)
  4. Kenntnis der Art der Behinderung, denn wenn wir hier von einem Rollstuhlfahrer reden, der sowieso mit dem Auto kommt, ist es etwas anderes als ein Epileptiker, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt.

VG
EK

im Arbeitsvertrag steht, ist in anderen Filialen einzusetzen.
Vom Weisungsrecht wurde Gebrauch gemacht
es sind mehrer Automarken in dem betreffenden Haus dazubekommen, es fehlen die entsprechenden Qualifikationen.
Es liegen Beschwerden im Bewegungsapparat und eine überstandene Krebs-chemo vor.
Er fährt jetzt 22 km mit dem Auto, vorher 4km mit dem Rad.

Danke für die Antwort.

dann wüsste ich nichts, was dagegen spricht

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dann wüsste ich nichts, was dagegen spricht

zB die Einhaltung der Pflichten des AG aus § 84 Abs. 1 SGB IX ???
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Und wenn das IA tatsächlich nicht beteiligt wurde, wäre das für den BR ein Widerspruchsgrund.
Der Fall zeigt wieder mal, wie notwendig für einen BR eigene Kenntnisse des SGB IX sind, unabhängig davon, ob es im Betrieb eine SBV gibt oder nicht.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wydo,

da der Artikel von Wolfgang mit dem Gesetzestext hinterlegt ist,gibt es dem normalerweise nichts hinzu zu fügen,

aber mal aus der Praxis betrachtet:

der Grad der Behinderung zu 100 besteht laut Aussage nur auf die
Krebserkrankung(und wahrscheinlich nur auf 2Jahre begrenzt).
Die Erkrankung wird hoffentlich nach dieser Zeit überwunden sein,
Grad der Behinderung dann bei 0.

Der Arbeitgeber erinnert sich an die „konstrutive“ Mitarbeit des Angestellten und wird sich dem bald entledigen.

Besser:

Rückspache mit AG über den Zeitraum der Versetzung.
Versetzung oder vorläufige Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz?
Da neues Aufgabengebiet,mehr Lohn?

Fazit:
Mit dem Fahrrad 4km oder mit dem Auto 20km ist zeitmässig und
körperlich anstrengend fast gleich,nur ist der Unterhalt eines Rades gegenüber eines PKW wesentlich geringer.

LG Bollfried

Vielen Dank für alle Antworten, haben mir geholfen!!

Hallo Bollfried,

kleine Korrektur.

der Grad der Behinderung zu 100 besteht laut Aussage nur auf
die
Krebserkrankung(und wahrscheinlich nur auf 2Jahre begrenzt).
Die Erkrankung wird hoffentlich nach dieser Zeit überwunden
sein,
Grad der Behinderung dann bei 0.

Üblicherweise sinkt der Grad der Behinderung danach um 40, d.h. es verbleibt eine Schwerbehinderung von 60 Grad. Ob dies für 15 Jahre oder länger gilt weiss ich nicht.

Gruß
Carlos

Hallo Carlos,

leider ist es bei den mir bekannten Fällen nicht so,da die Begründung an das Versorgungsamt,auf Nachfrage,nach erfolgter „erfolgreicher“ Krebstherapie dann da lautet:

„…Von einer belastungsabhängigen Einschränkung des Patienten nach erfolgter Therapie ist abzusehen…“

Was der jeweilige Sachbearbeiter aus dieser Information heraus liest
entzieht sich meiner Kenntniss.

Da die Personen(die ich kenne)sich meist weit jenseits des Rentenalters befinden,sind sie in der Regel bestrebt sich im Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was dann nach solch einer Mitteilung des Rententrägers bzw. der KK in deren Köpfen vor sich geht möchte ich nicht einmal erahnen.

LG Bollfried

PS:Wie gesagt,im normalen Leben ist nichts so wie es scheint.