Versetzungen beim Bund

Hallo Freunde!!

Ich habe mal eine Frage. Ein Bekannter von mir ist derzeit bei
der Bundeswehr als EDV-Unteroffizier eingesetzt. Er hat noch eine sogenannte Restdienstzeit von vier oder sechs Jahren. Wie er sagte, wolle er, um hinterher bessere zivile Eingliederungschancen zu haben, schon waehrend seiner Dienstzeit ein Abendstudium beginnen, welches derzeit nur in einer bestimmten deutschen Stadt moeglich ist (ich bitte Euch zu akzeptieren, wenn ich hier sein Anonymitaet zu wahren suche). Leider kann er jedoch dieses Studium nicht antreten, weil er dafuer taeglich einen Weg von ca. 230km bewaeltigen muesste - wobei die Bundeswehr diese Hin-und-Her-Entfernung als „Heimatnah“ betrachtet (was man beim Bund auch immer als „Heimatnah“ betrachten moechte - so ist es im globalen Massstab sicherlich Heimatnah und nah seiner Heimat Deutschland ist es wohl auch), aber sie unterscheidet hier wohl bewusst zwischen Wohnortsnah und Heimatnah…fuer alle Zukuenftigen
!!DRAUF ACHTEN!!. Aber dies nur am Rande. Natuerlich ist eine derartige Strecke nicht taeglich zu bewaeltigen - schon die anfallenden Fahrtkosten wuerden allein den Gedanken zu einem Verbrechen an seinen persoenlichen Finanzen machen. Wesentlicher ist jedoch, dass sich so Schwierigkeiten einstellen, die ihm tatsaechlich einen - darueber hinaus auch noch eigenfinanzierten - fruehzeitigen Studienbeginn unmoeglich machen, was sich uebrigens sodann auch nachteilig auf seine anschliessende Berufssituation auswirken WIRD. Meine Frage an Euch ist nun, ob er in seinen Versetzungantraegen Formulierungen und Rechtsklauseln anbringen kann, die eine Ablehnung nahezu ausschliessen? Da es sich auch bei der Bundewehr um eine Behoerde handelt, wird auch sie in ihren Einzelbereichen mit Gewissen Momenten zu tun haben, die ihr die Haende binden. Sonst sind den Aemtern immer an irgendwelchen Stellen die Haende gebunden. Was soll er schreiben…irgendwelche triftigen Begruendungen…muessen ja nicht unbedingt wahre Begruendungen sein. Wir benoetigen daher einen guten, saftigen Grund, der ein Ablehnung unmoeglich macht, da sein Studium schon im Juli beginnt. Oft genug versucht hat er es schon. Leider ist auch mittlerweile ein Level erreicht, bei dem er leider nicht mehr der Beliebteste ist - eben aufgrund einiger Gesuche. Also, einmal kann er sich´s vielleicht noch erlauben, aber dann sollte es wirklich dringend klappen. Er will ja nur studieren. Vielen Danke, Freunde!!

Euer tigger

Wir benoetigen

daher einen guten, saftigen Grund, der ein Ablehnung
unmoeglich macht, da sein Studium schon im Juli beginnt

Da muß ich dich leider enttäuschen. Was für Behörden gelten mag, gilt für die Bundeswehr noch lange nicht. Da gibt es einige Verordnungen/Gesetze, die der Bw einen erheblichen „Freiraum“ gewähren. Das Soldatengesetz ist so ein Beispiel.

Ein Soldat hat kein Anrecht auf eine bestimmte Verwendung oder Dienstort! Die Bw kann jeden Soldaten dahin versetzen, wo er gerade gebraucht wird. Allerdings ist dies die letzte Alternative und wird nur in besonderen Lagen angewandt.

Dein Kumpel soll mal mit seinem Chef reden, ob eine Versetzung nicht möglich ist. Dann soll er noch mit dem Berufsförderungsdienst reden, ob es nicht andere Ausbildungsangebote gibt.

Hallo!

