Hallo!
Ich lebe und lerne in NRW (Regierungsbezirk Düsseldorf) und besuche ein Weiterbildungskolleg, an dem ich mein Abitur nachholen will. Mein Problem ist jetzt die Versetzung vom zweiten (Einführungsphase) ins dritte Semester (Qualifikationsphase). Ich habe sowohl in Mathematik als auch in Latein die Note Mangelhaft erhalten und habe jetzt in Mathe eine schriftliche und mündliche Nachprüfung abgelegt, die ich leider abermals nicht bestanden habe. Von Seiten der Schule wird argumentiert, dass, - obwohl ich beide Defizite ausgleichen könnte - Latein als Hauptfach gilt und ich deshalb die Nachprüfung ablegen musste. Nach Nichtbestehen der Prüfung stellt sich mir jetzt die Frage (da meine gesamte Existenz irgendwie an dieser Schule hängt), ob ich Widerspruch gegen die Nachprüfung bzw. gegen die Entlassung von der Schule einlegen kann, da sich in der Prüfungsordnung (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…) keine Angabe zur Versetzungsrelevanz des Fachs Latein findet (§24 Abs.3).
Meine konkrete Frage lautet nun: Reicht das, um die Notwendigkeit einer Nachprüfung anzuzweifeln und somit den Widerspruch zu begründen oder hätte ich das lieber vor Ablegen der Prüfung tun sollen?
Vielleicht hat ja jemand einen nützlichen Tipp
LG,
chika