Versichert während nicht genehmigter Überstunden

Liebe Experten/Innen,

meine Mutter ist in der Hauswirtschaft in einem Pflegeheim beschäftigt und hat eine 50% - 75%-Stelle inne. Bedeutet in diesem Fall, sie wird generell für eine 50%-Stelle bezahlt, es steht der Pflegeleitung jedoch frei sie bei Bedarf auch darüber hinaus einzusetzen. Diese Stunden werden in der Regel durch Freizeit ausgeglichen. Aus einer anfänglich befristeten Anstellung (die bis an die gesetzlichen Grenzen verlängert wurde)wurde im April diesen Jahres eine unbefristete Anstellung. Sie wird im Schichtsystem eingesetzt. Soviel zu den Rahmenbedingungen.

Vor allem während der Frühschicht (in dieser wird sie auch am häufigsten eingesetzt) kommt es ständig zur Leistung von Mehrarbeit / Überstunden. Offizieller Arbeitsbeginn in dieser Schicht ist 7.00 Uhr, jedoch soll um diese Zeit bereits das Frühstück für die Heimbewohner in der ersten Küche FERTIG sein. Um dies zu ermöglichen beginnt meine Mutter generell bereits um 06.15 Uhr (es müssen zunächst die Vorräte aus dem Lager beschafft werden, dann Kaffee kochen, Tisch decken, Brote und Weckchen herrichten, ggf. klein schneiden etc.). Im Anschluss sind mindestens noch eine weitere, oftmals aus Personalmangel zwei Küchen in der gleichen Weise zu versorgen. Bis 8.00 Uhr sollen alle Bewohner versorgt sein - ein Rennen gegen die Zeit (zumal sich die Küchen zum Teil nicht nur auf verschiedenen Stockwerken sondern auch in verschiedenen Gebäuden befinden).

Auch das Ende ihrer Arbeitszeit (in diesem Fall 11.30 Uhr)lässt sich in den wenigsten Fällen einhalten. Regelmäßig gelingt es ihr nicht vor 13.30 Uhr das Pflegeheim zu verlassen da sie auch für die Reinigung der Küchen, die Bewohnerwäsche etc. verantwortlich ist.

Die Pflegedienstleitung hat selbstverständlich genaue Pläne welche Tätigkeiten an welchen Tagen und in welcher Weise zu erledigen sind; leider sind diese Pläne in der vorgegebenen Zeit nicht zu verwirklichen.
Bislang wurde davon ausgegangen, dass die anfallenden Überstunden in irgendeiner Form vergütet oder angerechnet werden, laut Heimleitung ist dies nun jedoch nicht der Fall. Tatsächlich handelt es sich bei den über die Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden sogar um NICHT GENEHMIGTE Überstunden, deren Vergütung die Heimleitung verweigert. Generell verweigert die Heimleitung auch die Genehmigung der Überstunden…

Nun zu meiner Frage:
Das nicht genehmigte Überstunden nicht vergütet werden leuchtet mir irgendwo ein. Die Arbeit lässt sich ohne Mehrarbeit jedoch schlicht nicht bewältigen. Gibt es hier eine Möglichkeit das die Überstunden doch anerkannt werden? Falls nicht - und davon gehe ich aus - wie verhält es sich wenn sie diese Stunden weiterhin auf „freiwilliger“ Basis leistet? Ist meine Mutter während dieser Zeit bei Unfällen u.ä. versichert? (Es kann ja immer mal was passieren, und sei es „nur“ dass sie einen Fehler macht der in irgendeiner Form Konsequenzen hat)

Bekannte sagten, dass sich meine Mutter in der Zeit, in der sie nicht genehmigte Überstunden leistet, eigentlich sogar unberechtigt im Betrieb aufhält. Stimmt das?

Ich habe bereits versucht im Internet Antworten zu finden, weiß aber leider noch nicht mal genau in welchem Gesetzestext ich suchen müsste…

Für Informationen zur Sache bin ich Ihnen sehr dankbar. Und selbstverständlich auch für Tipps, wie meine Mutter sich am Besten verhalten sollte. Sie befürchtet gekündigt zu werden, wenn sie sich künftig genau an den Dienstplan hält und dadurch ihre Arbeit nicht mehr erledigen kann.

Für Ihre Antworten herzlichen Dank im Voraus.

Beste Grüße
Suzy

Ja, die Mutter ist versichert, auch wenn es sich um „nicht genehmigte“ Mehrarbeit auf freiwilliger Basis handelt. Je nach Mentalität würde „ich“ pünktlich kommen und auch pünktlich gehen, denn umsonst muss Niemand arbeiten in Deutschland!