Er hat angeblich schon mit seinem Chef gesprochen, welcher auch
verstaendnis zeigt, jedoch anmerkt, dass er im Interesse der Einheit wohl einen „gleichwertigen und gleichzeitigen Ersatzmann“
fordert. Kann man auch irgendwo verstehen, weil er wohl auch sagte, es sei heutzutage schwer, irgendwo einen Unteroffizier heranzuzaubern, der nicht erst wieder komplett neu eingelernt werden muss. Da ich mich aus Studiengruenden auch etwas mit dem Recht beschaeftige, habe ich mir - wie Du es bereits beschrieben hast - das deutsche Soldatengesetz aus dem Internet runtergeladen. In Anlehnung daran kann ich erkennen, dass es nicht ausserordentlich schwer sein duerfte, der Verpflichtung per ordentlicher Kuendigung zu entkommen und somit das Dienstverhaeltnis vorzeitig, gaenzlich und ehrenhaft zu beenden.
Dass sich daraus natuerlich finanzielle Nachteile ergeben, liegt auf der Hand. Dies ist aber wohl in seinem Falle dann der Preis fuer ein zivil zu begehendes Studium. Ich habe ihm angeraten, entsprechend des Wertmasses, das ein vorzeitig begonnenes Studium fuer ihn hat, im Notfall diese Variante anzustreben. Bei den britischen Streitkraeften werden Kuendigungen umgehend akzeptiert und handfest gemacht (ausser bei Offizieren). Ich denke, das deutsche Soldatengesetz macht Aehnliches moeglich. Oder bist Du anderer Ansicht? Leider weiss ich uebrigens nicht genau, was des Berufsfoerderungsdienst ist.
Viele Gruesse, tigger

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Hallö Tigger,

wie unten schon erwähnt wurde, nicht ganz einfach die Sache. Formulierungen und Begründungen für ein Versetzungsgesuch kann er viele schreiben, stellt die Bw keine Plannstelle zur Verfügung, wird er nicht versetzt. Die Stellenverschiebung- und besetzung in der Bundeswehr ist ausserordentlich eng gesetzt. Für jeden zu Versetzenden muss eine Planstelle beschafft werden, entweder durch Neueinrichtung oder Verschiebung. Dann muss ein gleichwertiger Ersatz für die Herkunftstruppe beschafft werden, was wiederum bei einer weiteren Truppe Ersatz und Verschiebung erforderlich macht. Bei einer Ablehnung einer Versetzung bleibt eigentlich nur die regelmässige Wiederholung des Gesuches. Alternativ wäre die Möglichkeit einer Laufbahnänderungen, heisst vom EDV-Uffz zum S1-Uffz zum Beispiel.

Was mir zu meiner Zeit als S1 immer wieder aufgefallen ist, dass Versetzunggesuche von Soldaten, die länger als nur den GWD leisten, oft abgelehnt wurde. Das liegt daran, dass Plan-Stellen in der Bundeswehr in allen Dienstgradgruppen (bei Mannschaften ab Hauptgefreiten) fast immer an Dienstgrade gebunden sind, bei einer Beförderung vom Oberleutnant zum Hauptmann ist betreffender Soldat von einem Stab in einen anderen eines anderen Standortes gewechselt. Dies erschwert die „normale“ Versetzung anderer Soldaten erheblich.

Was das Studieren betrifft: Jedem SaZ und Berufsoldaten wird bereits lange Zeit vor Dienstzeitende eine Berufsförderung zur Wiedereingliederung angeboten, heisst, meisst 2 Jahre vor Ende der DZ kann er den Dienst in seiner Truppe beenden und sich Studium und/oder Aus-/weiterbildung widem, und das auf Kosten der Bw. Unwieweit diese Möglichkeiten schon früher genutz werden kann, sollte er sich beim zuständigen Offizier bzw. Unteroffizier erkundigen (meisst ist dafür der S1 im Stab zuständig).

