Versetzung trotz zwei fünfen

Hallo :smile:
habe da mal eine frage, da ich auch nach langem suchen noch nicht das richtige gefunden habe.
Hat jemand eine Ahnung ob ich auf einem allgemeinen Gymnasium in Baden - Württemberg von der 11 in die 12 Klasse versetzt werde, mit den Hauptfachnoten: 5,5,4,3 und 2?
insgesamt gäbe das einen Schnitt von 3,8 der für die Versetzung ja normalerweise reichen würde. Ich weiß allerdings nicht genau, wie das mit dem ausgleichen wird.
(eine 5 und die 4 fallen nächstes jahr weg :wink:)

Hallo,
du müsstest nach der Versetzungsordnung für Ba-Wü suchen, aber, um das abzukürzen, meine Ansicht:
Leider braucht man zweimal die Note 2 in Kernfächern, um zweimal 5 im Kernfach auszugleichen. Wenn noch eine Nichtkernfachfünf dazukommt, ist kein Ausgleich möglich (außer bei Kunst, Musik, Sport).
Gruß
mitzisch

… aber setze dich, wenn du eine Nichtversetzung befürchtest, unbedingt baldmöglichst mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin in Verbindung!

Hallo,

soweit ich weiß, kann man hier in NRW eine 5 im Hauptfach durch eine 3 in einem anderen Hauptfach kompensieren. Bin da aber nicht ganz sicher.

Also besser im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachschlagen :wink:

LG
sine

Hallo,

§ 1
Versetzungsanforderungen
(1) In die nächsthöhere Klasse werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen solche Schüler versetzt, (…)

(2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis

(…)
4.
die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können

b)
die Note »mangelhaft« in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,

Du brauchst als 2 Kernfach2er.

Gruß

Hi,

entweder hab ich mich verlesen oder du dich verguckt… er hat zwei 5er und einen 2er, und wenn der 2er wirklich in einem Hauptfach ist, müßte es für den Notenausgleich reichen und er versetzt werden.
Allerdings ist es in Bayern so, dass der Notenausgleich kein automatismus ist, die Konferenz muss darüber diskutieren und kann den ausgleich auch verweigern.

die Franzi

Hi,

entweder hab ich mich verlesen oder du dich verguckt… er hat

Du hast dich verlesen, bzw. ich habe die Verordnung so stark gekürzt, dass sie vielleicht widersprüchlich sein kann.

zwei 5er und einen 2er, und wenn der 2er wirklich in einem
Hauptfach ist, müßte es für den Notenausgleich reichen und er
versetzt werden.

2 Hauptfachfünfer gehen nur mit 2 Hauptfachzweier. Punkt, das ist mein jährliches Geschäft hier in BW.

Allerdings ist es in Bayern so, dass der Notenausgleich kein
automatismus ist, die Konferenz muss darüber diskutieren und
kann den ausgleich auch verweigern.

Den Ausgleich können wir nicht verweigern, aber man kann eine Versetzung auf Probe machen, mit Nachprüfung in den entsprechenden Fächern. Allerdings nicht am Ende der Klasse 11. Das ist so und bedarf keiner Nachfrage.

Gruß
M.

P.S. Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie länderspezifische Antworten immer wieder kommentiert werden müssen, dass es in NRW oder Bayern oder Sachsen-Anhalt oder sonstwo wo anders sei.

1 Like

Hallo,
vermutlich muss der Kandidat - wie hier in RLP auch - BEIDE 5er ausgleichen um versetzt zu werden, kann er aber im vorliegenden Fall nicht.
Gruß Orchidee