Versetzungsrelevante 5 auf dem Zeugnis ?

Im Halbjahreszeugnis eine 5 dann folgte kein
Blauer Brief , jetzt leider im Abschlusszeugnis wieder eine 5 (English ).

Ist diese 5 Versetzungsrelevant auch ohne blauen Brief ?
Oder reicht die 5 im Halbjahreszeugnis schon als Warnung , rein gesetzlich und juristisch gesehen .
Gymnasium 8. Klasse

Hallo,

Im Halbjahreszeugnis eine 5 dann folgte kein
Blauer Brief , jetzt leider im Abschlusszeugnis wieder eine 5
(English ).

Das kommt häufig vor.

Ist diese 5 Versetzungsrelevant auch ohne blauen Brief ?

Selbstverständlich.

Oder reicht die 5 im Halbjahreszeugnis schon als Warnung ,
rein gesetzlich und juristisch gesehen .

Ja.

Gymnasium 8. Klasse

Bundesland fehlt.

Gruß
MklMs

Hallo Tina,

(Anrede ist hier im Forum üblich)

Im Halbjahreszeugnis eine 5 dann folgte kein
Blauer Brief , jetzt leider im Abschlusszeugnis wieder eine 5
(English ).

Ist diese 5 Versetzungsrelevant auch ohne blauen Brief ?

Ich weiß ja nicht, wo Du lebst, aber diese Frage erstaunt mich einigermaßen. Da gab es schon im Halbjahrszeugnis eine Fünf in einen
versetzungsrelevanten Fach. Das ist doch eigentlich Botschaft genug.

Oder reicht die 5 im Halbjahreszeugnis schon als Warnung

Ja, was denn sonst? Und wie das zweite Halbjahr dann gelaufen ist, werden die Eltern doch hoffentlich mitbekommen haben.

rein gesetzlich und juristisch gesehen .
Gymnasium 8. Klasse

Du meinst also, eine Fünf sollte nur gelten dürfen, wenn ein blauer Brief als Warnung verfaßt worden ist? Bei dieser Logik komme ich nicht mit.

Viele Grüße

Iris

(Gruß ist hier im Forum auch üblich)

Hallo Tina,

ohne Bundesland ist alles schwierig.

Im Halbjahreszeugnis eine 5 dann folgte kein
Blauer Brief , jetzt leider im Abschlusszeugnis wieder eine 5
(English ).

Aber diese Frage ist so unvollständig:

Ist diese 5 Versetzungsrelevant auch ohne blauen Brief ?
Oder reicht die 5 im Halbjahreszeugnis schon als Warnung ,
rein gesetzlich und juristisch gesehen .
Gymnasium 8. Klasse

Englisch sollte überall ein Vorrückungsfach sein. Ohne zweite 5 (oder gar 6, aber da reicht eine) kenne ich es aber nicht, dass ein Schüler nicht versetzt werden kann.

Was also möchtest Du fragen?

Gruß, Karin

Vorrückungsfach
Moin,

bairisches Schulsprech ist echt gut, zum Vorrücktwerden. Den fugenlosen, amputierten Klass­leh­rer habt Ihr doch auch ;-»

Nimm’s bitte weder ernst noch persönlich!
Pit

Hi,

wenn die UP aus Bayern wäre, würde sie vermutlich die sogenannten Maiwarnungen meinen.

Dazu sagt das BayEUG: http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art75.htm

Die UP ist bereits über die 5 in Englisch nformiert worden und damit auch über die Gefährdung des Vorrückens (die GEfährdung besteht bereits bei einer Fünf).
Nachdem dieser Artikel nichts über den Zeitpunkt oder die Häufigkeit der Warnung steht, außer, dass sie erfolgen soll, reicht die eine Warnung im Halbjahr vollkommen aus. Dazu läßt sich noch vermuten, das minderjährige Schüler Noten unter 4 unterschreiben lassen müssen. Die Eltern müßten über die Noten also informiert sein und hätten sich damit ausrechnen können, wie die Lage aussieht.

Ganz abgesehen davon weist Artikel 75 ausdrücklich darauf hin, das das Kind auch dann sitzenbleibt, wenn die Schule keine Warnung versendet hat. (durch das Fehlen oder Vorhandensein des blauen Briefs wird das Kind ja weder dümmer noch schlauer)

Wie gesagt alles für den Fall, dass das Kind aus Bayrn sein sollte.

die Franzi

Hallo Franzi,

danke für die Klarstellung.

Meine Kenntnisse sind ja auch sehr alt (40-jähriges Abitur) bis alt (Tochter seit 1998 aus der Schule).

Da kann sich alleine deswegen schon viel geändert haben.

Gruß, Karin