Gerade im Pflegebereich ist es fast schon üblich, dass Angestellte im Schnitt 40% mehr arbeiten als vereinbart und dafür keinen Ausgleich erhalten. Wie ist der AV in diesem Punkt formuliert? Gibt es einen Betriebsrat? -> Gewerkschatsmitglied werden und einklagen!

Liebe Suzy,

leider (müssen)werden nur Überstunden genehmingt, die auch angeordnet werden. Die jeweilige Arbeitszeit, bzw. die variablen Zeiten, ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag.
Moralisch ist es sicherlich verwerflich, dass die Leitungen darauf bauen, dass die Beschäftigten aus Mitleid mehr arbeiten.
Ich möchte deiner Mutter grundsätzlich raten, sich in der Verdi zu organisieren. Dort gibt es auch Gruppen, die sich regelmäßig zum Austausch treffen. Experten in eigener Sache.
Alles Gute!!

Hallo Suzy,

Der Arbeitgeber deiner Mutter scheint ein Schweinearbeitgeber zu sein. Deine Mutter soll einfah Dienst nach Vorschrift machen und Überstunden nur dann, wenn diese schriftlich angeordnet wurden. Wenn es eine Anordnung gibt, zu bestimmten Zeiten zu erscheinen, ist das auch eine Anordnung.

Ausserdem sollte sie einen Betriebsrat gründen.

Natürlich ist sie versichert. Sie hält sich ja nicht freiwillig dort auf. Sie geht dort ja nicht ihren Interessen nach.

Sollte sie nachweisen können, dass die Überstunden angeordnet wurden, sollte sie Klage einreichen und zwar gerichtet auf die Zahlung der Entgeltdifferenz.

Viel erfolg.
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Taubenstr. 20-22
10178 Berlin

Http://www.wz-anwaelte.de

Viel Erfolg.

Hallo, stecke mitten im Umzug - daher nur kurz im Telegrammstil: Deine Mutter ist versicher, da es sich ja um eine erwünschte, wenn auch nicht genehmigte Täötigkeit handelt.
Ganz wichtig: Deine >Mutter soll entweder sofort Mitglied bei ver.di werden oder eine Rechtsschutzverischerung mit Arbeitsrechtsschutz abschließen, der Ärger ist vorprogrammiert!

GFibt es einen Personal- bzw. Betriebsrat? An den müpsste sich Deine Mutter wenden, um zu klären, wie sie arbeiten soll.
MfG Ingeborg

Hallo Suzy,

  1. je nach dem, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt, besteht ohnehin die Verpflichtung, bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten. Das Blöde für Teilzeitbeschäftigte ist nur, dass Mehrarbeit bis zur Höhe der tariflichen Vollzeitarbeit ohne Überstundenzuschlag vergütet wird.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob Zeitausgleich gewährt wird oder ob entsprechend Geld gezahlt wird.
  2. Der Arbeitgeber rechnet im vorliegenden Fall ja damit, dass Deine Mutter Mehrarbeit leistet (Zeitausgleich), er nimmt dies zumindest billigend in Kauf.
    Daher ist Deine Mutter auch während der Mehrarbeit selbstverständlich versichert. Sie hält sich auch keineswegs unberechtigt im Betrieb auf.

Hoffentlich konnte ich etwas weiterhelfen

LG Wolfgang

Hallo Suzy,
ich habe was für Sie gefunden.

Was ist, wenn Überstunden auch ohne ausdrückliche Anordnung geleistet werden?

Wie problematisch es ist, Überstunden zu leisten, die der Arbeitgeber nicht angeordnet hat oder die sich nicht aus einer anderen Regelung (etwa einer Betriebsvereinbarung) ergeben, musste ein Kraftfahrer erfahren. Er hatte gegenüber seinem Arbeitgeber eine erhebliche Anzahl von Überstunden geltend gemacht. Dieser verweigerte die Bezahlung mit der Begründung, er habe sie nicht angeordnet.

Daraufhin klagte der Kraftfahrer die Bezahlung vor Gericht ein. Er konnte die Überstunden jedoch nur anhand seiner Erinnerung geltend machen. Schriftliche Nachweise hatte er nicht. Der Arbeitgeber erklärte, mit dem Arbeitnehmer sei ein Monatspauschallohn vereinbart worden. Darin sei auch eine Überstundenvergütung enthalten.