Konnte sicher nicht viel weiterhelfen, nur so zur Info halt…:wink:

CIAo
Reiko

Noch ein Gedanke
Hallo,
falls es bei deinem Freund mit der Versetzung nicht klappt, könnte er auch zuerst einn Studium an der FernUni Hagen (http://www.fernuni-hagen.de) aufnehmen. Das ist eine Gesamthochschule, also mit FH-gleichen und Uni-gleichen Studiengängen. Die Studiengebühren belaufen sich auf DM 180 bis etwa DM 400 / Semester. Das Studium kann dort berufsbegleitend Teilzeit oder Vollzeit durchgeführt werden.
Nach Beendigung der Dienstzeit kann er an eine andere Präsenzuniversität in Deutschland wechseln und dort seinen Abschluss machen (oder natürlich an der FernUni abschliessen).

Vor der Pendelei über 230 km würde ich abraten. Ich hatte zwar einen Kommilitonen, der ein Studium in ähnlicher Situation erfolgreich durchgezogen hat, allerdings war er als Arzt Hauptmann und konnte sich wohl mehr Freiheiten rausnehmen.

Grüsse Rossi

verstaendnis zeigt, jedoch anmerkt, dass er im Interesse der
Einheit wohl einen „gleichwertigen und gleichzeitigen
Ersatzmann“
fordert. Kann man auch irgendwo verstehen, weil er wohl auch
sagte, es sei heutzutage schwer, irgendwo einen Unteroffizier
heranzuzaubern, der nicht erst wieder komplett neu eingelernt
werden muss.

Die Argumente bringt jeder Chef an. Gute Leute läßt man nicht gerne ziehen. Ausnahme, es kommt eine Förderung in Frage. Dann beißt man auch als Chef in den sauren Apfel.

Zum Thema Kündigung:
Wenn Dein Freund „Soldat auf Zeit“ ist, besteht die Möglichkeit,
seine Dienstzeit herabzustufen. Z.B. von 8 auf 6 Jahre. Hier gibt aber auch der Personlbearbeiter (S1) Auskunft.

Wenn er Berufssoldat ist, kann er und bestimmten Voraussetzungen auch kündigen. Hier gibt wiederum der S1 Auskunft (bin selbst kein Personalführer). Hierbei ist jedoch zu beachten, daß die Rentenansprüche dann nur nach dem Durchschnittsbruttogehalt berechnet werden. Da Soldaten - außer der normalen Lohnsteuer - keine Sozialbeiträge zahlen, liegt das Durchschnittsbrutto natürlich einiges unterhalb eines zivilen Arbeiters/Angestellten.
D.h. er verliert Rentenansprüche. Je nach Alter Deines Freundes muß er sich dementsprechend absichern.

Berufsförderungsdienst:
Jedem Zeitsoldaten steht - abhängig von der Verpflichtungszeit - eine sogenannte Berufsförderung zu, wo er sich zivilberuflich weiterbilden kann. Bei 12Jahren Verpflichtungszeit stehen im IMHO 3 Jahre Ausbildung zu (welche die Bw finanziert), wo bei die ersten zwei Jahre bereits auf die Dienstzeit angerechnet werden (er macht also tatsächlich nur 10 Jahre seinen Dienst in der Truppe). Er stehen ihm alle Möglichkeiten offen. Peter Hoffmann, der Wagner-Tenor, hat sein Gesangsstudium während dieser Zeit gemacht.

Da Dein Freund Unteroffizier ist, kann ich ihm nur Raten, bevor er irgendwelche Anträge verfasst, doch mit seinem Spieß zu reden.
Dieser sollte mit dem S1 entsprechende Informationen über eine Versetzungsmöglichkeit herausfinden können. Nächster Anlaufpunkt ist der Berufsförderungsdienst. Die Adresse hängt in jeder Kompanie am „Schwarzen Brett“ (sollte sie zumindest). Wenn nicht, hilft auch hier der Spieß weiter.

Zum Thema Rente bei Kündigung, gibt der Sozialdienst Auskunft. Adresse kennt ebenfalls der Spieß.

Wie gesagt: Ein Recht auf Versetzung an einen Wunschstandort gibt es nicht. Es wird aber jeder Vorgesetzte sein möglichstes tun, bei ensprechend vorgetragenem Sachverhalt, ihm zu helfen.

Hi RoS!

