Versicherung antwortet nicht auf Brief/Nachricht

Hallo,

angenommen eine Person hat nach einen Autounfall eine Anspruch auf einen Ersatzwagen. Dieser wird mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Nach 3 Monaten wird immer noch nicht bezahlt und die Werkstatt verlangt das Geld vom Leiher.

Der Leiher widerrum schreibt einen Brief an die gegnerische Versicherung mit der Bitte der Begleichung des Betrages UND einer schriftlichen Bestätigung auf den Anspruch.

Das Ganze ist jetzt über 1 Monat her und man hat weder Geld noch einen Brief in dem der Anspruch bestätigt wurde.

Ist das normal ? Sollte die Versicherung nicht wenigstens einen Brief schicken mit dem Vermerkt " Ihr Anspruch wird geprüft" oder so?

Gruß

Hallo!

Und außer dem Leihwagen gab es doch auch eine Unfallreparatur des eigenen Wagens.
Was ist denn mit diesem Schaden ?

Reparatur und Leihwagen gehören doch zusammen.

Hallo,

wenn Du Anspruch auf einen Ersatzwagen hast, ist ja wohl auch an dem Unfall ein anderer Schud. Dann solltest Du Dich nicht mehr lange mit der Versicherung herumschlagen, sondern umgehend zu einem Rechtsanwalt gehen und dem die ganze Sache übergeben. Den muß schließlich auch die gegenerische Versicherung zahlen. Ansonsten wirst Du von der Versicherung nur hingehalten, und am Schluß kürzen sie Dir auch noch das Dir zustehende Geld. Auf deutsch gesagt: Sie verarschen Dich solange, wie Du es mit Dir machen läßt.

Der Wagen war ein Leasingfahrzeug über den Arbeitgeber. Er hat den Schaden bezahlt, bzw mit der Versicherung abgerechnet.

Der Leihwagen geht über die Person die ihn in Anspruch genommen hat

Nach einem kurzen Telefonat hat die Person die Info erhalten das die Unfallakte noch nicht bei der Versicherung angekommen sei und sie deshalb den Betrag noch nicht überweisen kann.

Kann das sein ? Der Schaden ist bereits über 4 Monate her ???

Komische Konstellation und wohl der Grund für die Schwierigkeiten !

In welcher Eigenschaft ist man denn hier gegenüber der VS aufgetreten und besteht auf Kostenübernahme des Mietwagens ?

Das Fahrzeug wird vom Arbeitgeber geleast. Man zahlt seine Rate im Monat und hat alle anfallenden Kosten ( Reparatur, Unfall, etc. ) dabei.
Lediglich tanken und Steuer zahlt man selbst.

Der Wagen hatte einen schweren Beifahrerschaden und musste repariert werden.
Um für die Dauer der Reparatur mobil zu sein wurde ein gleichwertiger Leihwagen von der Werkstatt ausgeliehen. Dieser Anspruch wurde von der Werkstatt an die Versicherung gestellt.

Nach 3 Monaten allerdings musste die Person die Kosten der Werkstatt bezahlen, weil die Versicherung nicht bezahlt hat.
Die Person hat dann diese Kosten per Post mitgeteilt mit der Bitte um Bezahlung !

Zusatzinfo von heute !

Das habe ich verstanden.
Nur, was soll mir das sagen ?

Wer hat den Schaden gemeldet, wer ist eigentlich versichert ?
Doch wohl die Firma als Leasingnehmer.

Na gut, dann muss auch die den Anspruch auf Leihwagen stellen .

Hier klingt es ja so, also ob Reparatur und Leihwagen von 2 verschiedenen Personen angefordert worden. Wie kann das denn sein ?

Nochmals, wenn die Reparatur längst abgewickelt und bezahlt ist ( ist sie das denn ?) dann verstehe ich das Verhalten der Versicherung nicht.
Da gibt’s nichts zu prüfen.
Wenn Schaden übernommen wurde, dann doch auch den Leihwagen für die Zeit die der Gutachter als Werkstattzeit ermittelt hat.

Dass das alles über die Werkstatt abgewickelt wird ist üblich. Nur wollen die auch mal Geld vom Kunden sehen, wenn die VS aus welchen Gründen auch immer nicht zahlt oder nicht alles übernimmt.
Schließlich hat man die Forderung nur an Werkstatt abgetreten, man bleibt aber selbst Auftraggeber der Werkstatt.

Und nein, im Normalfall sind 4 Monate natürlich ein Witz.
Gerichte haben längst entschieden bis wann VS entschädigt haben müssen.
4-6 Wochen maximal !

MfG
duck313

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Ob der Schaden vom Unfall beglichen wurde ist nicht bekannt. Läuft über den Arbeitgeber und die Person hat hierzu keinerlei Infos.

Der Unfallgutachter und der Schaden wird über die Leasingrate abgedeckt, aber der Anspruch auf einen Leihwagen nicht. Dieser muss die Person selbst einfordern ( bzw. vorher hat es die Werkstatt gemacht ).

Was soll die Person nun tun ? Anwalt einschalten und auf den Betrag pochen ?

Laut Unfallbericht ( Polizei war damals vor Ort ) ist der Gegner zu 100% Schuld und hat dies vor der Polizei auch zugegeben.

Es ist schade. Irgendwie verstehen wir uns nicht oder ich bin heute schwer von Begriff.

Ich verstehe nicht, wie ein Unfallschaden und der Anspruch auf Leihwagen getrennt beantragen oder abgerechnet werden kann.

Den Anspruch kann nur der Versicherte stellen. Wer ist das ?

Doch wohl die Firma.

Der Wagen wurde nach dem Unfall zu einen Händler gebracht. Dort wurde er begutachtet und der Bericht erstellt ( diesen bekam der Arbeitgeber ).
Es wurde entschieden den Wagen zu reparieren was ca. 5 Tage in Anspruch genommen hat.
Der Händler/Werkstatt stellte der Person einen Leihwagen ( und wurde mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet ).

Jedoch zahlte diese Versicherung bis dato die Leihwagenpauschale nicht und somit musste die Person die kosten tragen.
Diese hätte Sie gerne wieder von der Versicherung.

Unfallgutachter und Reparatur sind vom Unfallverursacher zu bezahlen.
Hier soll da angeblich der Leasinggeber abgedeckt haben? Das glaube ich nicht. Die verschenken doch nichts!

Nein.
„Die Person“ ist weder Leasingnehmer noch Halter noch Geschädigter.
Somit ist diese Person komplett heraus aus der Sache.

Halter und Geschädigter ist wohl die Firma. Selbstverständlich muss die Firma den Leihwagen bestellen.

Die gegenerische Versicherung dürfte jetzt zwei Rechnungen haben:
Reparatur des Unfallschadens vom Fahrzeug der Firma Müller&Sohn Telefondesinfizierungen GmbH, Halter des geschädigten Fahrzeugs.
Leihwagen für Herrn Weber.

Das dürfte für Irritationen sorgen, weil Herr Weber nicht anspruchsberechtigt ist.