Liebe Experten/Innen,
meine Mutter ist in der Hauswirtschaft in einem Pflegeheim beschäftigt und hat eine 50% - 75%-Stelle inne. Bedeutet in diesem Fall, sie wird generell für eine 50%-Stelle bezahlt, es steht der Pflegeleitung jedoch frei sie bei Bedarf auch darüber hinaus einzusetzen. Diese Stunden werden in der Regel durch Freizeit ausgeglichen. Aus einer anfänglich befristeten Anstellung (die bis an die gesetzlichen Grenzen verlängert wurde)wurde im April diesen Jahres eine unbefristete Anstellung. Sie wird im Schichtsystem eingesetzt. Soviel zu den Rahmenbedingungen.
Vor allem während der Frühschicht (in dieser wird sie auch am häufigsten eingesetzt) kommt es ständig zur Leistung von Mehrarbeit / Überstunden. Offizieller Arbeitsbeginn in dieser Schicht ist 7.00 Uhr, jedoch soll um diese Zeit bereits das Frühstück für die Heimbewohner in der ersten Küche FERTIG sein. Um dies zu ermöglichen beginnt meine Mutter generell bereits um 06.15 Uhr (es müssen zunächst die Vorräte aus dem Lager beschafft werden, dann Kaffee kochen, Tisch decken, Brote und Weckchen herrichten, ggf. klein schneiden etc.). Im Anschluss sind mindestens noch eine weitere, oftmals aus Personalmangel zwei Küchen in der gleichen Weise zu versorgen. Bis 8.00 Uhr sollen alle Bewohner versorgt sein - ein Rennen gegen die Zeit (zumal sich die Küchen zum Teil nicht nur auf verschiedenen Stockwerken sondern auch in verschiedenen Gebäuden befinden).
Auch das Ende ihrer Arbeitszeit (in diesem Fall 11.30 Uhr)lässt sich in den wenigsten Fällen einhalten. Regelmäßig gelingt es ihr nicht vor 13.30 Uhr das Pflegeheim zu verlassen da sie auch für die Reinigung der Küchen, die Bewohnerwäsche etc. verantwortlich ist.
Die Pflegedienstleitung hat selbstverständlich genaue Pläne welche Tätigkeiten an welchen Tagen und in welcher Weise zu erledigen sind; leider sind diese Pläne in der vorgegebenen Zeit nicht zu verwirklichen.
Bislang wurde davon ausgegangen, dass die anfallenden Überstunden in irgendeiner Form vergütet oder angerechnet werden, laut Heimleitung ist dies nun jedoch nicht der Fall. Tatsächlich handelt es sich bei den über die Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden sogar um NICHT GENEHMIGTE Überstunden, deren Vergütung die Heimleitung verweigert. Generell verweigert die Heimleitung auch die Genehmigung der Überstunden…
Nun zu meiner Frage:
Das nicht genehmigte Überstunden nicht vergütet werden leuchtet mir irgendwo ein. Die Arbeit lässt sich ohne Mehrarbeit jedoch schlicht nicht bewältigen. Gibt es hier eine Möglichkeit das die Überstunden doch anerkannt werden? Falls nicht - und davon gehe ich aus - wie verhält es sich wenn sie diese Stunden weiterhin auf „freiwilliger“ Basis leistet? Ist meine Mutter während dieser Zeit bei Unfällen u.ä. versichert? (Es kann ja immer mal was passieren, und sei es „nur“ dass sie einen Fehler macht der in irgendeiner Form Konsequenzen hat)
Bekannte sagten, dass sich meine Mutter in der Zeit, in der sie nicht genehmigte Überstunden leistet, eigentlich sogar unberechtigt im Betrieb aufhält. Stimmt das?
Ich habe bereits versucht im Internet Antworten zu finden, weiß aber leider noch nicht mal genau in welchem Gesetzestext ich suchen müsste…
Für Informationen zur Sache bin ich Ihnen sehr dankbar. Und selbstverständlich auch für Tipps, wie meine Mutter sich am Besten verhalten sollte. Sie befürchtet gekündigt zu werden, wenn sie sich künftig genau an den Dienstplan hält und dadurch ihre Arbeit nicht mehr erledigen kann.
Für Ihre Antworten herzlichen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Suzy