Versicherer hat BUV gekündigt

Hallo,

ich hatte für ungefähr 3 Jahre eine BUV die mit einer Lebensversicherung gekoppelt war.
Wegen ein paar Unstimmigkeiten, die ich nun nicht weiter erläutern möchte, kündigte mir der Versicherer die Versicherung und bot mir an, den Rückkaufswert zu erstatten. Der würde aber nur ca. 34 Prozent von dem betragen, was ich eingezahlt habe.

Wie sehen nun meine Rechte aus? Schließlich habe nicht ich, sondern der Versicherer gekündigt.

Schon einmal vielen Dank für alle Antworten.

Hallo,

wenn die Kündigung unberechtigt ist, steht Ihnen der Rechtsweg offen.

Sie können eventuell auch erreichen, dass die LV bestehen bleibt und nur die BU gekündigt wird.

Ansonsten ist der RKW tatsächlich die korrekte Antwort auf die Kündigung

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

Hallo auch …

ich hatte für ungefähr 3 Jahre eine BUV die mit einer
Lebensversicherung gekoppelt war.

Du meinst wahrscheinlich eine BUZ, also Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Wegen ein paar Unstimmigkeiten, die ich nun nicht weiter
erläutern möchte, kündigte mir der Versicherer die
Versicherung und bot mir an, den Rückkaufswert zu erstatten.

Ich will meinem Doktor nicht sagen wie ich mich fühle aber er soll mir sagen welche Krankheit ich habe.

Wie soll das funktionieren?

Also, warum hat der Versicherer gekündigt? Es muß ja einen Grund dafür geben. Z.B. falsche Angaben bei Antragstellung, Nicht-Zahlung etc.?

Einfach so kann der Versicherer nicht kündigen.

Der würde aber nur ca. 34 Prozent von dem betragen, was ich
eingezahlt habe.

Also daraus schließe ich, dass es eine Kapital-Lebensversicherung ist, keine reine Risiko-Lebensversicherung und an diese ist dann die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt, richtig?

Wie sehen nun meine Rechte aus? Schließlich habe nicht ich,
sondern der Versicherer gekündigt.

Keine Ahnung, da ich nicht weiß warum der Versicherer gekündigt hat.

Schon einmal vielen Dank für alle Antworten.

Nur mal so: Man kann nicht erwarten bei Beendigung einer solchen Versicherung alle eingezahlten Beiträge zurückzubekommen.
Der Beitrag wird ja nicht komplett an die Seite gelegt sondern setzt sich aus einem Riskobeitrag zusammen für das Risiko vorzeitig zu versterben, einem Risikobeitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung und einem Sparanteil um die Kapitalleistung zum Ende der Laufzeit zu erreichen.
Das klingt ganz danach, dass der Sparanteil komplett erstattet werden soll und das klingt fair.
Der Risikoanteil kann nicht erstattet werden, der war ja für die Abdeckung o.g. Risiken und die sind (gottseidank) nicht eingetreten, also Du bist wohl nicht berufsunfähig geworden und auch nicht gestorben, oder?
Und Versicherungsschutz hattest Du in den drei Jahren…

Aber wie gesagt, das ist Stochern im Nebel.

Gruß Dirk

Hallo,

eine Versicherung kann eine BU kündigen wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht mehr zahlt.
Gleichzeitig muss aber dann auch die sogenannte beitragsfrei BU-Rente durch die zu kurze Versicherungsdauer nicht erreicht werden.
Manche Versicherungen stellen eine BU erst beitragsfrei, wenn mindestens 100,-€ Rente erreicht sind.

Eine andere Möglichkeit ist die vorvertragliche Anzeigepflicht.
Hier kann es Probleme geben, wenn die Gesundheitsfragen im Antrag nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Wenn man beispielsweise durch ein Rückenleiden berufsunfähig wird aber nicht angegeben hat dass man unter Migräne leidet ist die Versicherung frei von der Leistung also zahlt kein Geld.
Leider liegt das zu 99% an dem Versicherungsvertreter. Viele meine dass man „Kleinigkeiten“ nicht angeben muss.
Auch könnte dann ein Antrag abgelehnt werden und es gibt keine Provision.

Mein Tipp:
Anwalt aufsuchen oder Verbraucherzentrale befragen zu Deinem Problem.
Gruß
Franjo

Hallo,

gar keine Rechte.
Eine BUV gekoppelt mit einer LV ist extrem schlecht.
Vom monatlichen Beitrag wir die BUV, Provision, Gebühren etc. bezahlt, der rest fließt in die LV. Da kann es schon sein, dass nur noch 34% herauskommen.

Gruß
Chris

Hallo kristin.harms3,

das Recht zu kündigen haben beide Seiten und das Ergebnis ist das Gleiche. Wenn es „nur“ Unstimmigkeiten mit der BUZ gab, dann könnte auch nur die BUZ ausgeschlossen werden.

Wenn allerdings der komplette Vertrag gekündigt wurde, dann erhalten Sie nur den Rückkaufswert und der ist durch die Abschlusskosten (fallen in den ersten 5 Jahren an) ziemlich mies, aber daran werden Sie nichts ändern können.

