Hallo Freunde!!
Ich habe mal eine Frage. Ein Bekannter von mir ist derzeit bei
der Bundeswehr als EDV-Unteroffizier eingesetzt. Er hat noch eine sogenannte Restdienstzeit von vier oder sechs Jahren. Wie er sagte, wolle er, um hinterher bessere zivile Eingliederungschancen zu haben, schon waehrend seiner Dienstzeit ein Abendstudium beginnen, welches derzeit nur in einer bestimmten deutschen Stadt moeglich ist (ich bitte Euch zu akzeptieren, wenn ich hier sein Anonymitaet zu wahren suche). Leider kann er jedoch dieses Studium nicht antreten, weil er dafuer taeglich einen Weg von ca. 230km bewaeltigen muesste - wobei die Bundeswehr diese Hin-und-Her-Entfernung als „Heimatnah“ betrachtet (was man beim Bund auch immer als „Heimatnah“ betrachten moechte - so ist es im globalen Massstab sicherlich Heimatnah und nah seiner Heimat Deutschland ist es wohl auch), aber sie unterscheidet hier wohl bewusst zwischen Wohnortsnah und Heimatnah…fuer alle Zukuenftigen
!!DRAUF ACHTEN!!. Aber dies nur am Rande. Natuerlich ist eine derartige Strecke nicht taeglich zu bewaeltigen - schon die anfallenden Fahrtkosten wuerden allein den Gedanken zu einem Verbrechen an seinen persoenlichen Finanzen machen. Wesentlicher ist jedoch, dass sich so Schwierigkeiten einstellen, die ihm tatsaechlich einen - darueber hinaus auch noch eigenfinanzierten - fruehzeitigen Studienbeginn unmoeglich machen, was sich uebrigens sodann auch nachteilig auf seine anschliessende Berufssituation auswirken WIRD. Meine Frage an Euch ist nun, ob er in seinen Versetzungantraegen Formulierungen und Rechtsklauseln anbringen kann, die eine Ablehnung nahezu ausschliessen? Da es sich auch bei der Bundewehr um eine Behoerde handelt, wird auch sie in ihren Einzelbereichen mit Gewissen Momenten zu tun haben, die ihr die Haende binden. Sonst sind den Aemtern immer an irgendwelchen Stellen die Haende gebunden. Was soll er schreiben…irgendwelche triftigen Begruendungen…muessen ja nicht unbedingt wahre Begruendungen sein. Wir benoetigen daher einen guten, saftigen Grund, der ein Ablehnung unmoeglich macht, da sein Studium schon im Juli beginnt. Oft genug versucht hat er es schon. Leider ist auch mittlerweile ein Level erreicht, bei dem er leider nicht mehr der Beliebteste ist - eben aufgrund einiger Gesuche. Also, einmal kann er sich´s vielleicht noch erlauben, aber dann sollte es wirklich dringend klappen. Er will ja nur studieren. Vielen Danke, Freunde!!
Euer tigger