Das Landesarbeitsgericht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.5.06 – 9 Sa 711/05) wies die Klage ab. Es ließ offen, ob der Kläger tatsächlich Überstunden geleistet hatte. Nach Auffassung des Gerichts steht es nicht im Ermessen eines Arbeitnehmers, ob und wann er Überstunden macht. Vielmehr müssten diese vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet werden. Ausnahmen könnten allenfalls dann gelten, wenn es sich dem Mitarbeiter geradezu aufdränge, dass eine längere Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen geboten sei oder wenn der Arbeitgeber von den Überstunden Kenntnis erlangt habe und nicht dagegen einschreite. Allerdings, so stellt das Landesarbeitsgericht fest, sei dafür nicht der Arbeitgeber, sondern der Mitarbeiter beweispflichtig. Diesen Beweis sei der Kläger im vorliegenden Fall schuldig geblieben.

Wer trägt im Zweifelsfall die Beweislast für geleistete Überstunden?

In jedem Fall der Arbeitnehmer. Aber selbst dann, wenn nachzuweisen ist, dass der Arbeitgeber von den geleisteten Überstunden wusste oder zumindest den Umständen nach davon wissen musste, ist Vorsicht geboten. Mancher Arbeitgeber bestreitet zwar nicht die Überstunden an sich, wohl aber ihren Umfang. Bauarbeiter, Fliesenleger, Kraftfahrer oder andere nicht unmittelbar im Betrieb arbeitende Beschäftigte wissen davon ein Lied zu singen.

Wie kann man einer solchen Beweisproblematik entgehen?

Wichtig ist, dass man sich nicht einfach darauf verlässt, arbeitgeberseitig werde die Bezahlung schon übernommen. Man sollte in der Lage sein, erforderlichenfalls nähere Angaben zu den Überstunden machen zu können, also darlegen können, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten die Überstunden geleistet worden sind. Am besten ist es, wenn man die Überstunden genau erfasst, also aufschreibt, an welchen Tagen und zu welchen Stunden sie anfielen.

Das Aufschreiben allein reicht nicht aus. Den entsprechenden Beleg sollte man vom Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Vorgesetzten (Meister, Abteilungsleiter usw.) gegenzeichnen lassen. Es genügt auch die Abgabe des Belegs bei der zuständigen betrieblichen Stelle, etwa dem Lohnbüro (vorher eine Kopie anfertigen!).

Sofern die Überstunden gemeinsam mit Kollegen geleistet worden sind, können diese die Leistung der Überstunden bezeugen. Man kann sich gewissermaßen gegenseitig als Zeugen benennen. Aber Vorsicht: Je länger Dinge zurückliegen, desto schwerer werden konkrete Aussagen. Die schriftliche Aufzeichnung ist noch immer das beste Beweismittel, gegebenenfalls auch zusätzlich zur Benennung von Zeugen (die man natürlich nicht braucht, wenn der Arbeitgeber die erfassten Überstunden bestätigt hat).

Gut ist es auch, wenn die Überstunden EDV-mäßig erfasst worden sind oder bei den Kunden abgerechnet wurden. Das Gericht wird, wenn sich der Klagende darauf beruft, den Arbeitgeber auffordern, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Allerdings wird es vielfach nicht ausreichen, darlegen zu können, dass Überstunden geleistet worden sind. Im Streitfall muss das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (vgl. BAG 15.6.61, NZA 94, 837).

Ist eine pauschale Abgeltung von Überstunden zulässig?

Mitunter werden, um Streit zu vermeiden, Überstunden von vornherein pauschal abgegolten. Eine solche pauschale Berechnung und Abgeltung von Überstunden ist zulässig, sofern nicht tarifliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine solche pauschale Abgeltung durchaus sinnvoll. Dennoch ist Vorsicht geboten. Zumindest sollte eindeutig festgelegt werden, wie viele Überstunden (pro Monat oder Woche) durch die Pauschalierungsvereinbarung abgegolten sind. Darüber hinausgehende Überstunden sind dann extra zu vergüten.

Kann der Anspruch auf Überstundenbezahlung entfallen?

Leider ja. Er kann gesetzlich verjähren oder durch eine tarifliche Ausschlussfrist verfallen. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 193 BGB). Problematisch können tarifliche Ausschlussfristen werden. Mit ihrem Ablauf erlischt der Anspruch. Die Frist zur Geltendmachung bestimmter Ansprüche, zu denen auch Abgeltungsansprüche für Überstunden rechnen, beträgt häufig nur wenige Monate oder Wochen.

Der Wortlaut der tariflichen Ausschlussfrist ist allerdings genau zu prüfen. Mitunter beginnt die Ausschlussfrist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Arbeitnehmer eine detaillierte Abrechnung erhalten hat. Ist das nicht der Fall, kann der Arbeitgeber sich nicht auf die Ausschlussfrist berufen. Im Zweifelsfall sollte man deshalb Auskunft beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft einholen.

Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann auch eine so genannte Ausgleichsquittung zum Verhängnis werden, wenn noch Ansprüche auf Überstundengelder bestehen. Wird unterschrieben, dass keinerlei Ansprüche mehr aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung bestehen, bezieht sich eine derartige Erledigungsklausel auf Einkommensbestandteile jeglicher Art, somit auch auf Ansprüche aus Überstunden. Deshalb gilt auch hier: Im Zweifel nicht unterschreiben, sondern zunächst sachkundigen Rat einholen.

MfG

Liebe Experten/Innen,

meine Mutter ist in der Hauswirtschaft in einem Pflegeheim
beschäftigt und hat eine 50% - 75%-Stelle inne.
Vor allem während der Frühschicht (in dieser wird sie auch am
häufigsten eingesetzt) kommt es ständig zur Leistung von
Mehrarbeit / Überstunden. Offizieller Arbeitsbeginn in dieser
Schicht ist 7.00 Uhr, jedoch soll um diese Zeit bereits das
Frühstück für die Heimbewohner in der ersten Küche FERTIG
sein. Um dies zu ermöglichen beginnt meine Mutter generell
bereits um 06.15 Uhr (es müssen zunächst die Vorräte aus dem
Lager beschafft werden, dann Kaffee kochen, Tisch decken,
Brote und Weckchen herrichten, ggf. klein schneiden etc.). Im
Anschluss sind mindestens noch eine weitere, oftmals aus
Personalmangel zwei Küchen in der gleichen Weise zu versorgen.
Bis 8.00 Uhr sollen alle Bewohner versorgt sein - ein Rennen
gegen die Zeit (zumal sich die Küchen zum Teil nicht nur auf
verschiedenen Stockwerken sondern auch in verschiedenen
Gebäuden befinden).

Auch das Ende ihrer Arbeitszeit (in diesem Fall 11.30
Uhr)lässt sich in den wenigsten Fällen einhalten. Regelmäßig
gelingt es ihr nicht vor 13.30 Uhr das Pflegeheim zu verlassen
da sie auch für die Reinigung der Küchen, die Bewohnerwäsche
etc. verantwortlich ist.

Die Pflegedienstleitung hat selbstverständlich genaue Pläne
welche Tätigkeiten an welchen Tagen und in welcher Weise zu
erledigen sind; leider sind diese Pläne in der vorgegebenen
Zeit nicht zu verwirklichen.
Bislang wurde davon ausgegangen, dass die anfallenden
Überstunden in irgendeiner Form vergütet oder angerechnet
werden, laut Heimleitung ist dies nun jedoch nicht der Fall.
Tatsächlich handelt es sich bei den über die Arbeitszeit
hinaus geleisteten Stunden sogar um NICHT GENEHMIGTE
Überstunden, deren Vergütung die Heimleitung verweigert.
Generell verweigert die Heimleitung auch die Genehmigung der
Überstunden…

Nun zu meiner Frage:
Das nicht genehmigte Überstunden nicht vergütet werden
leuchtet mir irgendwo ein. Die Arbeit lässt sich ohne
Mehrarbeit jedoch schlicht nicht bewältigen. Gibt es hier eine
Möglichkeit das die Überstunden doch anerkannt werden? Falls
nicht - und davon gehe ich aus - wie verhält es sich wenn sie
diese Stunden weiterhin auf „freiwilliger“ Basis leistet? Ist
meine Mutter während dieser Zeit bei Unfällen u.ä. versichert?
(Es kann ja immer mal was passieren, und sei es „nur“ dass sie
einen Fehler macht der in irgendeiner Form Konsequenzen hat)

Bekannte sagten, dass sich meine Mutter in der Zeit, in der
sie nicht genehmigte Überstunden leistet, eigentlich sogar
unberechtigt im Betrieb aufhält. Stimmt das?

Ich habe bereits versucht im Internet Antworten zu finden,
weiß aber leider noch nicht mal genau in welchem Gesetzestext
ich suchen müsste…

Für Informationen zur Sache bin ich Ihnen sehr dankbar. Und
selbstverständlich auch für Tipps, wie meine Mutter sich am
Besten verhalten sollte. Sie befürchtet gekündigt zu werden,
wenn sie sich künftig genau an den Dienstplan hält und dadurch
ihre Arbeit nicht mehr erledigen kann.

Für Ihre Antworten herzlichen Dank im Voraus.

Beste Grüße
Suzy

Hallo, mal vor weg, meiner Frau geht es ebenso. Sie ist bei der AWO und das hat System. Aber nun zu Deinen Fragen.