Wenn es sogar um vorvertragliche Anzeigepflichten in Ihren Unstimmigkeiten ging, dann müsste der Versicherer noch nicht einmal einen Rückkaufswert anbieten, sondern hätte das Recht dazu den Vertrag ohne Gegenleistung von Beginn an aufzuheben. So wäre das Geld komplett futsch.

Ich kann Ihren ärger dennoch verstehen und ich würde Ihnen raten, ggf. mit dem Abschlussvermittler noch einmal zu sprechen. Vielleicht kann der Ihnen noch mit Rat und Tat zur Seite stehen, schließlich hat der den Vertrag vermittelt.

Beste Grüße
tripleZ

der Versicher kann dich normalerweise entweder nach § 39 VerVG kündigen wenn er erfolglos die Prämie eingemahnt hat oder bei einer Obligenheisverletzung wenn er auf falsche/unkorrekte Auskünfte bei der Antragsbearbeitung bw. späteren Auskunftspflichten draufkommt…Da du über die „unstimmigkeiten“ nichts schreibts nehme ich an das der Versichere u Recht gekündigt hat und daher nur den Rückkaufswert schuldig ist. Sollte dem nicht so sein bräuchte ich die exakte Begründung der Kündigung. Eine Prämienrückerstattung bei korrekter Kündigung steht nicht zu. Wie gesagt die Frage ist hatte der Versicherer ein Rcht zu kündigen oder nicht.
Nur wenn der Vertrag als ungültig zustande gekommen ist werden die Prämien rückabgewickelt.

Grüße
Martina

Hallo,

nun ich möchte nicht spekulieren was dazu geführt hat, dass der Versicherer kündigt (denn das kann er bei der Lebensversicherung nicht einfach so, sondern nur bei falschen Angaben, Nichtzahlung der Beiträge…).

Unabhängig davon - es ist nicht ungewöhnlich, dass nach nur 3 Jahren Laufzeit ein Rückkaufswert nur in der genannten Größenordnung vorhanden ist, insbesondere wenn hier auch noch Teile des Beitrages für einen zusätzlichen Risikoschutz in Form einer BUV bezahlt (und verbraucht) wurden. Das sollte übrgens bereits bei Abschluss des Vertrages deutlich in einer angehängten Rückkaufswerttabelle zu finden sein und dürfte nicht überraschen.

Warum nun der Versicherer einen höheren Rückkaufswert auszahlen sollte, nur weil er selbst gekündigt hat (wofür ja entsprechende Gründe notwendig sind), wüsste ich nicht. Wenn das so wäre, würde jeder der kündigen will einfach seine Beiträge nicht mehr zahlen bis nach der Mahnung dem Versicherer nichts anderes übrig bleibt als selbst zu kündigen.

Insofern kann es wenn überhaupt dann nur eine Begründung für einen höheren Rückkaufswert geben, die zu den „paar Unstimmigkeiten“ passt… Davon hängt es letztlich ab, ob da tatsächlich ein Recht auf einen höheren Rückkaufswert vorstellbar oder wenigstens verhandelbar wäre…

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo Kristin,

ich kann nur raten was du abgeschlossen hast. Du hattest eine Lebensversicherung + Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?! Der Versicherer hat das Recht zu kündigen, wenn du deine Beiträge nicht zahlst. In einer solchen Versicheurng baut sich nicht viel Kapital auf, da der Hauptteil des Geldes ja für die Lebensversicherung und die BU Versicherung benutzt wird und nicht zum Kapitalaufbau. Ohne den Vertrag genau zu kennen würde ich sagen, dass das nicht verkehrt ist.

Gruß
Dennis

Hallo,

wenn der Versicherer kündigt, warendie kleinen Unstimmigkeiten wohl eher etwas größer, bzw. Du hast die Vers.-Gesellschaft wohl zu oft auf die Beiträge warten lassen.

Laut Deinem Versicherungsvertrag darf Dir die Versicherung unter bestimmten Bedingungen kündigen und da ein Großteil der Kosten des Vertrags in den ersten 5 Jahren dem Vertrag belastet werden, ist auch der Rückkaufswert realistisch.

Selber kannst Du nicht viel dagegen tun. Evtl. wäre aber ein Rechtsanwalt hilfreich. Es hat wohl in letzter Zeit Urteile gegeben, dass zumindest die Beiträge zurück erstattet werden müssen. Das gilt aber bisher immer nur für Verträge, die von den Kunden gekündigt wurden. Hier hast Du Dich selber in die blöde Situation gebracht, da wird das eher nicht funktionieren.

Hallo

Deine Versicherung bestand aus zwei Teilen, einmal die LV und als Zusatzversicherung die BU.
Ich gehe mal davon aus, dass Deine LV eine Kapital-LV und die BU eine reine Risiko-BU war.
Daher teilt sich Dein Beitrag in den für die LV, wo der größte Teil gespart wird, der Beitrag für die BU ist ein reiner Risikobeitrag, d.h. Monat ist um, keine BU, Geld ist weg !!!
Seit kurzem gibt es eine neue Gesetzgebung, dass die Lebensversicherer wesentlich mehr Rückkaufswert auszahlen müssen, dieses tun sie aber nur auf Antrag des jeweiligen VN unter Angabe der alten Versicherungsnummer, (mal googeln, da erfährst du mehr).
Viele Grüße
igel2222