Vielen Dank fuer den tollen Hinweis. Ich habe mir die Seite
bereits mal angeschaut und ihm bereits die entsprechende Info
zugemailt.

Vielen Dank, RoS!!

Gruss, tigger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Reiko!

Wie immer, triffst Du genau den Punkt. Genau so hat er ebenfalls
alles erlaeutert. Ich denke, die Problematik ist doch eher ziemlich kompliziert.

Bei ihm kommt noch hinzu, dass er bei der Marine. Er steht vor dem Problem, dass er haeufig unterwegs ist und so in Sachen Studium kaum was geklaert bekommt. Ich war ja auch haeufig aus See, aber ich habe zuvor noch eine Berufsausbildung gemacht und bin dann nach meiner Militaerzeit direkt ins Studium gegangen. Er
hat scheinbar den Fehler gemacht, nach dem Abi direkt fuer eine Verpflichtungszeit von acht Jahren zum Bund zu gehen. Jetzt ist ihm natuerlich daran gelegen, wenn er mit 27 Jahren entlassen
wird, nicht als Opa ins Studium zu gehen, sondern dann schon lieber im fortgeschrittenen Grade. Naja, irgendwie kriegt man alles hingebogen.

Bis denn,

tigger

Hi W. (wie soll ich Dich bloss ansprechen?? :wink:),

Du kennst Dich wirklich sehr gut aus. Vielen Dank ausserdem fuer die Erklaerung des „Berufsfoerderungsdienstes“. Ich moechte Dich etwas fragen. Wie wuerde es den aussehen, wenn er, sich in tatsaechlich raeumlicher Naehe seines Studienortes fuer einen zivilen Arbeitsplatz bewerben wuerde, der ihm ein Studium sodann ermoeglichen wuerde. Schliesslich geht es in seinem Falle auch ums Alter. Wenn er entlassen wird, dann ist er siebenundzwanzig.
Alles was er dann hat, das waere sein Abi. Er muesste mit 27 Jahren ins erste Semester. Eine EDV-Firma hat ihm jetzt kuerzlich schriftlich zugesagt, sie wuerden ihn, wenn er bis zum 01.10.2001 seine Dienstentlassung erwirken koennte, auf unbefristete Zeit einstellen und es wuerde ihm Zeit zur Absolvierung eines Abendstudiums zur Verfuegung stellen. Das heisst, die Arbeitszeiten sind flexibel - eine Stoerung des Studiums wuerde es nicht geben. Ich muss bemerken, dass mein Bekannter Eine Verpflichtungszeit von acht Jahren mit der Bundeswehr vereinbart hat. Er ist Obermaat. Haette eine Kuendigung - aus den bezeichneten Gruenden - aussicht auf Erfolg?

Vielleicht weisst Du da ja was.

Viele Gruesse,

tigger

Anfangsfehler
Hallö Tigger,

es ist ein Fehler, den viele „frische“ Abis machen, gleich nach Abschluss dieses zum Bund gehen. Bei GWDL fällt das wegen der paar Monate nicht ins Gewicht, aber als Abiturient SaZ, da hätte er sich besser für Offz-Laufbahn entschieden, das Studim hätt er jetzt schon fast hinter sich. Nun denn, er hat noch ein bissel Zeit, und wie Du sagtest, das bekommt man schon hingebogen, zumal die Bundeswehr keinen SaZ entlässt, ohne ihm eine Absicherung für den (Wieder-)Eintritt ins Berufsleben mitzugeben…:wink:

CIAo
Reiko

Wieder hallö Tigger,

er soll beim Kompaniechef einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, logischerweise mit ausführlicher Begründung, wegen meiner persönliche Gründe etc. ect. Dazu benötigt er auch eine Bestätigung über die Möglichkeit, in dieser Firma eingestellt zu werden.

Good Luck

Reiko

Wie wuerde es den aussehen, wenn

er, sich in tatsaechlich raeumlicher Naehe seines Studienortes
fuer einen zivilen Arbeitsplatz bewerben wuerde, der ihm ein
Studium sodann ermoeglichen wuerde. Schliesslich geht es in
seinem Falle auch ums Alter. Wenn er entlassen wird, dann ist
er siebenundzwanzig.