Tatsächlich ist die Rechtslage so, dass Deine Mutter, „freiwillige, unentgeltliche, nicht angeordnete und nicht genehmigte Tätigkeiten“ an ihrem Arbeitsort erbringt. Es handelt sich somit nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsvertrages. Sie ist demzufolge auch nicht krankenversichert und es werden auch keine Beiträge zur Arbeitslosen und Rentenversicherung abgeführt. Um es mal ganz hart auszusprechen, sie verstößt sogar gegen ihren Arbeitsvertrag und kann demzufolge fristlos gekündigt werden. Der Arbeitgeber könnte sich sogar aufs Gesetz berufen. (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers) und könnte bei Gericht damit sehr gut durchkommen. Du mußt dazu wissen, die Organisation des Arbeitsablaufes obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber und kann nicht dem Arbeitnehmer als Risiko aufgebürdet werden. Wenn sich aus der Organisation des Arbeitsablaufes Fehler oder Störungen ergeben, so haftet der Arbeitgeber oder seine Stellvertreter grundsätzlich dafür. Zusätzlich können die Geschädigten im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung ihre Schäden geltend machen. Das die Arbeit bei den Pflegeeinrichtungen nicht zuschaffen ist, ist allseits bekannt. Und solange die Mitarbeiter sich nicht wehren, werden immer neue Aufgaben dazugelegt. Es ist nicht zu schaffen und soll auch gar nicht geschafft werden. Dazu kommt noch, so lese ich das aus Deiner Beschreibung, Deine Mutter ist nicht in der Gewerkschaft! Es gilt Tarifvertrag Öffentlicher Dienst. Der Lohn, der Urlaub und die Regelungen zur Mehrarbeit gelten nur für Verbandsmitglieder. Also Gewerkschaftmitglieder. Übrigens hat Deine Mutter in der Gewerkschaft auch kostenlosen Rechtsschutz und Rechtsvertretung durch Top Arbeitsrechtsanwälte. Lass dir das mal durch den Kopf gehen. Da hängt eine ganze Menge dran, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Behinderung, Teilzeit, Dienstplanung, vor allem die Sonntage Überstundenzuschläge, Kündigungsschutz, 30 Tage Urlaub ab dem ersten Jahr. Und und und. Meine Frau ist auch so helle und arbeitet jeden Tag eine Stunde für umsonst. Aber über die tarifliche Entlohnung holt sie das alles, finanziell, wieder rein. Ihre Mitkollegen ohne Gewerkschaft, arbeiten auch, aber eben umsonst. Das ist der Kleine aber Feine Unterschied.

So, aber jetzt nicht weiter jammern, sondern lieber klagen und dann klappt das auch.

Wenn da noch weitere Fragen sind, dann melde Dich noch mal.

Hallo,

Nun zu meiner Frage:
Das nicht genehmigte Überstunden nicht vergütet werden
leuchtet mir irgendwo ein. Die Arbeit lässt sich ohne
Mehrarbeit jedoch schlicht nicht bewältigen. Gibt es hier eine
Möglichkeit das die Überstunden doch anerkannt werden?

Da es ohne Überstunden nicht geht, macht es sich der AG zu einfach. Natürlich müsste er die Überstunden genehmigen oder akzeptieren, dass die Arbeit nicht weisungsgemäß erledigt wird.

Falls nicht - und davon gehe ich aus - wie verhält es sich wenn sie
diese Stunden weiterhin auf „freiwilliger“ Basis leistet? Ist
meine Mutter während dieser Zeit bei Unfällen u.ä. versichert?

Der Versicherungsschutz ist gegeben.

(Es kann ja immer mal was passieren, und sei es „nur“ dass sie
einen Fehler macht der in irgendeiner Form Konsequenzen hat)

Bekannte sagten, dass sich meine Mutter in der Zeit, in der
sie nicht genehmigte Überstunden leistet, eigentlich sogar
unberechtigt im Betrieb aufhält. Stimmt das?

Nein. Generell darf man ja auch vor der Arbeit oder nach der Arbeit noch im Betrieb sein, wenn das nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

Für Informationen zur Sache bin ich Ihnen sehr dankbar. Und
selbstverständlich auch für Tipps, wie meine Mutter sich am
Besten verhalten sollte. Sie befürchtet gekündigt zu werden,
wenn sie sich künftig genau an den Dienstplan hält und dadurch
ihre Arbeit nicht mehr erledigen kann.

Sie sollte auf jeden Fall ein Tagebuch über die Stunden führen über die Stunden und nachsehen, ob Ausschlussfristen für die Geltendmachung bestehen.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte der informiert werden.

VG
EK