Versichert nach/zwischen dem Studium

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur GKV. Bisher war ich familienversichert, vollende aber bald mein 23. Lebensjahr, und bin daher - da ich nicht mehr studiere - nicht mehr vesichert.

Meine persönliche/berufliche Situation sieht so aus: nach dem Sommer möchte ich weiter studieren, bis da hin möchte ich durch Praktika Erfahrungen auf bestimmten Gebieten sammeln. Im Moment arbeite ich in zwei Praktika, von einer der Institutionen werde ich zwei oder drei Monate lang 150€ Ehrenamts-Vergütung bekommen. Ausserdem werde ich ab April bei einem Unternehmen arbeiten, bei dem ich einen Vertrag über mind. 100 Stunden in insgesamt 7 Monaten bekommen werde (die Einteilung läuft Wochenweise, ich weiss also nicht wann ich wie viel arbeiten und damit verdienen werde).

Um das ganze noch ein bisschen komplizierter zu machen:
Seit dem Beginn des Studiums habe ich meinen zweiten Wohnsitz in den Niederlanden, und sowohl die Praktika als das Arbeitsverhältnis laufen dort.

Jetzt die Frage, was ich bezüglich der Versicherung tun muss - um möglichst nicht den vollen Beitrag für freiwillig Versicherte (bzw. Mitglieder)zu zahlen (denn der lag recht hoch - ich habe gerade nicht mehr im Kopf wie viel das war, dachte aber 300€?!).
Eine Möglichkeit wäre evt., mich wieder bis zum Sommer bei der Uni einzuschreiben - dann wäre ich weiterhin familienversichert, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn ich das richtig verstanden habe. Würde aber dann einen Master (oder Bachelor) mittem im Jahr anfangen und nicht abschliessen.
Oder reduziert sich der Beitrag schon dadurch dass ich ab April ein Arbeitsverhältnis habe, bei dem aber Stundensatz und Lohn nicht absehbar sind? Wie kann/muss ich das dann der KV melden?

Ich hoffe du kannst mir helfen (:
Vielen Dank schonmal!
MAike

Bin leider schon 10 Jahre aus der Praxis. Muss meinen Status ändern.
Sorry
p.j.w.

Bin leider schon 10 Jahre aus der Praxis. Muss meinen Status
ändern.
Sorry
p.j.w.

Macht nichts - trotzdem Danke für die Reaktion (:
Maike

Hallo Maike,

grundsätzlich ist es bei uns in Deutschland so, daß sich als Angestellter Dein Krankenversicherungsbeitrag nach Deinem Einkommen Deines abhängigen Arbeitsverhältnis berechnet (14,9 % derzeit). Der Beitrag berechnet sich also nach Deinem Einkommen in Deutschland und hat nichts mit Deinem Wohnsitz zu tun, dies beeinlusszt lediglich Deine steuerliche Situation. Da Du anscheinend kein Arbeitsverhältnis in Deutschland eingegangen bist, bist Du in Deutschland auch nicht versicherungsPFLICHTIG. Du kannst Dich aber freiwillig versichern, wenn Du möchtest. Der Beitrag bei einer freiwillgien Mitgliedschaft richtet sich nach Deinem Einkommen - mindestens so ca. um die EUR 125 (glaube ich) bis max. 14,9 von ca. 4.200 (Versicherungspflichtgrenze) also max. um die EUR 500,–.

Da Du allerdings ein Arbeitsverhältnis in den Niederlanden hast, solltest Du Dich dort bzgl. der Versicherungsmöglichkeit informieren. Du solltest aber unbedingt darauf achten, daß Du versichert bist, denn ansonsten hat die gesetzli8che Krankenversicherung grundsätzlich die Möglichkeit, wenn Du eine Weile nicht versicherst warst bei Mitgliedschaftsbeantragung nach der Unterbrechung abzulehnen, dann MUSST Du Dich privat versichern. Dies kann je nach Gesundheitszustand sehr teuer werden.

Solltest Du in Deutschland einen EUR 400,00 Job haben (Minijob), dann wärst Du durch den pauschalen Beitrag des Arbeitgebers versichert!

Solltest Du noch Fragen haben, stehe ich dir gerne zu Verfügung.

Viele Grüße
Steffen

Hallo,

die Familienversicherung endet dem Grunde nach mit Vollendung des 23.Lebensjahres, bei Schul-oder Berufsausbildung bis maximal Vollendung des 25.Lebensjahres. Nach Ende der Familienversicherung besteht die Möglichkeit sich freiwillig einkommensbezogen weiter zu versichern,muss aber innerhalb von 3 Monaten geschehen. Sofern Ihr Einkommen den Betrag von EUR 851,67 nicht übersteigt, liegt der Beitrag zurzeit bei ca. EUR 140,00. Aber ich sehe bei Ihnen ein anderes Problem: Ihre Beschäftigungen üben Sie in den Niederlanden aus; d.h. nach europ. Recht besteht Versicherungspflicht in dem Land, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.Über die Versicherungspflicht entscheidet der niederländische Versicherungsträger.Sicherlich können Ihnen auch Ihre nierländ. Arbeitger sagen, ob nach niederl. Recht Versicherungspflicht eintritt. Sollte dies der Fall sein, sind Sie dann dort über die niederl.Krankenkasse versichert.Sollte keine Versicherungspflicht eintreten ist -wie gesagt- die freiwillige Mitgliedschaft bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Hallo Maike,

leider sind deine Angaben insgesamt zu unkonkret um dir wirklich helfen zu können. Ich führe dich aber gerne auf den richtigen Weg:

  1. Eine Versicherung ist in Deutschland nur möglich, sofern du nicht in den Niederlanden versicherungspflichtig bist.

In den Niederlanden könntest du versicherungspflichtig sein weil du

  • dort einen Wohnsitz hast und
  • arbeitest

Informiere dich bitte bei der niederländischen Krankenversicherung über dieses Thema.

Wenn du in den Niederlanden nicht krankenversichert bist dann solltest du

  1. dich bei einer DEUTSCHEN Uni/ Hochschule einschreiben und die Familienversicherung beantragen. Dazu musst du eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und dein monatliches Gesamteinkommen nachweisen.

Dazu gehören alle Einkünfte die dem Grunde nach steuerpflichtig sein könnten. Also auf jeden Fall der Lohn aus den Praktika. Es ist völlig egal ob du den Lohn im Ausland verdienst oder wie ihr den Lohn nennt (z. B. Aufwandsentschädigung oder Pommes :wink:)

Schließlich muss du der Krankenkasse deinen Rückkehrwillen nach Deutschland bekunden. Weil nur dann das deutsche Recht für dich gilt.

Wenn du Fragen hast…melde dich nochmal.

Andi

PS: Sorry für die Verzögerung. Habe mal ein paar Tage nicht in die E-Mails geschaut :frowning:

Hallo Maike,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Hier sollten
die Krankenkassen Dir behilflich sein (Lass Dir die
Antworten ab besten schriftlich geben). Die Idee, dass
Du Dich über den Sommer bei der Uni einschreibst,
klingt gut. Vielleicht ist es für Dich möglich oder
sogar am Besten, wenn Du Deinen Erst-Wohnsitz in die
Niederlande verlegst, möglicherweise ist in den N
´landen das Thema Krankenversicherung für Dich
einfacher zu händeln.

Sorry, aber trotzdem beste Grüße

Jürgen