Er soll sich schnellstens mit seinem Personalführer (S1) und dem Berufsförderungsdienst zusammensetzen. Es gibt auch die Möglichkeit, daß er seine Ausbildung bei dieser Firma macht. Und der Bund bezahlt dann die Firma dafür. Das gilt natürlich nur, wenn er seine Verpflichtungszeit zuende macht. Aber so, wie ich es von hier aus einschätze, dann ist es wohl besser er versucht, seine Verpflichtungszeit herabzusetzen und die Bw zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu verlassen…

Wenn er aber so ein DV-Crack ist, gibt es noch eine ganz andere Möglichkeit. Da muß er sich wiederum vom S1 beraten lassen. Er soll versuchen, in die Offizier-Laufbahn (Truppendienst) zu wechseln. Dann macht er seinen Informatiker bei einer Bundeswehr-Universität… :smile:

Alles was er dann hat, das waere sein Abi. Er muesste mit 27
Jahren ins erste Semester. Eine EDV-Firma hat ihm jetzt
kuerzlich schriftlich zugesagt, sie wuerden ihn, wenn er bis
zum 01.10.2001 seine Dienstentlassung erwirken koennte, auf
unbefristete Zeit einstellen und es wuerde ihm Zeit zur
Absolvierung eines Abendstudiums zur Verfuegung stellen. Das

Wie bereits gesagt: S1 fragen. Ich bin kein Personalführer…

Genau
Hallö,

Er soll sich schnellstens mit seinem Personalführer (S1) und
dem Berufsförderungsdienst zusammensetzen. Es gibt auch die
Möglichkeit, daß er seine Ausbildung bei dieser Firma macht.
Und der Bund bezahlt dann die Firma dafür. Das gilt natürlich
nur, wenn er seine Verpflichtungszeit zuende macht. Aber so,
wie ich es von hier aus einschätze, dann ist es wohl besser er
versucht, seine Verpflichtungszeit herabzusetzen und die Bw
zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu verlassen…

Das empfehle ich auch. Da…

Wenn er aber so ein DV-Crack ist, gibt es noch eine ganz
andere Möglichkeit. Da muß er sich wiederum vom S1 beraten
lassen. Er soll versuchen, in die Offizier-Laufbahn
(Truppendienst) zu wechseln. Dann macht er seinen Informatiker
bei einer Bundeswehr-Universität… :smile:

…ein Wechsel in die Offizierslaufbahn zu diesem (beschriebenen) Zeitpunkt unweigerlich eine Verlängerung der Dienstzeit mit sich bringt. Inwieweit er dies will, ist eine andere Sache. Zumal es mittlerweile leichter ist, DZ-Verkürzung zu erreichen als eine Laufbahnänderung.

Alles was er dann hat, das waere sein Abi. Er muesste mit 27
Jahren ins erste Semester. Eine EDV-Firma hat ihm jetzt
kuerzlich schriftlich zugesagt, sie wuerden ihn, wenn er bis
zum 01.10.2001 seine Dienstentlassung erwirken koennte, auf
unbefristete Zeit einstellen und es wuerde ihm Zeit zur
Absolvierung eines Abendstudiums zur Verfuegung stellen. Das

Wie bereits gesagt: S1 fragen. Ich bin kein Personalführer…

Eine DZ-Verkürzung hat leider den Nachteil, dass dann kein/ bzw. nur bedingt Anspruch auf Berufsförderungsdienst besteht. Aber wenn er sich seiner Sache sicher ist und der Arbeitgeber auch die Möglichkeit einräumt, das Abendstudium zu machen, sollte er die Bw verlassen. Es ist jetzt davon abhängig, wie lang seine DZ noch ist. U.U. wird im auch schon jetzt BFD angeboten, aber dies kann und muss er wirklich vor Ort mit dem S1-Offz und dem S3-BFD abklären…:wink: Das wäre finanziell natürlich die günstigere Lösung, aber letztlich kann dies nur vor Ort in der Truppe geklärt werden…

CIAo
Reiko