… drei Jahren die Krankentagegeldversicherung. Ich weiss selbst das dieser das darf. Nur wenn er dies im laufenden Schadensfall macht, ist er auch dann gleichzeitig von seiner Zahlungspflicht befreit?
… drei Jahren die Krankentagegeldversicherung. Ich weiss
selbst das dieser das darf. Nur wenn er dies im laufenden
Schadensfall macht, ist er auch dann gleichzeitig von seiner
Zahlungspflicht befreit?
Für den laufenden Versicherungsfall nicht.
Danke!!
Allerdings gibt es auch immer Ausnahmen und zwar,
wenn im Antrag zur Krankentagegeldversicherung die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
Daher die Frage: aus welchem Grund hat der Versicherer den Vertrag gekündigt.
Gruß Merger
Hallo!
Der Versicherer hat ohne angaben von Gründen gekündigt. Versicherung abgeschlossen Februar 2010, leider schwer erkrankt im Oktober 2011. Kündigung kam dann September 2012 zum 31.12.12 .Habe immer Wahrheitsgemaess geantwortet, und alle Befunde sowie Gutachten der Versicherung zukommen lassen. Es liegt weder eine Schwerbehinderung noch eine Berufsunfähigkeit vor. Vorrausichtliche Arbeitsaufnahme erfolgt zum April hin, bis dahin wäre ich aber noch auf das KTG angewiesen.
Hallo,
darf ich fragen wer den Vertrag vermittelt hat?
War es ein gebundener Vermittler, Mehrfachagent oder vielleicht ein Makler?
Greetz
zahao
Hallo,
ich habe nach einigen Recherchen mich selbst für einen Versicherer entschieden. Bin dann zu einer Hauptgeschäftsstelle und es kam zum Abschluss.
Hallo,
hat eine Beratung durch einen Mitarbeiter statt gefunden ?
Der auch den Antrag ausgefüllt hat, plus Beratungsprotokoll ?
Gruß Merger
Hi Merger,
ja es hat eine Beratung stattgefunden, und es gibt auch ein Beratungsprotokoll.
Hallo,
ja es hat eine Beratung stattgefunden, und es gibt auch ein
Beratungsprotokoll.
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, wurden die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet und wurde dies genauso auch in dem Antrag eingetragen. Ergänzend was steht im Beratungsprotokoll ?
Gruß Merger
PS: normalerweise ist es unüblich, dass ein Vertrag einfach beim 1. Schadensfall gekündigt wird.
Hi
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, wurden die Fragen im
Antrag wahrheitsgemäß beantwortet und wurde dies genauso auch
in dem Antrag eingetragen. Ergänzend was steht im
Beratungsprotokoll ?
Ich glaube das der Hund ganz woanders vergraben ist. Aufgrund des ungünstigen Vertragsverlaufs für den Versicherer hat Dieser von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag gekündigt.
Meiner Meinung nach eine Riesensauerei, rechtlich aber in Ordnung. Es gibt Versicherer die verzichten auf Ihr ordentliches Kündigungsrecht, da wäre das nicht passiert.
PS: normalerweise ist es unüblich, dass ein Vertrag einfach
beim 1. Schadensfall gekündigt wird.
Wie Du siehst schon, hier hat der Versicherer kalte Füße bekommen. Der Verzicht aufs ordentliche Kündigungsrecht ist wichtiger als die Höhe des Beitrags. Verträge solcher Unternehmen sollten nicht vermittelt werden.
Viele Grüße
Zahao
Hallo zahao,
Wie Du siehst schon, hier hat der Versicherer kalte Füße
bekommen. Der Verzicht aufs ordentliche Kündigungsrecht ist
wichtiger als die Höhe des Beitrags. Verträge solcher
Unternehmen sollten nicht vermittelt werden.
Völlig richtig - nur hier hat der Versicherungsnehmer ja keine Hilfe benötigt. Er hat sich den Vertrag selbst herausgesucht und beim Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
Tja, wer wenig Ahnung von Krankenversicherungen hat, sollte schon einen KV-Experten zu rate ziehen.
Er kann sein laienhaftes Handeln nur noch als Lehrgeld verbuchen.
Gruß Merger
Hallo,
also Fakt ist, der Versicherer hat zum 31.12.12 den Vertrag gekündigt. Wie genau richtig Formuliert, hat er kalte Füße bekommen. Nun bin ich aber hin und her gerissen denn, ich habe soeben mit dem Versicherer nochmal telefoniert.
Zitat; Der Vertrag wurde zum 31.12.12 gekündigt, darüber hinaus werden keine Zahlungen mehr geleistet. Auch bei ununterbrochener fortlaufender Krankschreibung seit ende 2011.
Nach damaligen Kündigungseingang, erfolgte eine eine Rechtsberatung.
Auskunft damals; Der Versicherer muss bis zur Genesung, auch über den 31.12. hinaus weiter zahlen.
Wer hat mich denn nun richtig Informiert???
Lohnt der gang zum Anwalt??
Hallo,
Hallo,
also Fakt ist, der Versicherer hat zum 31.12.12 den Vertrag
gekündigt. Wie genau richtig Formuliert, hat er kalte Füße
bekommen. Nun bin ich aber hin und her gerissen denn, ich habe
soeben mit dem Versicherer nochmal telefoniert.Zitat; Der Vertrag wurde zum 31.12.12 gekündigt, darüber
hinaus werden keine Zahlungen mehr geleistet. Auch bei
ununterbrochener fortlaufender Krankschreibung seit ende 2011.
Wenn die Kündigung mit 3-monatiger Frist zum 31.12.2012 eingegangen ist, kann der Versicherer die Zahlung einstellen, wenn dies auch die Versicherungsbedingungen so vorsehen.
Bei einer PKV-Vollkrankenversicherung wie auch bei einer Krankentagegeldversicherung für Selbständige wird bei den meisten PKV-Versicherern auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.
Bei GKV-Versicherten zahlt die Krankenkasse unabhängig davon weiterhin Krankengeld.
Gruß Merger