hallo, ich habe meine lebensversicherung gekündigt, vorher habe ich neue adresse angegeben. am telefon sagten die mir, ich müsste 4 wochen vor monatsende kündigen. habe am 10.9 gekündigt, am 12.9 kam bestätigung an meine neue adresse per einschreiben und rückschein. ich bin dann davon ausgegangen, dass die mir noch genauen termin nennen, da ich um genaues datum gefragt habe, meiner meinung nach dann ende oktober… jetzt habe icham 19.10 schreiben mit betrag erhalten, mit konto, wo das geld drauf geht (obwohl ich nie das konto angegeben habe, ist damals nur für einzug beiträge benannt worden und gehört meinem ex-mann…). da ich immer noch auf meine beantwortung wegen termin gewartet habe, ich nicht vor ende oktober/anfang november mit geld gerechnet habe, habe ich mir nichts gedacht. jetzt sehe ich, die haben den brief an meine alte falsche adresse gesandt und gleichzeitig das geld auf konto von ex-mann überwiesen…der gibt das geld nie im leben raus, da immer verschuldet und selbst mir noch unterhalt schuldet. frage: bin ich wirklich daran schuld, oder hätte die versicherung mich nach konto fragen müssen. bin mir selbst ziemlich sicher, meine neue bankdaten genannt zu haben, aber angeblich war der zweite zettel bei kündigung nicht dabei…hilfe hilfe, ist echt nicht wenig geld und ich bin darauf angewiesen, weil mein ex selten unterhalt zahlt und ich da schon dagegen angehen muss…
Hallo,
wenn der Versicherung kein, vom Abbuchungskonto abweichendes Konto (schriftlich/nachweislich!) benannt wurde - hat diese korrekt gehandelt.
Gruß J.K.
Versicherungen überweisen immer dahin wo die Beiträge abgebucht wurden. Versuche mal noch mal Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und den Fall schildern, vielleicht helfen sie ja.
Das stimmt so nicht. Versicherungen unterscheiden zwischen Abruf- und Leistungskonten.
Das ist schon ungewöhnlich, dass auf ein Abrufkonto überwiesen wird, das offenbar schon länger nicht mehr benutzt wurde.
Gerade bei Lebensversicherungen ist es wegen der oft abweichenden Bezugsberechtigten zwingend erforderlich, das Konto zu erfragen. Wenn auf ein Konto überweisen wurde, das nicht den Namen der VN trägt, ist das ein Fehler des VU !
Üblicherweise nimmt der Versicherer stets die ihm bekannte Bankvbdg., es sei denn, es wird ihm ausdrücklich eine andere benannt.
„…bin mir selbst ziemlich sicher, meine neue bankdaten genannt zu haben…“ reicht nicht - entweder sicher und dann in irgendeiner Form nachweislich oder nicht sicher und damit irrelevant…