Hallo, ich habe ende 2016 einen Kiosk samt Inventar über eine Ablösesumme übernommen und es kam kürzlich durch Löscharbeiten eines Brandschadens in der darüberliegenden Wohnung zu einem Wasserschaden. Eine Firma hat einen Kostenvoranschlag für die Entsorgung der beschädigten Möbel , die Einlagerung des restlichen Mobiliars , sowie die Wiederaufstellung in Höhe von über 7000 € erstellt. Weil unsere Versicherungssumme nicht so hoch ist und uns das zu viel war, haben wir die Sachen alle selbst in den anderen Räumen untergebracht, bzw. entsort, bzw. anschließend nach der Trocknung wieder aufgestellt bzw neue Möbel aufgebaut, was ein erheblicher Arbeitsaufwand war. Auch die Dokumentation der beschädigten Waren hat sehr viel Zeit beansprucht. Die Sachverständige der Versicherung weigert sich nun diese Arbeitsstunden zu bezahlen, mit der Begründung dass für ein Teil der Einrichtung bereits eine Entschädigung gezahlt wurde und wenn weitere Zahlungen für dieselben von der Versicherung erfolgen würden, würde das eine Bereicherung für uns darstellen. Außerdem wurde auch der Betriebsausfall bezahlt und somit die Arbeitsstunden.
Ich kann die Logik nicht nachvollziehen, da die Firma die für die gleichen Tätigkeiten beauftragt worden wäre, von der Versicherung ihr Geld erhalten hatte. Das war vorher abgeklärt. Außerdem haben wir die Versicherung somit auch vor sehr viel höheren Kosten bewahrt.
Für viele beschädigte Gegenstände die wir nicht wieder neu beschaffen haben sollen wir keine Entschädigung bekommen.
Für ein Tresen der nach Kostenvoransclag 5500 € gekostet hätte, sollen wir 500 € Restwert bekommen.
Für alles beschädigte Inventar das wir wieder neu gekauft haben würde eine Entschädigung von 40% Zeitwert bewilligt (versichert ist Neuwert) mit der Begründung dass ich versehentlich bei einigen wenigen Sachen meine Privatanschrift statt die Geschäftsstelle, als Lieferadresse angegeben habe.
Es wurde auch vermerkt, dass ich keinen Eigentumsnachweis erbracht habe.
Die Sachverständige hat mir vermittelt, dass wenn ich mich mit der Abwicklung nicht zufrieden gebe, könnte es sein dass ich bei einer erneuten Berechnung aufgefordert werde, Eigentumsnachweise für die beschädigten Gegenstände vorzulegen, und wenn ich das nicht kann, bekomme ich überhaupt keine Entschädigung mehr für diese.
Eine weitere Frage wäre, angenommen es steht mir eine Entschädigung für die geleisteten Arbeitsstunden zu, in welcher Höhe kann ich diese dann festlegen? Ich wurde von der Sachverständigen gefragt wie viel ich für eine Arbeitsstunde haben möchte, daraufhin wusste ich keine Antwort, da ich davon ausgegangen bin dass es dafür festgesetzte Werte gibt.
Ich bin für jeden Rat dankbar!